Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2017-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Wir haben jetzt darüber gesprochen, ob es sinnvoll sei, nur den Kantonen die Möglichkeit zu geben, in ihrem Kanton eine Steueramnestie durchzuführen. Der Entscheid des Parlamentes war in der Vergangenheit, Kollege Roland Eberle hat darauf hingewiesen: Es macht nur Sinn, wenn man zwischen den direkten Steuern des Bundes und den kantonalen Steuern eine Harmonisierung hat. Ich glaube, da sind wir uns schnell einig. Wenn Sie jetzt dem Kanton Freiburg die Kompetenz geben würden, eine kantonale Steueramnestie durchzuführen, die nicht in Einklang mit einer Steueramnestie bei den direkten Bundessteuern steht, dann würde die Attraktivität eines solchen Systems auch unterlaufen; das nur in Klammern zu den Möglichkeiten.

Ich glaube, dass in diesem Bereich auch die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes gegeben ist. Der Bund kann in den Grundsatzfragen der direkten Steuern Regeln erlassen. Ob eine Steueramnestie durchgeführt wird oder nicht, ist eine Grundsatzfrage. Deshalb ist es meines Erachtens auch unbestritten in der Kompetenz des Bundesparlamentes, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

Herr Kollege Bischof hat zu Recht auf Folgendes hingewiesen, und ich möchte das nochmals unterstreichen: Die Regelungen der straflosen Selbstanzeige sind heute mindestens im Todesfall auch für Hinterzieher bzw. die Nachkommen sehr attraktiv. Davon wird auch sehr häufig Gebrauch gemacht, weil ja nur die letzten drei Jahre nachversteuert werden müssen und keine Bussen fällig werden. Dieses System könnte also vielleicht noch bekannter werden, hilft aber eben, hinterzogene Vermögen und Einkommen aufzudecken.

Zudem hat ja jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, einmal eine straflose Selbstanzeige zu machen. Es wurde auch schon darauf hingewiesen, dass eben die letzten zehn Jahre nachzuversteuern sind, ohne dass dort Straffolgen mit einhergehen.

Ich glaube, diese Lösung ist nicht so schlecht. Ich möchte hier einfach nochmals darauf hinweisen: Wir haben in der WAK schon mehrmals darüber diskutiert, ob es sinnvoll wäre, nochmals eine generelle Steueramnestie vorzusehen und Ihnen vorzuschlagen, wie das in den letzten fünfzig Jahren einmal der Fall war, nämlich 1969. Wir kamen klar zum Schluss, dass eine solche generelle Steueramnestie nur dann durchgeführt werden könnte, wenn das Steuersystem in sich grundlegend geändert würde. Ein solcher grundlegender Wandel wäre beispielsweise die Abschaffung oder der Umbau der Verrechnungssteuer, indem dort der Sicherungscharakter verlorenginge. Das wäre ein Element, um auch dem Bürger, der bisher auf seinem Konto allenfalls Schwarzgeld hatte, nochmals eine Möglichkeit zu geben. Das wäre aber ein fundamentaler Systemwechsel, wie wir ihn im Steuerrecht nur jede Dekade erleben.

Zudem möchte ich auch noch erwähnen, dass man sich dann sehr gut überlegen müsste, ob eine solche generelle Steueramnestie nicht mit einer Volksabstimmung einhergehen müsste. Wir haben heute Morgen vom Vertrauen zwischen Staat und Bürger gesprochen. In einem solchen Fall kann das Vertrauen hergestellt werden, indem ein demokratischer Entscheid erfolgt.

Aus diesen Gründen sind wir zum Schluss gekommen, dass dieser Standesinitiative wie allen anderen, die vorher schon zum gleichen Thema eingereicht worden sind, keine Folge zu geben ist.