Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-06-06
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission ist mit Stichentscheid des Präsidenten, der seine Auffassung jetzt klar begründen konnte, der Meinung, dass die Gleichbehandlung der Zusatzversicherten in allen Spitälern sofort eingeführt werden muss, dass die Kantone lange genug die vom KVG vorgeschriebene Auszahlung des Sockelbeitrages an alle Versicherten hinausgeschoben haben. Sie haben sich damit Beiträge in Millionenhöhe erspart, zulasten der Versicherten, nicht zulasten der Institutionen. Die Kantone verpflichten sich denn auch in dieser Vereinbarung mit Santésuisse, für die Zeit bis zum 31. Dezember 2001 dafür rund 250 Millionen Franken pauschal zu bezahlen. Zwar diskutieren wir heute eine Übergangsregelung, die bis zum 31. Dezember 2004 gelten soll. Wir sind aber keineswegs sicher, dass bis zu diesem Zeitpunkt die ordentliche KVG-Revision in Kraft treten kann. Dort hat der Ständerat, wie ich dies bereits beim Eintreten ausgeführt habe, den Einbezug der Privatspitäler, die in der Spitalliste aufgeführt sind, auf Antrag des Bundesrates und von Frau Bundesrätin Dreifuss beschlossen. Herr Waber, dies zur Ergänzung: Hier können die Rahmenbedingungen gesetzt werden.
Die Kommissionsmehrheit möchte diesem Entscheid sofort zum Durchbruch verhelfen, kann es doch für einige Spitäler existenzentscheidend sein, ob die Zusatzversicherten bereits heute oder erst in vier bis fünf Jahren den ihnen zustehenden Beitrag an die Behandlung erhalten oder nicht.
Die Kommissionsminderheit vertritt die Auffassung, dass eine derart wichtige Gesetzesanpassung nicht via Übergangsrecht eingeführt werden dürfe, sondern im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, wie dies der Ständerat vorgesehen hat. Nur so können auch die Rahmenbedingungen entsprechend vorbereitet werden.
Im Namen der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Baumann abzulehnen.