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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2017-12-12

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

In Block 1 geht es um verschiedene Regelungen zum Thema Offenlegungspflichten.

Die Ergänzung in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a begrüssen wir. Neu soll ein Ratsmitglied nicht nur seine beruflichen Tätigkeiten, sondern eben auch seinen Arbeitgeber angeben müssen, falls es Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist. Wenn heute als Berufsbezeichnung "Juristin" oder "Berater" steht, wird eben nicht klar, ob dieser Beruf in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt wird oder nicht. Falls ja, bleibt eben die tatsächliche Interessenbindung verborgen. Wir lehnen somit den Antrag der Minderheit Pfister Gerhard ab und stimmen der Mehrheit zu.

Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b geht es um die Interessenbindungen. Wir sind der Ansicht von Kollege Peter Keller, der jüngst in einer parlamentarischen Initiative (15.446) forderte, dass zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit unterschieden werden soll. Dasselbe forderte ja vor wenigen Jahren auch Kollegin Isabelle Moret (12.423). Die parlamentarische Initiative Keller Peter wurde 2016 von der SPK des Nationalrates deutlich angenommen, ebenso von der SPK des Ständerates. Im Rahmen der Gesetzesberatung wollte dann aber die Kommissionsmehrheit leider nichts mehr von diesem Vorschlag von Kollege Keller wissen. Die SP-Fraktion ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass dies sinnvoll wäre, und unterstützt damit die Minderheiten II (Jauslin) und III (Wermuth). Beide nehmen das Anliegen auf und fordern eine Unterscheidung von ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeit. Die heutige undifferenzierte Auflistung der Mandate im Register Interessenbindung vermittelt ein falsches Bild, denn es besteht ein Unterschied, ob ich ein Ehrenamt ausübe oder dafür eben mit grossen, bis zu sechsstelligen Beträgen entschädigt werde.

Bei Artikel 9a unterstützt die SP-Fraktion meine Minderheit. Eine unterschiedliche Behandlung von amtlichen Reisen und Reisen auf Einladung von Interessenorganisationen und Behörden erachten wir als nicht sinnvoll.

Zudem verweise ich hier noch auf die Einzelanträge. Bei meinem Einzelantrag geht es um Transparenz bezüglich grosser Geldspenden an Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Wer solche Grossspenden als Einzelperson erhält, soll diese offenlegen, denn dort besteht die Gefahr, dass Abhängigkeiten entstehen können. Leider musste ich hier zum Instrument des Einzelantrages greifen, da die Kommissionsmehrheit sich weigerte, diese Thematik der Spenden durch ein Rückkommen überhaupt erst zu diskutieren. Deshalb liegt nun ein schriftlicher Einzelantrag vor. Ich bitte um Unterstützung.

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