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Müller Damian · Ständerat · 2017-12-04

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

Wenn es um das Thema Eritrea geht, gehen die Emotionen in unserem Land, aber auch ab und zu in der APK etwas hoch. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis, doch sind politische Entscheide selten die besten Entscheide, wenn sie auf Emotionen basieren.

Bei einer nüchternen Lagebeurteilung der Situation in Eritrea und unserer Interessen vor Ort kommt man zum Schluss, dass die vorliegende Motion 17.3098 in die richtige Richtung geht, jedoch über das Ziel hinausschiesst.

Um einen Treffer im Zielraum zu landen, hat sich die Aussenpolitische Kommission unseres Rates dazu entschieden, die ursprüngliche Motion zu entschärfen. Die [PAGE 856] Kommissionsmehrheit beantragt neu einen schrittweisen Ausbau unserer Präsenz in Eritrea, einen Ausbau, der auch zur Eröffnung einer Botschaft führen kann, sobald die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Dies scheint mir vernünftig, sinnvoll und notwendig aus folgenden Gründen:

1. Die Mehrheit unserer Kommission teilt das Anliegen der Motionärin, den Dialog mit den eritreischen Behörden zu intensivieren und die Präsenz vor Ort zu verstärken. Doch die Eröffnung einer Botschaft in Asmara würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich die Auswanderung aus Eritrea verringern würde. Wer dies behauptet, weckt falsche Hoffnungen. Mit Eritrea vertraute Personen haben mir verschiedentlich bestätigt, dass derzeit die Voraussetzungen für Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea nicht erfüllt sind. Ich würde ein solches Abkommen natürlich unterstützen, doch Verhandlungserfolge lassen sich nun mal nicht erzwingen, wenn das Gegenüber gar kein Interesse an einer Verhandlung hat. Wir können der eritreischen Regierung kein Rückübernahmeabkommen aufzwingen, und deshalb ist ein schrittweises Vorgehen in Koordination mit anderen europäischen Staaten wichtig.

Ich würde es sogar begrüssen, wenn die Schweiz auch in Afrika Verbündete suchen würde, welche gemeinsame Verhandlungen mit Eritrea erleichtern würden. Ich würde es auch unterstützen, die eritreische Regierung verstärkt in die Pflicht zu nehmen; dies dürfte in Zusammenarbeit mit anderen europäischen und afrikanischen Staaten eher gelingen als durch die Eröffnung einer Botschaft. Ich fände es sinnvoll, wenn wir z. B. einen Diplomaten permanent in Asmara stationieren und so mit der eritreischen Regierung immer wieder den Dialog suchen würden. Dies würde es uns erlauben, die Situation vor Ort permanent selber zu beurteilen und sofort zu reagieren, sobald sich die Voraussetzungen ändern würden. Auf diese Art liesse sich das Kernanliegen der Motion sinnvoller und vor allem deutlich kostengünstiger umsetzen.

2. Die Eröffnung einer Botschaft ist nämlich überaus teuer, das haben wir gehört. Ich teile die Einschätzung der Kommissionsmehrheit, dass diese Kosten unverhältnismässig sind, da ihnen kaum ein konkreter Nutzen gegenübersteht. Nach Angaben aus dem Departement für auswärtige Angelegenheiten hätte die Schweiz die Möglichkeit, zusammen mit anderen europäischen Staaten Räumlichkeiten in Asmara zu nutzen. Die Kosten für den Bund würden mit dieser Lösung deutlich geringer ausfallen, gerade auch vor dem Hintergrund des Budgetprozesses; auf die Kosten weisen die Motionärin und die Minderheit sonst bei jeder Gelegenheit hin. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis unserer Auslandvertretungen muss nämlich auch in Eritrea stimmen. Anstelle einer Botschaft ist die permanente Stationierung eines Diplomaten oder Migrationsexperten in einem ersten Schritt sinnvoll. Dies wäre mit der von der Mehrheit der APK-SR beantragten Version schon auch möglich.

3. Gleichzeitig würde die Verkleinerung unserer Botschaft in Khartum dem Ziel der Motionärin zuwiderlaufen, die Einwanderung in die Schweiz zu reduzieren. Dieses Argument haben wir bis anhin noch nicht gehört, es ist aber ein eminent wichtiger Punkt der vorliegenden Motion: Durch Sudan verlaufen mehrere der wichtigsten Migrationsrouten nach Europa, gerade auch aus Eritrea. Darauf weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion zu Recht hin; der frühere Botschafter in Sudan hat es mir übrigens auch bestätigt. Sudan beteiligt sich überdies am Khartum-Prozess, der bei der Bekämpfung der illegalen Migration eine äusserst wichtige Rolle spielt.

4. Für die von der APK-Mehrheit beantragte Änderung des Motionstextes spricht überdies die Praxis der meisten europäischen Staaten. Andere, mit der Schweiz vergleichbare Staaten waren in Eritrea mit einer eigenen Botschaft präsent. Norwegen zum Beispiel entschied jedoch, die Botschaft wieder zu schliessen: Sie war zu teuer und brachte zu wenig. Den europäischen Staaten wird in Eritrea das Leben schwergemacht. Deshalb ist es wichtig, Vertrauen aufzubauen, am besten mit einem gemeinsamen Vorgehen mit den übrigen Europäern. Eine vernünftige Alternative gibt es derzeit einfach nicht.

5. Ausserdem greift die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung zu stark in die Kompetenzen des Bundesrates ein. Die operative Führung unserer Aussenpolitik obliegt der Landesregierung. Dazu gehört ohne Zweifel, dass sie in eigener Kompetenz entscheiden kann, wo die Eröffnung von Botschaften unseren Landesinteressen am besten dient; Kollege Levrat hat bereits darauf hingewiesen. Die von der Mehrheit unserer APK beantragte Version der Motion gibt eine klare Richtung vor, respektiert aber, dies im Unterschied zur ursprünglichen Version, die Befugnisse des Bundesrates. Dies scheint mir ganz wichtig zu sein.

6. Bei dieser Motion werde ich den Eindruck nicht los, dass bei der Ausformulierung nicht die tatsächlichen Bedürfnisse der Schweiz und ihrer Aussenpolitik im Vordergrund standen, sondern dass die Motion vielmehr primär innenpolitisch motiviert war: Sie will sozusagen ein migrationspolitisches Zeichen setzen. Als Ständerat, der für eine strikte und konsequente Migrationspolitik einsteht, bin ich prinzipiell gegen Symbolpolitik. Wenn Symbolpolitik dazu viel kostet und wenig bringt, ist sie noch entschiedener abzulehnen. Dass die Asyl- und Aufnahmepraxis gegenüber Eritreern als unbefriedigend wahrgenommen wird, ist zudem zu einem bedeutenden Teil innenpolitisch bedingt. Hier sind Bund und Kantone in die Pflicht zu nehmen: In der Asylpolitik ist mehr Konsequenz notwendig. Die Eröffnung einer Botschaft in Asmara würde nichts daran ändern, dass die Asylpolitik innerhalb der Schweiz konsequenter umgesetzt werden muss.

Aus diesen Überlegungen lehne ich die Motion in der ursprünglichen Version ab. Ich unterstütze im Sinne unserer Interessen in Eritrea und am Horn von Afrika die von der Mehrheit unserer Aussenpolitischen Kommission beantragte Version. Notwendig ist aus meiner Sicht ein gut überlegtes Vorgehen, um Schritt für Schritt das Richtige tun zu können. Die Version der Mehrheit der APK-SR ermöglicht ein solches Vorgehen. Diese Version ist vernünftig, pragmatisch, verhältnismässig und vergleichsweise kostengünstig.

Kollege Minder hat zu Recht auf die Motion Béglé 16.3155 hingewiesen. Hierzu möchte ich anmerken, dass der Bundesrat diesem Dossier hohe Priorität einräumen und die APK regelmässig informieren sollte.

Ich empfehle Ihnen, die von der Mehrheit unserer Kommission modifizierte Version der Motion anzunehmen.

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