preparatory:AB 224171
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-12
Wortprotokoll
Wie Herr Bischof richtig ausgeführt hat, besteht zurzeit kein formelles Sanierungsverfahren im Versicherungsaufsichtsgesetz. Diese Lücke im System ist mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes von 2011 entstanden. Damals ging der Gesetzgeber davon aus, dass eine Versicherungsgesellschaft eigentlich kaum in Konkurs gehen kann. Das war die Annahme vor einigen Jahren. Aber es ist natürlich im Interesse der Versicherten, dass die Möglichkeit zur Sanierung geschaffen wird.
Der Bundesrat hat daher beschlossen, bei der Überarbeitung des Versicherungsaufsichtsgesetzes diese Frage aufzunehmen. Zurzeit sind wir mit verschiedenen Arbeitsgruppen daran, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, unter anderem eben auch für ein Sanierungsrecht. Wir sind mit der Versicherungsbranche, mit dem EJPD und mit der Finma daran, einen sachgerechten Vorschlag zu erarbeiten. Wir gehen davon aus - das ist noch ein Unterschied zur Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation -, dass die Vernehmlassungsvorlage im Sommer kommen wird und nicht im April. Grund dafür ist die Verzögerung beim Finig und beim Fidleg, die die Voraussetzungen sind für dieses Versicherungsaufsichtsgesetz. Aber ich denke, dass Sie bis im Sommer diese Vorlage zum Versicherungsaufsichtsgesetz haben. Dann können wir diese Lücke entsprechend schliessen. Es liegt dann an Ihnen, aufgrund der Vernehmlassungsvorlage die entsprechenden Entscheidungen zu fällen. Ich denke, das Geschäft wird nächstes Jahr zu Ihnen ins Parlament kommen, wenn die Vernehmlassung im Herbst abgeschlossen werden kann. [PAGE 964]