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Föhn Peter · Ständerat · 2017-12-07

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-07

Wortprotokoll

Ob es nun Rasa oder Resa heisst - "Raus aus der Sackgasse!" oder "Rein in die Sackgasse!" -, bleibt sehr wahrscheinlich als Frage bestehen, welche jede und jeder Einzelne von uns hier drinnen selber beantworten darf und muss.

Herr Caroni sprach mehrfach vom Spannungsfeld und vom Abbau des Spannungsverhältnisses. Er hat dann auch gesagt, wir sollten das Spiel nicht wie bisher weiterspielen. Auch mit diesem Gegenentwurf würde das Spiel weitergespielt respektive müsste das Spiel dann sehr wahrscheinlich neu lanciert, neu gestartet werden. Ich weiss es nicht, und mein Vorvorredner ist natürlich juristisch sehr, sehr bewandert, viel mehr als ich. Aber mit dem Gegenentwurf wird die Gesetzgebung, die wir gemacht haben, noch lange nicht verfassungskonform. Die Bestimmungen betreffend Höchstzahlen und Kontingente sind in der Bundesverfassung - in Artikel 121a Absätze 2 und 3 - und bleiben es. Ich bin da nicht so ganz sicher: Für mich und für die Kommission - das darf ich so sagen - ist der Gegenentwurf weder Fisch noch Vogel.

Es ist heute auch mehrfach moniert worden, dass auf dem üblichen Weg aufgrund der Bundesverfassung die Gesetzgebung angepasst werden müsste und angepasst wird. Herr Caroni, Sie haben gesagt, dass gemäss Absatz 4 beim Abschluss neuer völkerrechtlicher Verträge die Steuerung der Zuwanderung zu berücksichtigen sei. Sie haben gesagt, das würde dann bei künftigen Verträgen passieren. Sie meinen also, jetzt könnte man es einmal passieren lassen - einmal darf man einen Fehltritt machen, aber dann künftig nicht mehr? Ich frage mich schon, wie Sie das rechtfertigen wollen. Ich bin überzeugt, die Diskussion würde wieder von vorne beginnen.

Es ist natürlich zu sagen, dass Herr Caroni schon bei der Gesetzgebung einen ähnlichen Antrag gestellt hatte, aber damit keine Mehrheit fand. Es ist für mich definitiv zu spät, wenn wir das im Nachhinein jetzt schönreden oder anpassen wollen - damit kommen wir wie die alte Fasnacht hinterher. Es geht höchstens darum, das Gewissen noch einigermassen zu beruhigen, indem man gleiche Fehler nicht mehr machen dürfte.

Zur Aufrechterhaltung der Rasa-Initiative mit oder ohne Gegenentwurf: Da anerkennen wir, und das ist die Meinung der Kommission, einzig den Widerspruch zwischen dem Verfassungstext und der auf Gesetzesebene ausgeführten Umsetzung. Die Verfassung sollte nicht einer beliebigen Gesetzgebung angepasst werden müssen; man müsste den umgekehrten Weg gehen, wie dies heute mehrfach gesagt wurde.

Wir haben hier über die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag nach bestem Wissen und Gewissen zu befinden. Ob die Initianten dann ihre Initiative zurückziehen, ist und bleibt ihre Sache. Deshalb kann ich einzig und allein sagen: Namens der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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