Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-04
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-04
Wortprotokoll
Die Änderungen von Kantonsverfassungen sind zu gewährleisten, wenn sie mit dem Bundesrecht vereinbar sind.
Anlass zu Diskussionen im vorliegenden Fall gaben einzig die Bestimmungen zum Inländervorrang in der Kantonsverfassung Tessin. Dabei handelt es sich um Zielnormen, die nicht direkt Rechte und Pflichten begründen. Der Spielraum des Kantons zur Umsetzung dieser Bestimmungen ist zwar sehr eng, aber eine bundesrechtskonforme Umsetzung ist nicht ausgeschlossen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gewährleistung der Änderung der Kantonsverfassung nicht bedeutet, dass auch ihre kantonale Umsetzung bundesrechtskonform ist. Das ist nicht im Rahmen des Gewährleistungsverfahrens zu prüfen; die Bundesversammlung muss nur die Bundesrechtskonformität der Änderungen der Kantonsverfassungen beurteilen. Auch politische Aspekte sind nicht massgebend für die Gewährleistung, sondern einzig die Frage, ob die Änderungen der Kantonsverfassungen mit dem Bundesrecht vereinbar sind. Das ist nach Auffassung des Bundesrates, Ihrer vorberatenden Kommission und des Ständerates der Fall.
Ich beantrage Ihnen deshalb, Ihrer Kommission und auch dem Ständerat zu folgen und dem Entwurf des Bundesbeschlusses über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf zuzustimmen.