preparatory:AB 223235
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-04
Wortprotokoll
Zur Ausnahmebestimmung: Die Minderheit Rickli Natalie beantragt Ihnen, die Härtefallklausel zu streichen. Durch die vom Ständerat eingefügte Präzisierung der Jugendliebe werde die vom Bundesrat vorgeschlagene Härtefallklausel nicht mehr benötigt.
Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Härtefallklausel zu belassen. Nur in besonders leichten Fällen kann von dieser Ausnahmeregelung überhaupt Gebrauch gemacht werden; dies unter der Bedingung, dass keine Rückfallgefahr besteht. Weiter wurde angeführt, dass es auch aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch sei, wenn zu viele Automatismen eingeführt würden, ohne einen gewissen richterlichen Ermessensspielraum zu belassen. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen; die Kommission will die Härtefallklausel mit 15 zu 8 Stimmen gemäss Bundesrat und Ständerat beibehalten und nicht streichen.
Zur Überprüfbarkeit der Tätigkeitsverbote: Die Minderheit Tschäppät zu Artikel 67c Absatz 5 Buchstabe d und die Minderheit I (Tschäppät) zu Artikel 67c Absatz 6bis beantragen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Möglichkeit einer Überprüfung nach zehn Jahren müsse gegeben sein und sei in unserer Gesetzgebung auch in anderen Fällen gegeben. Dies sei zudem vom Prinzip der Verhältnismässigkeit her geboten.
Die Mehrheit beantragt, an der Version des Ständerates festzuhalten. Hier sei der Verfassungsartikel sehr klar, indem eben ein endgültiges Berufs- und Tätigkeitsverbot gefordert werde. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen - die Kommission entschied mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die an der Fassung des Ständerates festhält und die beiden Minderheitsanträge ablehnt.
Die Minderheit II (Bauer) will mit ihrem Antrag eine Lösung finden, mit der die Verhältnismässigkeit gewahrt und die Schweiz nicht allenfalls durch den EGMR gerügt wird. Der Antrag soll als Kompromiss zwischen den Varianten von Bundesrat und Ständerat verstanden werden. Die Mehrheit beantragt Ihnen auch hier, an der Version des Ständerates festzuhalten. Der Antrag Bauer wurde in der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Mit dem Einzelantrag Nidegger soll der vom Ständerat aufgenommene Artikel zur Jugendliebe wieder gestrichen werden. Derselbe Streichungsantrag zu Artikel 187 Absatz 3bis StGB lag bereits in der Kommission vor. Man war allerdings der Meinung, dass man ja noch nicht wisse, ob die Härtefallklausel im Rat bestehen würde oder nicht. Schlussendlich wurde dieser Antrag mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
In der Gesamtabstimmung hat unsere Kommission der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 123c der Bundesverfassung mit 14 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.