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Engler Stefan · Ständerat · 2017-12-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch dafür gewinnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr keinen Gegenvorschlag, in welcher Form auch immer, gegenüberzustellen.

Es wurde sowohl zur Begründung der Ablehnung der Initiative als auch zur Frage, weshalb ein Gegenvorschlag nicht opportun ist, an und für sich schon alles gesagt; ich werde nicht viel Neues hinzufügen können, möchte aber trotzdem einige Feststellungen dazu machen.

Was will die Rasa-Initiative? Sie will den verfassungsmässigen Zustand, wie er vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative herrschte, wiederherstellen. Materiell hiesse dies im Falle der Annahme nichts anderes, als dass das Volk den Auftrag, die Zuwanderung in den schweizerischen Arbeitsmarkt zu steuern und zu begrenzen, zurücknehmen würde. Ich habe es da wie verschiedene Kolleginnen und Kollegen, Philipp Müller hat es zuletzt gesagt: Ich sehe im Moment überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Mehrheit der Bevölkerung bereit wäre, diesen Auftrag zurückzunehmen und die Zuwanderungsbremse auch nur ein Stückchen zu lösen.

Die Rasa-Initiative will erreichen, dass wieder Rechtssicherheit geschaffen wird, um damit das bilaterale Verhältnis mit der EU nicht zu belasten bzw. dieses bilaterale Verhältnis sogar noch zu stützen und zu schützen. Durch die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auf dem Gesetzesweg, wie immer man auch dazu steht, ist aber das Ziel der Rasa-Initiative eigentlich schon erreicht. Wir werden die Umsetzung dann daran messen, ob die erhofften und erwarteten Auswirkungen tatsächlich eintreffen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen, aber auch die bilateralen Abkommen bleiben ja erhalten. Da bestanden vielleicht berechtigte Befürchtung nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative. Insofern kann man auch den Rasa-Initianten zugutehalten, dass es ihnen um die Sorge um die Rechtssicherheit und vielleicht auch um die Sorge um den Bestand der bilateralen Abkommen ging.

Heute wissen wir, dass die Lösung - das wurde gesagt - innenpolitisch akzeptiert ist und aussenpolitisch von den EU-Gremien jedenfalls nicht beanstandet wurde. Auch dort kann man damit leben, wie wir die Masseneinwanderungs-Initiative umgesetzt haben.

Kollege Cramer kritisiert, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative durch den Inländervorrang light nicht verfassungskonform sei, weil man davon abgesehen habe, Kontingente in das Gesetz zu schreiben. Ich hätte gerne seine Stimme gehört, als es darum ging, dieses Gesetz zu schreiben. Ich habe von ihm mit keinem Wort gehört, dass man Kontingente in das Gesetz hineinschreiben müsse. Insofern ist die im Nachhinein vorgebrachte Argumentation nicht ganz redlich. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Annahme der Rasa-Initiative sähe ich keinen Grund, den Inländervorrang, wie wir ihn jetzt beschlossen haben, fallenzulassen bzw. zu widerrufen. Es gäbe jedenfalls keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, ihn wieder rückgängig zu machen.

Ich komme zum ersten Zwischenfazit: Diese Volksinitiative hat ihren ursprünglichen Zweck verloren. Aus Sicht der Initianten besteht sogar die Gefahr, dass bei einer Ablehnung ihre EU- und völkerrechtsfreundliche Grundhaltung ins Gegenteil verkehrt wird. Eine Ablehnung liesse nämlich keine andere Deutung zu, als dass eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer eine wirksame Begrenzung der Arbeitskraftzuwanderung will und sogar bereit ist, dafür noch Konflikte mit dem Völkerrecht in Kauf zu nehmen. Dazu kommt, dass die politische Handlungsfähigkeit des Bundesrates, aber auch des Parlamentes, falls die Rasa-Initiative angenommen würde, in keiner Art und Weise gestärkt würde, weil sich die gleichen Fragen, die heute schon für viel Kopfzerbrechen sorgen, auch dann noch stellen würden. Wir wissen von den Dakota-Indianern, dass man besser absteigen soll, wenn man ein totes Pferd reitet. Es wäre daher den Initianten zu raten, noch rechtzeitig von diesem Pferd Abschied zu nehmen.

Nun noch zwei Worte zum Gegenvorschlag: Er mag gut gemeint sein; fragt man allerdings nach dem Mehrwert eines Gegenvorschlages, dann könnte man drei Beweggründe finden.

Ein Motiv könnte ja sein, die verfassungsrechtliche Kluft zwischen der geltenden Verfassung und der Umsetzungsgesetzgebung zu beseitigen, weil offenkundig ist, dass der Gesetzgeber hier die Verfassung stark geritzt hat. Aus pragmatischen Überlegungen heraus, auch im Sinne einer harmonisierenden Verfassungsauslegung, kann man das auch noch akzeptieren. Aber man könnte sich aus einer verfassungsrechtlichen Sicht auf den Standpunkt stellen, dass sich Gesetze an die Verfassung halten müssen, dass es sich lohnt, diese Korrektur zu schaffen und den Anspruch zu erheben, die Verfassung nachträglich der Gesetzgebung anzupassen. In aller Regel funktioniert es ja umgekehrt.

Das zweite Motiv für einen Gegenvorschlag könnte sein, den Stand des Freizügigkeitsabkommens und der Bilateralen I zu stärken beziehungsweise eine Vorrangstellung in die Verfassung zu schreiben, und zwar in der Form, dass das Freizügigkeitsabkommen und die Bilateralen I in jedem Fall dem geltenden Verfassungsrecht vorgehen. Das könnte eine zweite Motivation für einen Gegenvorschlag sein.

Das dritte Motiv könnte sein - das wurde im Nationalrat ja auch versucht -, mittels flankierender Massnahmen den Inländervorrang sogar noch etwas zu verstärken. [PAGE 916]

Beurteile ich jetzt diese drei Motive für einen Gegenvorschlag, so komme ich zum klaren Schluss, dass es keinen Gegenvorschlag braucht. Die Selbstbestimmungs-Initiative - sie liegt ja schon auf dem Tisch des Hauses - wird die Frage nach dem Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht beantworten. Es lohnt sich dann schon, nochmals zu überlegen, ob nicht in Bezug auf die Selbstbestimmungs-Initiative ein Gegenvorschlag möglicherweise mehr Klärung bringen könnte bezüglich Reihenfolge von innerstaatlichem Recht, und zwar sowohl Verfassungsrecht wie auch Gesetzgebungsrecht und Völkerrecht. Diese Frage werden wir bald entscheiden können. Dafür braucht es hier keinen Gegenvorschlag.

Zur zweiten Überlegung betreffend Motivation, zum Motiv, das Freizügigkeitsabkommen beziehungsweise die Bilateralen zu schützen: Auch auf diese Frage bekommen wir schneller, als es uns möglicherweise lieb sein könnte, eine Antwort, nämlich wenn die in Aussicht gestellte Initiative zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens dem Volk unterbreitet wird.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass die Rasa-Initiative uns keineswegs aus der Sackgasse führt, im Gegenteil: Sie führt uns direkt in eine Sackgasse. Deshalb tun wir gut daran, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.