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preparatory:AB 223347

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-12-06

Wortprotokoll

Es wurde alles gesagt. Die Motion geht auf das Jahr 2014 zurück. Der Bundesrat hat zwischenzeitlich geliefert. Die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ist revidiert. Wir haben einen Kompromiss gefunden, einen Kompromiss zwischen den Sozialpartnern. Der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung wurde in Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz an das Vorliegen einer sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung geknüpft. Ein Verzicht bedingt, dass der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besondere Massnahmen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes beinhaltet. Wir haben eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung eingeführt; hier muss einzig das Total der geleisteten täglichen Arbeitszeit notiert werden. Die vereinfachte Arbeitszeiterfassung bedingt weder einen GAV noch eine bestimmte Lohnhöhe. Sie kann mit der Arbeitnehmervertretung im Betrieb und bei Betrieben mit weniger als fünfzig Arbeitnehmern sogar individuell vereinbart werden. Wir haben also im Rahmen der Verordnung ausgereizt, was auszureizen war. Der Kommissionssprecher hat es richtig gesagt: Wenn es dann weiter gehen müsste, dann wäre eine Gesetzesrevision unumgänglich.

Ich bin der Meinung, dass wir die Anliegen des Motionärs erfüllt haben, und bitte Sie, mit Ihrer Kommission zu gehen und die Motion abzulehnen.