Cavalli Franco · Nationalrat · 2002-06-06
Cavalli Franco · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Sie glauben mir sicher, wenn ich Ihnen sage, dass dieser Bundesbeschluss eine schwere Kost für den Magen vieler Mitglieder der SP-Fraktion darstellt. Auf der einen Seite leben wir immer noch unter dem beschämenden und unheilvollen Regime der Kopfprämien, wo der Milliardär und der kleine Angestellte genau gleich viel zahlen - auf dieser Welt eine einmalige Geschichte -, auf der anderen Seite schnellen die asozialen Kopfprämien doppelt so schnell in die Höhe oder steigen im Vergleich zur Zunahme der Gesundheitskosten doppelt so stark. Dies aufgrund von verschiedenen Systemfehlern im KVG, die alle zuungunsten derjenigen gehen, die weniger haben. So leben wir in einer Situation, wo die Krankenkassensteuer vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen die überhaupt wichtigste Steuer in unserem Land geworden ist. Es ist eine Steuer, gegen die man nichts unternehmen kann. In dieser Situation, über welche die meisten Schweizer und Schweizerinnen zu Recht klagen, kommt der Bundesrat und sagt: Jetzt schenken wir den Privatversicherten mit einem dringlichen Bundesbeschluss ein paar hundert Millionen Franken. Das ist für unseren Magen schwere Kost.
Natürlich - und die Frau Bundesrätin weiss, wie schwer wir mit diesem Problem seit Monaten gerungen haben - wissen wir, dass das Bundesgericht so entschieden hat. Natürlich wissen wir, dass dieser Beschluss dem KVG-System immanent ist. Das ist allen klar. Aber es gibt noch viele Sachen, die systemimmanent sind und in diesem Land trotzdem nicht ausgeführt werden. Denken wir nur an die AHV usw. - das steht sogar in der Verfassung. Nichts ausser das Kräfteverhältnis in diesem Haus hätte uns z. B. daran hindern können, das KVG so zu ändern, dass das Problem dann nicht mehr systemimmanent gewesen wäre. Unserer Meinung nach wäre das auch demokratischer gewesen.
Für uns bedeutet Demokratie nicht gleich lange Spiesse für alle, sondern dass diejenigen, die weniger haben, mehr bekommen und vielleicht auch mehr zu sagen haben. Aber eben: Wir kennen das Kräfteverhältnis in diesem Haus, und das ist auch ein Grund, weshalb wir am Ende entschieden haben, diese Kröte im dringlichen Bundesbeschluss zu schlucken.
Andererseits aber geht die Kommission, wenn auch nur mit Stichentscheid des Präsidenten, für uns viel zu weit, weil sie plötzlich, handstreichartig, versucht, einen Baustein dieses Systems herauszureissen. Damit bleibt man nicht systemimmanent, und das ganze System kommt ins Wanken.
Für uns wäre diese Erweiterung auf die Privatkliniken, die die Kommission vorgenommen hat, ein absolutes Hindernis für die schlussendliche Zustimmung zur Dringlichkeit. Diese Erweiterung ist absolut ungerechtfertigt, und zwar aus verschiedenen Gründen:
1. Es ist verfassungsjuristisch eigenartig, in einem dringlichen Bundesbeschluss einen Baustein eines normalen Gesetzes zu ändern.
2. Die ganze Diskussion kommt ja in der zweiten KVG-Revision auf uns zu. Führen wir sie dann zu Ende? Ich freue mich auf diese Diskussion, weil man dann über alles wird sprechen können. Zum Beispiel wird man alle wissenschaftlichen Arbeiten vorlegen können, die ganz klar beweisen: Je mehr im Gesundheitswesen privatisiert wird, je mehr Raum man den Privatkliniken gibt, desto mehr steigen die Gesundheitskosten. Wissenschaftlich gesehen gibt es keinen Zweifel, dass das so ist. Man wird versuchen, das hier zu widerlegen, aber man wird das nicht tun können. Man wird nur sagen können, dass man gewisse Interessen verteidigen will. Das ist gut, das ist ehrlich. Aber das muss man hier sagen; die Wissenschaft ist diesbezüglich ganz klar.
Wir müssen auch andere Sachen diskutieren, z. B. ob es ethisch ist, auf dem Buckel der Kranken Profite machen zu wollen. Für mich ist das völlig unethisch, aber es gibt vielleicht Leute, die einen anderen Begriff von Ethik haben. Wir werden auch über den Hotelleriezusatz sprechen, den die Kommission jetzt angenommen hat, d. h. über die Möglichkeit, dass sich jemand mit einem kleinen Zusatz in der Grundversicherung ein Einer- oder Zweierzimmer reserviert, ohne dafür auch noch den Chefarzt einkaufen zu müssen. All das gehört zur Diskussion; das ist eine tief greifende Diskussion, die lange und intensiv sein wird. Es wäre falsch, dieser Diskussion hier vorgreifen zu wollen.
In diesem Sinne wird unsere Fraktion der Vorlage zustimmen. Aber wir werden am Schluss der Dringlichkeit nur zustimmen können, wenn die bundesrätliche Version durchgeht.