Müller Thomas · Nationalrat · 2017-11-30
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-30
Wortprotokoll
Ich beginne mit den kurzen Darlegungen zu den Einzelanträgen Nordmann und Aeschi Thomas.
Wie gestern gesagt wurde, hat die FK-NR am 12. Oktober 2017 die Möglichkeit der Einreichung einer Kommissionsinitiative diskutiert und mit 14 zu 11 Stimmen dem Antrag Aeschi Thomas zugestimmt. Sie hat damals beschlossen, eine Kommissionsinitiative (17.496) einzureichen; diese hat aber die FK-SR mittlerweile abgelehnt.
Bei den Budgetberatungen standen die heutigen Einzelanträge Aeschi Thomas und Nordmann nicht zur Diskussion. Sie lagen nicht vor. Ich kann Ihnen deshalb keine Stellungnahme der FK-NR abgeben.
Klar scheint mir aber - darauf hat auch Bundesrat Maurer hingewiesen -, dass wir diese 442 Millionen Franken nicht zweimal ausgeben können. Sollte der Rat also den Einzelanträgen Nordmann und Aeschi Thomas folgen, müssten an anderen Orten Kürzungen vorgenommen werden, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Diese Kürzungen müssten insbesondere bei Positionen erfolgen, die im Verlaufe des Budgetprozesses noch erhöht wurden. [PAGE 1839]
Ich habe nur noch einen Hinweis zum Verfahren: Das Ganze macht nur Sinn und kommt auch nur dann zustande, wenn auch der Ständerat mitmacht. Wir sollten einen Weg finden, bei dem sich der Ständerat möglichst rasch verbindlich dazu äussern muss, ob er diese Art der Mittelverwendung mitmacht. Vielleicht muss die FK-NR bereits in der nächsten Woche tätig werden. Wir werden darüber sprechen.
Zu den Minderheitsanträgen in diesem Block:
Ich beginne mit dem Bundesamt für Justiz: Die Minderheit Schwander will die Ausbildungsbeiträge an die Stellen der Opferhilfe streichen. Sie hält das heutige Angebot von Fachhochschulen für ausreichend und ohne Bundesbeitrag gesichert. Die FK-NR hat die Streichung mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der FK-NR ist der Meinung, dass Subventionen nicht punktuell abgeschafft werden sollen, sondern im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt und dann allenfalls abgeschafft werden sollen.
Zum Staatssekretariat für Migration, zum zurückgezogenen Antrag der Minderheit Hadorn, den wir nun doch behandeln, weil der Bundesrat an seiner Version festhält: Man muss hier kurz in die Geschichte zurückblicken. Nachdem die erwarteten Ausgaben im Asylbereich in Budgetdebatten mehrmals zu langen Diskussionen Anlass gegeben hatten, erarbeiteten die Eidgenössische Finanzverwaltung und das Staatssekretariat für Migration im Jahre 2016 eine Formel für die Schätzung der Zahl von Asylgesuchen. Der Bundesrat wandte diese Formel bei der Erstellung des Voranschlages 2017 erstmals an. Aber sie bestand die Feuerprobe nicht; es war voraussehbar, dass für das Jahr 2017 zu hohe Gesuchszahlen prognostiziert worden waren. Das Parlament kürzte darauf die Ausgaben nach dem Grundsatz "lieber ungefähr richtig als haargenau falsch", und zwar bereits für 2017 und nicht, wie Kollege Hadorn gesagt hat, erstmals für 2018. Beim Voranschlag 2018 stehen wir vor der gleichen Frage. Die Formel führt vermutlich wieder zu zu hohen Asylgesuchszahlen.
Die Subkommission 4 der Finanzkommission hat einen eigenen Weg gewählt: Sie unterscheidet zwischen dem Aufwand für neue Asylgesuche - Empfang, Abklärung, erste Sozialhilfe - und dem Folgeaufwand für bereits hängige Asylgesuche. In Bezug auf die Schätzung der Anzahl neuer Asylgesuche stellt die Subkommission auf die Formel ab und geht wie der Bundesrat von 26 000 neuen Asylgesuchen aus. In Bezug auf die Folgekosten bereits hängiger Asylgesuche hat die Subkommission 4 von der Verwaltung berechnen lassen, welche Minderkosten bei der Sozialhilfe zu erwarten sind, weil die Folgekosten aufgrund des Rückgangs von neuen Asylgesuchen im laufenden Jahr 2017 voraussehbar tiefer ausfallen werden als veranschlagt. Gemäss Berechnungen der Verwaltung belaufen sich diese Einsparungen, die fast mit Sicherheit eintreten werden, jeweils auf rund 41 Millionen Franken im Voranschlagsjahr 2018 und in den Finanzplanjahren 2019-2021. Die Finanzkommission hat auf der Grundlage dieser Methode die Ausgaben bei der Sozialhilfe jeweils um 41 Millionen Franken gekürzt und ist diesem Weg mit 19 zu 9 Stimmen gefolgt.
Nun noch zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zur Position 420.A200.0001, "Funktionsaufwand", beim Staatssekretariat für Migration. Herr Aeschi will den Funktionsaufwand beim SEM gegenüber 2017 um 10 Prozent kürzen. Die Finanzkommission hat diesen Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Zustimmung zum Antrag der Minderheit Aeschi Thomas hätte einen Abbau von rund 160 Stellen im SEM zur Folge. Diese Stellen müssten schwergewichtig im Asylbereich abgebaut werden, mit der Folge, dass sich die Bearbeitung von Asylgesuchen zeitlich verlängern würde.
Wenn Sie auf die Fahne schauen, sehen Sie, dass der Ständerat eine kleine Kürzung beim Funktionsaufwand des SEM vorgenommen hat. Einfach als Hinweis auf die künftige Differenzbereinigung: Diese Kürzung des Ständerates ist Teil eines Konzeptes. Ausgangspunkt ist die Eidgenössische Spielbankenkommission. Sie hatte drei vom Bundesrat beantragte Stellen nicht bekommen. Diese Stellen hängen mit der Umsetzung des Geldspielgesetzes zusammen, werden also auch wieder Einnahmen bringen. Die Subkommission 4 der Finanzkommission des Ständerates hatte die Zweckmässigkeit dieser Stellen geprüft. Die Mitteilung lag dann unserer Subkommission, der Subkommission der FK-NR, bei der zweiten Beratung des Voranschlags noch nicht vor. Deshalb stellten wir keinen Antrag. Der Ständerat bewilligte diese drei Stellen bei der Spielbankenkommission, kompensierte aber im Sinne eines Konzeptes beim Funktionsaufwand des Staatssekretariates für Migration. Dies als Vorabinformation.
[VS]