Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-11
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-11
Wortprotokoll
Für die Berechnung der Kosteneinsparung durch diese Änderung wurden die heutigen Beträge dieser Mehrpersonenhaushalte den neuen Beträgen dieser Haushaltgruppe gegenübergestellt. Die daraus resultierende Differenz ergab die Einsparung von 5 Millionen Franken. Die unterschiedlichen Beträge im erläuternden Bericht sind darauf zurückzuführen, dass sich die Zahlen der Vernehmlassungsvorlage auf das Statistikregister des Jahres 2011 beziehen. Hingegen werden in der Botschaft die Zahlen des Statistikregisters 2014 verwendet und auf das Jahr 2020 projiziert. [PAGE 2014]
Wie die betroffenen Personen auf diese Änderung reagieren werden, ist nicht vorhersehbar und konnte daher auch nicht berücksichtigt werden. Dass diese Änderung einen Wohnungswechsel nicht ausschliesst, wurde antizipiert. Damit sich die Personen auf die neue Situation einstellen können, hat der Bundesrat eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.
Die Reform der Ergänzungsleistungen wurde vom Ständerat behandelt und wird zurzeit von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beraten.