Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-12-05
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" wurde im September 2016 eingereicht. Sie ist mit 108 000 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Initiative hat die Form des ausgearbeiteten Entwurfes und ergänzt die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 104c zur Ernährungssouveränität. Sie fordert in den Übergangsbestimmungen eine Umsetzung innert zweier Jahre.
Der Bundesrat seinerseits hat mit der Botschaft vom 15. Februar 2017 beantragt, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat wird seine Position in der Folge begründen.
Die Initiative wurde von Uniterre und L'autre syndicat gemeinsam mit siebzig weiteren Organisationen lanciert. Leitmodell ist eine bäuerliche Landwirtschaft, die auf nachhaltige Weise produziert und in erster Linie für die regionale Bevölkerung da ist. Ich komme nachher in der Detailberatung noch auf die Instrumente der Initiative zu sprechen.
Die WAK-NR - der Nationalrat ist Erstrat - hat die Initiative an drei Sitzungen behandelt. Sie begann im Mai mit ausführlichen Anhörungen, unter anderem mit einer Vertretung der Initiantinnen und Initianten, des Bauernverbands, der Nahrungsmittelindustrie, der Kleinbauern-Vereinigung, der Agrarallianz und von Agora. Nach diesen Anhörungen wurden in Ergänzung zur Botschaft des Bundesrates aus den Reihen der Kommission von den Herren Ritter, Schelbert und Jans verschiedene Fragen aufgeworfen. Dazu hat die Verwaltung in einem Zusatzbericht Stellung genommen. Sie finden sowohl die Fragen wie auch die Antworten auf dem Netz. Damit ist transparent, welche Themen in der Kommission vor allem beraten worden sind.
Es geht einmal um die Umsetzung des Begriffes der Ernährungssouveränität, um die Frage der Versorgung mit standortangepasstem Saatgut, um die Frage der gentechfreien Lebensmittel und darum, ob die Verfassungsgrundlage dafür ausreicht, um den Stand der Revision des Raumplanungsgesetzes in Bezug auf die Fruchtfolgeflächen und um den Schutz des Kulturlandes. Weitere Fragen betreffen die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, dann aber auch die Marktmacht der verschiedenen Akteure in Bezug auf die Agrarprodukte. Es ging um die Förderung des Direktabsatzes durch die Produzentinnen und Produzenten, um die Situation von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und vor allem auch um die Frage des Verhältnisses der verschiedenen agrarpolitischen Initiativen zueinander.
Sie wissen und erinnern sich, dass wir in letzter Zeit verschiedene agrarpolitische Initiativen debattiert haben. Zu erwähnen ist vor allem der neue Verfassungsartikel 104a, der in der Volksabstimmung im September von Volk und Ständen grossmehrheitlich angenommen worden ist. Es war ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit". Wir debattierten die Fair-Food-Initiative, die noch nicht zur Abstimmung gekommen ist, dann die Hornkuh-Initiative, die noch in den Räten in Behandlung ist. Es sind noch weitere agrarpolitische Initiativen im Sammelstadium.
Die Kommission befand über die Gültigkeit der vorliegenden Initiative. Die Einheit der Form wird nicht infrage gestellt. Die Initiative ist in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes formuliert. Vorgeschlagen wird ein neuer Artikel 104c unter dem Titel "Ernährungssouveränität". Er setzt auf die Förderung der einheimischen bäuerlichen Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist, gesunde Lebensmittel produziert und den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird.
Die Initiative beinhaltet auch ein umfassendes Bündel an Instrumenten wie Markttransparenz, gerechte Preise, die Stärkung des Agrarabsatzes, gute Arbeitsbedingungen für Angestellte, dann aber auch Importzölle und Einfuhrbeschränkungen. Sie verlangt auch den Verzicht auf Exportsubventionen für Agrarprodukte und Lebensmittel. Die Umsetzung ist, wie gesagt, innert zweier Jahre sicherzustellen.
Die Kommission hat den ausführlichen Text diskutiert. Die Einheit der Materie wurde diskutiert, aber nicht infrage gestellt. Die Kommission ist der Meinung, dass alle Forderungen agrarpolitische Themen beschlagen und somit die Einheit der Materie gewährleistet ist.
Zum Eintreten: Es gibt keinen Eintretensbeschluss. Sie wissen, bei Volksinitiativen ist Eintreten obligatorisch.
In der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates wurde vor allem auch die Frage diskutiert, ob ein direkter Gegenentwurf vorzulegen sei. Der direkte Gegenentwurf - Herr Jans wird ihn nachher als Vertreter der Minderheit ausführlich begründen - knüpft formal an den bestehenden Artikel 104 der Bundesverfassung an. Er will die Förderung der bodenbewirtschaftenden Betriebe, eine Erweiterung des Massnahmenkatalogs, die Saatgutsicherung usw.
Wichtig ist auch, dass die WAK-NR zu diesem Gegenentwurf einen Zusatzbericht verlangt hat. Dieser Zusatzbericht findet sich ebenfalls auf dem Netz. Es handelt sich natürlich um Ergänzungen zu den Materialien, zu der Botschaft des Bundesrates. In diesem Bericht beurteilt das Bundesamt für Landwirtschaft den Gegenentwurf kritisch. Es wurde vor allem darauf verwiesen, dass der Bundesrat am 1. November 2017 eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 publiziert hat, die im Widerspruch zum Gegenentwurf stehe. Genau dieser Bericht des Bundesrates vom 1. November 2017 hat nun eine grosse Debatte in der WAK-NR ausgelöst. Von bäuerlicher Seite wurde geltend gemacht, der Bericht habe "wie eine Bombe eingeschlagen". Ich denke, er wird nachher auch Gegenstand der Beratungen zur Initiative sein, die wir heute zu behandeln haben.
Dieser Bericht und die grundsätzlichen Unterschiede in den agrarpolitischen Vorstellungen haben sich denn auch in der Abstimmung in der WAK niedergeschlagen. Beim Gegenentwurf lautete das Ergebnis 13 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen für Nichteintreten auf den Gegenentwurf. Die WAK empfiehlt Ihnen somit mehrheitlich, auf den Gegenentwurf nicht einzutreten.
Bei den Abstimmungsempfehlungen zur Initiative lautete das Abstimmungsergebnis der WAK wie folgt: Dem Antrag auf Empfehlung zur Ablehnung gemäss Antrag des Bundesrates folgten 7 Mitglieder ohne Gegenstimme; 12 Mitglieder der WAK haben sich der Stimme enthalten. Die Ablehnung begründet sich im Wesentlichen mit den weitgehenden Interventionen wie staatlichen Preis- und Mengenvorschriften, Steuerungen und den vorgeschlagenen Importbeschränkungen. Die zahlreichen Enthaltungen wiederum erklären sich mit dem, ich sage mal, Ärger oder Erstaunen etlicher Kommissionsmitglieder über den bundesrätlichen Bericht zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik.
Wie Sie gesehen haben, liegt nun noch ein Einzelantrag auf Unterstützung der Initiative vor. Ein solcher Antrag wurde in der WAK weder gestellt noch debattiert. Deswegen haben wir dazu auch keine Empfehlungen vonseiten der WAK-NR.
So weit der Bericht Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Ich bitte Sie, unseren Anträgen zu folgen. [PAGE 1941]