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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2017-12-07

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-12-07

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen jetzt lange zugehört. Es wurde vieles gesagt. Vieles betrifft nicht das heutige Geschäft, die Ernährungssouveränitäts-Initiative, sondern die Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Darauf komme ich gleich noch etwas detaillierter zu sprechen. Wir haben Ihnen die Gesamtschau programmgemäss, wie seit Langem eingeplant, als Grundlage für eine kommende Diskussion, die sich über längere Zeit entwickeln wird, zur Verfügung gestellt. Am Schluss wollen wir eine intakte Landwirtschaft haben, die für die Zukunft gerüstet ist. Neben der Landwirtschaft brauchen wir Wirtschaftssegmente - Pharma, Uhren, Maschinen -, die mithelfen können, auf den Weltmärkten Geld zu verdienen, damit wir unseren Wohlstand erhalten können. Es geht um nichts weniger als das.

Wir sind in einer ausgezeichneten Ausgangslage. Ich bezeichne die Schweiz - ich brauche den Begriff immer wieder - als "petit paradis". Dieses "petit paradis" wollen wir mit vereinten Kräften aufrechterhalten. Wir haben Vollbeschäftigung. Wir sind das wettbewerbsfähigste Land, wir sind das innovativste Land. Das alles ist aber nicht gottgegeben. Auf uns kommen enorme Herausforderungen zu. Die Digitalisierung wird uns fordern, wird die Wirtschaft fordern, wird die Gesellschaft fordern und wird jeden einzelnen Bürger auch herausfordern. Ein wirtschaftlicher Nationalismus gefährdet in einem Land wie unserem, das jeden zweiten Franken im Export verdienen muss, den Wohlstand. Wie reagiert man auf die Zunahme der Digitalisierung? Nicht, indem man den Kopf in den Sand steckt. Das wäre das sichere Ende, das wäre dann der Tod. Das gilt grundsätzlich auch für die Landwirtschaft.

Es wurde dem Bundesrat mehrfach vorgeworfen, er würde den Tod der Landwirtschaft in Kauf nehmen wollen. Das ist eine bitterböse Unterstellung, die sich der Bundesrat nicht gefallen lässt. Ich habe schon Verständnis dafür, dass Sie in Rage gekommen sind. Es ist aber etwas anderes, ob etwas im Affekt geäussert oder zum x-ten Mal wiederholt wird. Der Bundesrat lässt sich nicht vorwerfen, dass er bereit wäre, die [PAGE 2009] Landwirtschaft in den Tod gehen zu lassen. Das ist eine bitterböse Unterstellung. Wir brauchen eher früher als später eine Kappeler Milchsuppe.

Genau wie bei der Digitalisierung will der Bundesrat der Landwirtschaft helfen, angesichts des heranrollenden Tsunamis nicht zu verharren, sondern sich mit dem Rest der Wirtschaft und mit der Gesellschaft in den Erfolg hinein weiterzuentwickeln. Das ist das Angebot des Bundesrates.

Die Verantwortung eines Wirtschaftsministers ist ganz simpel und einfach: Er hat für die Gesamtwirtschaft zu schauen. Was wir in der Gesamtschau die Landwirtschaft betreffend aufnehmen, ist eben auch ein Stück weit eine Gesamtsicht der Gesamtwirtschaft. Deshalb kommen dann Elemente daher, die für die Landwirtschaft allein nicht verständlich sind, sondern die erst verständlich werden, wenn man die Gesamtwirtschaft diskutiert und dann die Konsequenzen für die Landwirtschaft daraus ableitet.

Ebenso wie von der Wirtschaft Anpassungen erwartet werden - denken Sie beispielsweise an den Frankenschock zurück -, erwarten wir auch von der Landwirtschaft, dass sie sich anpassungsfähig zeigt. Bei der Diskussion um die Zukunft unserer Landwirtschaft geht es um eine Gesamtschau zu ihrer mittelfristigen Entwicklung. Viele Ihrer Aussagen zur Gesamtschau sind schlicht und einfach falsch, und sie sind sogar wider besseres Wissen so gemacht worden.

Die Gesamtschau ist die Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Bis zur Verabschiedung der Agrarpolitik 2022 plus im Jahr 2021 werden wir noch stundenlang über das Thema sprechen, zuerst nächstes Jahr in der WAK. Seien Sie versichert: Wir haben Ihre Fragen notiert, und wir werden vorbereitet sein, um die Diskussion führen zu können. Später folgt ein Aussprachepapier für den Bundesrat, im Herbst 2018 dann ein Vernehmlassungsentwurf und daraufhin die Botschaft zuhanden des Parlamentes. In jeder Etappe werden wir um die Zukunft der Landwirtschaft und des Rests der Wirtschaft erstens diskutieren und zweitens ringen. Dazu lade ich Sie ein.

Ich werde auch den angekündigten runden Tisch organisieren. Eingeladen werden dann jene Vertreter der Landwirtschaft, die korrekt diskutieren wollen, die bereit sind, sich den Vertretern der anderen Wirtschaftssektoren - Textilindustrie, MEM-Industrie, Pharma, Banken - zu stellen, und nicht nur auf dem Bundesrat herumhacken.

In den vergangenen Tagen hat der Bundesrat massivste Vorwürfe anhören müssen. Deshalb hier einige Klarstellungen zur Gesamtschau, bevor ich noch einige Bemerkungen zur Volksinitiative mache.

Ich akzeptiere es nicht, wenn der Dialog verweigert wird. Wenn man ein Papier in die Hände bekommt, das von Profis erarbeitet und von der obersten Landesregierung freigegeben wurde, braucht es schon einiges, dass man - ohne viel Zeit in dieses Papier zu investieren - zur Aussage kommt, es wäre nichts wert und man würde gar nicht darüber reden wollen. Ich akzeptiere nicht, wenn man mir und dem Bundesrat noch einmal vorwirft, wir wollten den Tod der Landwirtschaft - einen grösseren Blödsinn können Sie ja gar nicht auftischen! Ich akzeptiere nicht, wenn eine Branche die Eigeninteressen über die Interessen der gesamten Wirtschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt. Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft. Ich akzeptiere nicht, wenn der neue Verfassungsartikel "Ernährungssicherheit", den ich unterstützt und verteidigt habe, wissentlich und willentlich falsch interpretiert und missbraucht wird, um den Bundesrat in der Landwirtschaftspolitik mundtot machen zu wollen. Schliesslich akzeptiere ich nicht, wenn der Inhalt der Gesamtschau bewusst falsch wiedergegeben wird mit der Absicht, dass die Falschaussagen nach zigfachem Wiederholen plötzlich als Wahrheit verstanden werden.

Ich bin froh, Herr Nationalrat Rösti, dass Sie den Flyer, den wir Ihnen heute Morgen hingelegt haben, zur Kenntnis genommen haben und darin nicht eine Abkehr um 180 Grad und nicht eine völlig andere Positionierung gesehen, sondern doch die wesentlichen Elemente entdeckt und auch entsprechend gewürdigt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Zukunftsängste, es gibt Interessenkonflikte. Es darf jeder seine Interessen verteidigen - ich habe viel Verständnis dafür. Aber es gehört zu unserer politischen Kultur, dass Meinungsdifferenzen im Dialog bereinigt werden, dass wir Kompromisse eingehen und damit Lösungen finden.

Ich habe den kritischen Stimmen zur Gesamtschau, wie gesagt, lange zugehört und erlaube mir jetzt, obwohl die Zeit knapp ist, ein paar der falschen Unterstellungen richtigzustellen.

1. Den Herren Nationalräten Page und Leo Müller sage ich: Es ist falsch zu behaupten, dass der Bundesrat den Volkswillen vom 24. September nicht akzeptiert habe. Ja, was soll denn diese Aussage? Das Volk hat im September nicht über die Initiative des Schweizer Bauernverbandes, sondern über den Gegenentwurf abgestimmt, und im Unterschied zur Initiative fokussiert der Gegenentwurf nicht auf die Förderung der Inlandproduktion, sondern auf das Sichern der Ernährungssicherheit. Dazu braucht es den Zugang zu inländischen und importierten Lebensmitteln. Wer das vergessen hat, lese die Abstimmungsunterlagen oder auch den erläuternden Bericht der WAK-SR. Dort steht dies schwarz auf weiss.

Buchstabe d von Artikel 104a spricht explizit von Handel, und das war allen immer klar. Der Bundesrat versieht in der Gesamtschau jeden Buchstaben des Verfassungsartikels mit gezielten Massnahmen. Der neue Artikel wird also wortgetreu umgesetzt, und er respektiert den Volkswillen vollumfänglich. Niemand wurde überrascht.

Der Bundesrat hat am 9. Juni 2017 in einer Klausur die Richtung der künftigen Landwirtschaftspolitik festgelegt, und an diesem 9. Juni wurde ein Mediencommuniqué veröffentlicht. Dort stand: "Gegenstand des vertieften Gedankenaustausches war eine allfällige Öffnung des Agrarmarktes, um den Abschluss von Freihandelsabkommen zu erleichtern und damit das Wachstum der Schweizer Exportbranchen zu sichern und die Situation der Konsumentinnen und Konsumenten zu verbessern. Des Weiteren wurden die bei einer Öffnung des Agrarmarktes notwendige strukturelle Anpassung des Sektors sowie entsprechende Begleitmassnahmen geprüft." Das ist es, was wir Ihnen am 9. Juni bereits einmal gesagt hatten. Wer dann dem Bundesrat immer noch Falschspiel und Überrumpelung vorwirft, der ist einfach nicht fair.

2. Ich komme zur nächsten Unwahrheit. Der Bundesrat plant weder einen vollständigen Grenzschutzabbau noch eine Zollreduktion ohne soziale Abfederung. Die Aussage, dass der Bundesrat das in der Gesamtschau beschriebene zweite Szenario bevorzugt, ist ebenso falsch wie die Aussage, dass er auf einen Strukturwandel im Umfang von 2,5 Prozent zielt.

Sie müssen den Bericht richtig lesen. In der Gesamtschau steht, dass ein Strukturwandel im Umfang von 2,5 Prozent noch sozialverträglich wäre, weil die Aufgabe von Betrieben im Rahmen von Generationenwechseln stattfindet. Gleiches hat der Bundesrat bereits in der Agrarpolitik 2011 festgehalten. Das ist also nichts Neues. Es geht aber auch nicht um ein Ziel des Bundesrates. In der Gesamtschau steht, dass der Bundesrat im Agrarbereich mittelfristig eine Zollreduktion im Umfang von 30 bis 50 Prozent der Preisdifferenz zum Ausland anstrebt. Ja, das steht dort. Mit Unterstützungsmassnahmen kann der Strukturwandel damit ungefähr im heutigen Rahmen bei einem Wert von etwa 2 Prozent bleiben. In früheren Jahren war der Wandel zum Teil deutlich grösser. Die Aussage, es gehe um ein historisch nie dagewesenes Bauernsterben, ist schlicht falsch. Eine solche Entwicklung ist jetzt nicht angesagt und nicht gewollt. Die Strukturentwicklung ist nötig - ich frage: Wie wird es dem Vogel Strauss beim kommenden Tsunami ergehen? -, wenn unsere Landwirtschaft künftig eine Chance haben soll. Der Wandel findet auch im Ausland statt, zum Teil viel schneller als bei uns, ob wir das wollen oder nicht. Wir müssen wachsam bleiben, und gemeinsam müssen wir mit dieser Wachsamkeit für uns die beste Lösung für die Zukunft finden. Wenn ein Betrieb aufhört, kann ein anderer Betrieb wachsen und sich weiterentwickeln. So bleibt der Sektor handlungsfähig und hat eine Zukunft.

3. Falsch ist die Aussage, dass der Bundesrat vor allem kleine Familienbetriebe zur Aufgabe zwingen wolle. Kleine Betriebe mit hoher Wertschöpfung - nicht nur in der [PAGE 2010] Landwirtschaft - können am Markt sehr erfolgreich sein, viel erfolgreicher als Grossbetriebe mit Fehlinvestitionen oder hohen Schulden. Der Wandel ist damit nicht eine Frage der Grösse, sondern eine Frage der innovativen Produkte. Es geht dabei auch um die Frage, ob man eine Nische findet oder nicht. In der Landwirtschaft gilt das nicht weniger als für jedes Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen. Wer unsere dem Markt ausgesetzte Weinbranche kennt, weiss, dass es unseren Bauern immer wieder möglich war und ist, zu diversifizieren und damit erfolgreich zu werden.

4. Falsch ist die Behauptung, dass der Selbstversorgungsgrad bei einer Zollreduktion zusammenbrechen würde. Unser Ziel ist ein Selbstversorgungsgrad etwa im heutigen Umfange, sofern die Produktion im Inland dabei ökologisch nachhaltig bleibt. Dies ist auch mit dem vom Bundesrat vorgesehenen Zollabbau möglich. Viel wichtiger ist der Schutz des Kulturlandes. Wächst die Bevölkerung, steigt damit der Konsum. Nimmt das Kulturland gleichzeitig ab, sinkt der Selbstversorgungsgrad - das ist reines Einmaleins.

5. Eine Nebelpetarde ist die Behauptung, der Schweizer gebe heute schon wenig für Lebensmittel aus. Kein Bürger rechnet in relativen Zahlen, jeder Bürger rechnet in absoluten Beträgen, und die Preisdifferenzen sind markant. Fakt ist: Unsere Lebensmittelpreise sind 73 Prozent höher als die Lebensmittelpreise im EU-Durchschnitt. Das Fleisch ist in Deutschland halb so teuer wie bei uns, und diese Zahl, nicht den relativen Anteil an den Gesamtausgaben, verstehen die Bürger. Deshalb kaufen Herr und Frau Schweizer für etwa 3 Milliarden Franken Food im nahegelegenen Ausland.

6. Ich höre immer wieder, dass die Produktionskosten in der Schweiz höher sind als im Ausland. Nationalrat Walter Müller hat die Löhne erwähnt. Das stimmt, Punkt. Aber das gilt für alle hier tätigen Unternehmen. Und während die Landwirte ebenso von den flankierenden Massnahmen profitieren wie der Rest der Wirtschaft, ist die Wirtschaft viel stärker der ausländischen Konkurrenz ausgesetzt und kennt kein verbilligendes Bodenrecht oder Steuerrückerstattungen für Diesel und Ähnliches. Und trotzdem - oder eben gerade deshalb - hat sie sich durch Innovationen und konsequente Kostensenkungen behauptet. Mehr noch: Unsere Vorschläge würden gerade bei den Produktionsmitteln wie bei den Futtermitteln den hohen Grenzschutz abbauen und Kosten senken.

Nun, Herr Nationalrat Hausammann, Sie waren derjenige, der mir fünf Aufgaben mitgegeben hat. Ich versuche, es kurz zu machen. Aber Sie haben Ihre Fragen so korrekt vorgetragen, dass ich auch korrekt darauf reagiere.

Die erste Frage lautet: Weshalb beantragt der Bundesrat immer wieder eine Budgetkürzung in der Landwirtschaft? "Die Schuldenbremse ist eine der grössten Errungenschaften" ist die Antwort. Sie verpflichtet uns, bei Mehrausgaben Kürzungen zu finden, und diese findet man zu meinem grossen Bedauern fast nur noch in den ungebundenen Ausgaben der Landwirtschaft und der Bildung. Da ist also keine Freiwilligkeit.

Die zweite Frage war: Weshalb führt die bisherige administrative Entlastung zu keiner Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe? Auf Verordnungsstufe haben wir Massnahmen umgesetzt. Ab 2018 werden die Kontrollpunkte stark reduziert, und das wird sich mit einiger Verzögerung auswirken. Sie wissen, wie "nitty-gritty" diese Arbeit ist. Wir müssen miteinander den Kontrollmechanismus erleichtern, sodass mehr Bewegungsfreiheit für den einzelnen Unternehmer, Landwirtschaftsunternehmer geschaffen werden kann.

Dritte Frage: Weshalb unterstützt die Forschung die Landwirtschaft nicht bei der Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, der Biodiversitätsstrategie und bei der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes? Alle drei Strategien müssen von Landwirtschaft, Forschung und Beratung gemeinsam umgesetzt werden. Wenn Sie mir - natürlich nicht in dieser Debatte, sondern in einem Gespräch unter vier Augen in den nächsten Tagen - sagen, wo Sie der Bund besser unterstützen kann, dann tun wir das.

Zur vierten Frage, was Handelsabkommen der Landwirtschaft bringen: Das ist, meine Lieben, ganz einfach. Der Export sichert die Steuereinnahmen für Unterstützungen wie Direktzahlungen und Investitionsbeihilfen von jährlich doch immerhin 3,7 Milliarden Schweizerfranken. Handelsabkommen sichern hohe Einkommen und damit die Möglichkeit, teure Qualitätsprodukte der Schweizer Landwirtschaft zu kaufen. Das ist eine gute Sache. Handelsabkommen öffnen Ihnen die Möglichkeit, Ihre Qualitätsprodukte den kaufkräftigen Ausländern zu verkaufen.

Die fünfte Frage war: Weshalb soll die Agrarpolitik 2022 plus für die Landwirtschaft gut sein? Weil wir damit auf den eingangs erwähnten Tsunami antworten, statt den Kopf in den Sand zu stecken, und weil wir damit Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Erfolg der Bauern schaffen.

Lieber Herr Nationalrat Hausammann, ich bin sicher, dass wir über die vielen Gespräche, die anstehen, zueinanderfinden und Lösungen finden werden, die für die Landwirtschaft akzeptabel sind, die für die übrige Wirtschaft akzeptabel sind und die uns insgesamt helfen, das "petit paradis" in der Zukunft zu erhalten.

Wir verdienen jeden zweiten Franken im Export. Handelsabkommen sind die Basis dafür. Handelsabkommen sind Voraussetzung für Hunderttausende von Schweizer Arbeitsplätzen. Ohne sie wären diese Jobs und ein grosser Teil der Steuereinnahmen gefährdet. Wenn die EU in den kommenden Monaten die Zölle mit den Mercosur-Staaten über das Handelsabkommen, das geschlossen wird, um 7 bis 35 Prozent abbauen kann, dann sind unsere Lieferanten, die hier produzieren, die hier die Jobs anbieten, augenblicklich bei ihren Lieferungen in die Mercosur-Märkte massiv benachteiligt. Soll ich da zuschauen, oder soll ich versuchen, vergleichbare Konditionen herbeizuführen? Sicherlich sind Sie mit mir einverstanden, dass das Zweite richtiger ist.

Der Bundesrat steht für eine produktive, nachhaltige, marktorientierte Landwirtschaft ein, auch für eine innovative Industrie und Exportwirtschaft. Beides sind Bestandteile von Wohlstand und gemeinsamer Zukunft. Ich lade Sie ein, das Gespräch zu führen und die Missverständnisse auszuräumen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Termin zum Veröffentlichen der Gesamtschau am 1. November nicht ganz ideal war. Aber vielleicht hat das auch dazu beigetragen, dass man über die Initiative "für Ernährungssouveränität" zusätzlich hat nachdenken und sich eine Meinung machen können.

In aller Kürze zur Initiative: Der Inhalt der umfangreichen Initiative wurde von Ihnen und von den Kommissionssprechern vorgestellt, deshalb verzichte ich darauf. Die Initiative betrifft uns alle. Sie ist gut gemeint, aber sie schiesst weit über das Ziel hinaus. Es sind Forderungen dabei, die mit der heutigen Agrarpolitik bereits berücksichtigt werden: die Förderung einer bäuerlichen, vielfältigen, nachhaltigen Landwirtschaft, der Schutz des Kulturlandes oder das Verbot von Exportsubventionen. Es werden Forderungen gestellt, die im Widerspruch zur Agrarpolitik des Bundes und zum internationalen Handelsrecht stehen: Es wird verlangt, den Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft durch staatliche Massnahmen zu erhöhen; Importe von Nahrungsmitteln, die nicht dem Schweizer Nachhaltigkeitsstandard entsprechen, sollen mit zusätzlichen Zöllen belegt werden und Ähnliches.

Der Bundesrat ist der Meinung Ihrer vorberatenden Kommission und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Jans ebenfalls abzulehnen. Dieser integriert einzelne Forderungen der Initiative in den bestehenden Artikel 104 der Bundesverfassung. Ich will hier nicht auf Details eingehen, Sie können die Argumente dem Zusatzbericht des BLW vom 7. November 2017 entnehmen.

Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Initiative ablehnen und mit der Ablehnung eine Klärung bezüglich Ernährungssouveränität herbeiführen. Dann können Sie von mir aus die beiden Dossiers ohne Weiteres trennen. Das eine Dossier, die Initiative, ist dann zuhanden des Volkes mit einer klaren Empfehlung unterwegs und wird abgelehnt. Das andere Dossier ist die Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik für die Jahre 2022 und danach, und diese Politik legen wir in den nächsten zwei, drei Jahren miteinander fest - im Dialog, im Gespräch.

Was Ihnen vorliegt, ist eine vom Bundesrat verabschiedete Ausgangslage, entstanden zu einem Zeitpunkt, in dem ein Tsunami über uns hinwegfegt, nämlich der Digitalisierungs-Tsunami, und entstanden zu einem Zeitpunkt, in dem sich [PAGE 2011] unsere grössten Konkurrenten aus der Europäischen Union die südamerikanischen Marktzugänge verbilligt holen wollen und wir rasch genug darauf reagieren müssen. Deshalb muss die Diskussion jetzt sein.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative abzulehnen.