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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-12-13

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Gerne lege ich kurz die Begründung zu meinem Minderheitsantrag in Sachen Berufsbildung dar. Die Position 701.A231.0183 betrifft das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung. Bildungsstätten gibt es in der Romandie, in der Deutschschweiz und im Tessin. Die Kürzung um rund eine halbe Million Franken wäre folgenschwer für diese Institutionen.

Ich werde den Eindruck nicht los, dass wir hier im Parlament während der Budgetdebatte gelegentlich vergessen, was unser Auftrag ist. Wir definieren insbesondere in Gesetzen Leistungen. Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass diese Leistungen erbracht und umgesetzt werden. Wir haben den Rahmen dafür zu setzen, dass dies möglich ist, wie auch die erforderlichen Ressourcen zu sprechen.

Das duale Bildungssystem ist ein Eckpfeiler unseres Erfolges. Auf allen Ebenen brauchen wir ausgebildete Menschen. Ich selbst hatte in meiner Biografie die Gelegenheit, eine Berufslehre und ein Universitätsstudium zu absolvieren. Niemals käme es mir in den Sinn, die heute durchlässigen Systeme gegeneinander auszuspielen. Fakt ist allerdings, dass wir in Forschung und Lehre an den eidgenössischen Hochschulen massiv investieren, und das ist auch in Ordnung so. Wenn bei den drei Ausbildungsstätten für Ausbildner im dualen System nun derart gespart wird, grenzt das an die Schaffung eines Zweiklassenbildungssystems.

Die höhere Berufsbildung ist ein sehr preiswertes Bildungssystem. Hier zu sparen ist fehl am Platz. Vielleicht hatten Sie bereits Gelegenheit, sich im Gewerbe und bei Handwerkern ein wenig umzuhören. Ich wurde auch bereits aus diesen Kreisen kontaktiert. Die Betriebe brauchen Fachleute, und zwar dringend. Bereits heute engagieren diese sich sehr stark im Bildungswesen. Für die Ausbildung der Ausbildner sind sie von grosser Bedeutung. Jetzt ein wichtiges, wesentliches Stück herauszubrechen wäre kontraproduktiv.

Stimmen Sie dem vorliegenden Minderheitsantrag zu, einem Minderheitsantrag, der von 12 der 25 Mitglieder Ihrer Finanzkommission mitgetragen wird.