Schmid Martin · Ständerat · 2017-12-05
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Ich werde nicht zu Artikel 1 Absatz 1 sprechen, würde aber gern ein paar Ausführungen zu Absatz 1bis machen.
Unter Absatz 1bis sind die Voraussetzungen aufgeführt, die der Bundesrat in seinem Prüfbericht abzuarbeiten hat. Es geht darum zu prüfen, ob die Rechtsvorschriften eingehalten sind, die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet sind, der Partnerstaat ein angemessenes Netzwerk hat, ob die relevanten Konkurrenzfinanzplätze eingeschlossen sind und ob eben auch keine Meldungen bei der OECD-Meldestelle eingegangen sind. Hier sind also die Voraussetzungen aufgeführt.
Unsere Kommission hat eine kleine Anpassung vorgenommen, indem sie eben den Zusatz in Absatz 1bis "und zufriedenstellende Zustände hinsichtlich der Korruptionsverhinderung" aus dem Wortlaut des Entwurfes gestrichen hat. Das ist nicht eine materielle Änderung, sondern mehr eine formale Formulierungsvariante, die wir gewählt haben, weil wir davon ausgegangen sind, dass es aus gesetzestechnischen Gründen schwierig ist, von einer solchen Formulierung, wie sie der Nationalrat gewählt hat, auszugehen. Inhaltlich sind auch wir der Auffassung, dass der Bundesrat zu prüfen hat, ob in den betreffenden Ländern Korruptionsfälle vorliegen, bevor der automatische Informationsaustausch aktiviert wird. Würde es solche Korruptionsfälle geben, wären sie meistens eine Auswirkung der Verletzung des Spezialitätsprinzips. Das heisst also: Wenn ein Staat Daten geliefert hat und diese Daten im anderen Staat in illegale Kanäle geleitet oder Privaten zugestellt würden, muss eine Verletzung des Datenschutzes, der Datensicherheit oder des Spezialitätsprinzips vorgelegen haben.
Insoweit wollen auch wir als ständerätliche Kommission, dass die Fragen rund um die Korruptionsverhältnisse und den Stand der behördlichen Sicherstellung in Bezug auf die Daten im Rahmen des umfassenden Prüfbeschlusses geprüft werden. Wir wollen aber die Formulierung so anpassen, wie es die Kommission hier zum Ausdruck gebracht hat.