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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-12-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-12-11

Wortprotokoll

Auch hier hat der Bundesrat keine andere Meinung als Ihre vorberatende Kommission - es ist ein richtig angenehmer Nachmittag mit Ihnen. Es wurde auch richtig gesagt, diese Situation hat mit der Raser-Initiative ja eine Vorgeschichte. Damals, wir erinnern uns noch, gab es wirklich eine ganze Anzahl ganz tragischer Unfälle, da musste man natürlich auch als Gesetzgeber handeln. Wir haben dann schlussendlich einfach den Text der Initiative ins Gesetz aufgenommen.

Die "good news" sind effektiv, dass wir heute sehr viel weniger Unfalltote wegen Raserdelikten haben. Also, ich denke, das Gesetz und diese Initiative haben auch viel Gutes bewirkt, aber wir merken heute in der Praxis, dass vor allem die Kumulation von Mindestfreiheitsstrafe, Mindestentzugsdauer des Führerausweises und Fahrzeugeinzug und dann noch der Automatismus, wann man ein Raser ist, vor allem auch bei Delikten innerorts schon zu seltsamen Fällen geführt hat. Wie Herr Ständerat Jositsch gesagt hat, der Richter hat mit dem Automatismus keinen Ermessensspielraum mehr. Das sind, denke ich, Erfahrungen, aufgrund derer man das Gesetz jetzt korrigieren kann. Es ist nicht eine Einladung an die jungen Menschen auf der Tribüne, zu rasen und die Geschwindigkeiten nicht einzuhalten, aber wir sollten versuchen, bei diesen Delikten dem richterlichen Ermessen ein bisschen mehr Raum für die individuelle Beurteilung zu schenken.

Der Fahrplan ist so, dass wir bis in einem Jahr, Herr Ständerat Rieder, die Vernehmlassung eröffnen würden. Das ist halt einfach, was es für die Revision des [PAGE 934] Strassenverkehrsgesetzes braucht. Nachher liegt es dann an Ihnen, wie schnell Sie bzw. ob Sie möglichst in dieser Legislatur mit der Revision zu Ende kommen wollen.