Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-11
Wortprotokoll
Die Schweiz beteiligt sich am Relocation-Programm der EU und nimmt bis zu 1500 Asylsuchende aus Italien und Griechenland auf. Die Einreise wird durch Italien beziehungsweise Griechenland in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) organisiert. Diese Kosten werden vom begünstigten Relocation-Staat getragen, also von Italien und Griechenland. Die Asylsuchenden werden der Schweiz durch Italien bzw. Griechenland vorgeschlagen.
Nach der Einreise werden die Asylsuchenden in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundes registriert. Sie durchlaufen in der Schweiz ein ordentliches Asylverfahren. Bis zum 30. November dieses Jahres sind 1450 Personen in die Schweiz eingereist, davon 63 Prozent männliche und 37 Prozent weibliche Personen. Die Verletzlichkeit der Personen wird nicht statistisch erfasst. Die eingereisten Personen weisen folgende Altersstruktur auf: 0 bis 14 Jahre: 24,3 Prozent; 15 bis 24 Jahre: 36 Prozent; 25 bis 34 Jahre: 25,7 Prozent; 35 bis 59 Jahre: 13,8 Prozent; 60 bis 74 Jahre: 0,2 Prozent.
Der Bundesrat geht davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 26. Juli 2017 bezieht. Die Urteile stellen fest, dass die Dublin-III-Verordnung auch in Zeiten, in denen ein Mitgliedstaat sich mit einem ausserordentlichen Migrationsfluss konfrontiert sieht, anzuwenden ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union [PAGE 2021] hat in einem weiteren Urteil vom 6. September dieses Jahres bestätigt, dass die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, das 2015 beschlossene Relocation-Programm umzusetzen. Für die Schweiz ist dieser Beschluss aber nicht bindend: Die Schweiz nimmt freiwillig am Relocation-Programm teil. Die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union steht demnach nicht im Widerspruch zum Relocation-Programm, sondern bestätigt dieses.