preparatory:AB 224339
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird in Block 2 mit Ausnahme der Anträge der Minderheiten Romano der Kommissionsmehrheit folgen.
Ich äussere mich kurz zu einzelnen Bestimmungen. Bei Artikel 6 des Parlamentsgesetzes, "Recht auf Wortmeldung", bringt der Antrag der Minderheit Barrile keinen Mehrwert. Das geltende Gesetz schränkt Wortmeldungen oder die Redezeiten nicht konkret ein, sondern sieht die Möglichkeit einer Einschränkung durch die Ratsreglemente vor. Die CVP-Fraktion folgt daher der Mehrheit und bleibt beim bisherigen Recht.
Die CVP-Fraktion unterstützt den neuen Artikel 47a des Parlamentsgesetzes, "Klassifizierung der Protokolle und weiteren Unterlagen", sowie die entsprechenden Verordnungsbestimmungen. Grundsätzlich halten wir an der Vertraulichkeit von Kommissionsprotokollen fest und lehnen die Einzelanträge Rickli Natalie ab. Das heutige Recht gestattet indes keine Veröffentlichung von Kommissionsunterlagen, aber es geschieht vernünftigerweise trotzdem: Je nach Kommission werden Berichte öffentlich gemacht oder nicht. Ich erinnere beispielsweise daran, dass wir bei der Reform der Altersvorsorge in der Kommission verschiedenste Berichte erstellen liessen und dass sich die Diskussion jeweils darum drehte, ob diese Berichte nun öffentlich gemacht werden oder nicht. Es ist teilweise angezeigt, dass im Interesse der Transparenz und solider Diskussionsgrundlagen Berichte öffentlich gemacht werden. Heute ist die Praxis in den verschiedenen Kommissionen sehr unterschiedlich. Mit dem neuen Artikel 47a des Parlamentsgesetzes schaffen wir für die heutige Praxis eine korrekte rechtliche Grundlage, und vor allem vereinheitlichen wir die Praxis für alle Kommissionen.
Bei Artikel 81 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes zum Zeitpunkt der Schlussabstimmungen bleiben wir ebenfalls beim bisherigen Recht. Schlussabstimmungen bedürfen einer besonderen Vorbereitung, und es ist sinnvoll, diese am selben Tag durchzuführen wie der Ständerat, also am Freitagmorgen. Die CVP-Fraktion hält daher am bisherigen Recht fest und lehnt den Antrag der Minderheit Rutz Gregor ab. Es ist aber ebenso sinnvoll, den Freitagmorgen als normalen Sitzungstag zu qualifizieren, damit er auch noch für andere Geschäfte, insbesondere auch für Vorstösse, genutzt werden kann. Wir unterstützen daher die Dauer der Sitzung bis 13 Uhr.
Zu Artikel 3 des Parlamentsressourcengesetzes: Die Minderheit Rutz Gregor möchte die Sitzungsgelder pro halben Tag auszahlen. Wenn damit falsche Anreize eliminiert werden könnten, wäre dies erstrebenswert. Nur, wir zweifeln daran, weil die Lösung mit einer Auszahlung pro halben Tag zu schwierigen Abgrenzungsfragen und vor allem auch zur grundsätzlichen Frage führt, wofür wir das Sitzungsgeld erhalten. Erhalten wir das Sitzungsgeld für Arbeit? Oder erhalten wir das Sitzungsgeld für Präsenzzeit? Es kann in diesem Saal - dies wurde heute beim Eintreten bereits diskutiert - wohl niemand behaupten, er hätte während dieser Session jeden Tag von morgens bis abends aufmerksam im Rat mitgearbeitet. Theoretisch kann man sich am Morgen eintragen und den ganzen Tag etwas anderes machen; andernfalls müssten die Weibel Absenzenlisten führen. Das würde primär dem Aufbau zusätzlicher Bürokratie Vorschub leisten. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Die CVP-Fraktion unterstützt daher aus Praktikabilitätsgründen die bisherige Lösung gemäss Kommissionsmehrheit.
Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird jeweils die Kommissionsmehrheit unterstützen, mit Ausnahme der Artikel 18 und 34 des Geschäftsreglements, wo wir die Minderheiten Romano unterstützen.