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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Antrag Hollenstein abzulehnen. Die nach unserer Verfassung und Gesetzgebung vom Militärdienst Befreiten erfüllen unentbehrliche Tätigkeiten für die Belange der nationalen Sicherheitskooperation: Geistliche, Personal im Gesundheitswesen, Rettungspersonal, Angestellte von Gefängnissen, Polizisten, Grenzwächter, Personal der Postdienste und der vom Bund konzessionierten Transportunternehmungen, Angehörige von Feuerwehren und Wehrdiensten, Mitglieder des Bundesrates - da können Sie sich zu Recht fragen, ich würde gerne in den Militärdienst gehen, Frau Hollenstein -, der Bundeskanzler und die Vizekanzlerin. Es geht also darum, dass diejenigen Personen vom Dienst befreit werden sollen, die in Betrieben arbeiten, die in ausserordentlichen Lagen Tätigkeiten ausüben, die für die nationale Sicherheitskooperation unentbehrlich sind. Dabei wird nur vom Dienst befreit, wer mindestens 35 Stunden pro Woche die Tätigkeit, die zur Dienstbefreiung führt, ausübt. Vom Militärdienst befreit wird zudem nur, wer eine RS absolviert hat.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass Befreite keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Damit ist auch gesagt, dass die [PAGE 814] Dienstbefreiung einen gewissen Einbruch in die allgemeine Militärdienstpflicht - eine Verfassungspflicht - bedeutet; deshalb soll die Handhabung restriktiv erfolgen.

Ich bitte Sie, noch zu bedenken, wie in der Praxis die Grenzziehung zwischen allein erziehenden Vätern und solchen, die nur teilweise für die Sicherstellung der eigenen Kinderbetreuung oder für die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger verantwortlich sind, zu vollziehen wäre. Das allein wäre ein unmögliches Unterfangen, aber wie gesagt: Der Hauptgrund liegt in der grundsätzlichen Dienstleistungspflicht, die uns die Verfassung auferlegt, und dann in der entsprechenden Wehrgerechtigkeit.

Ich bitte Sie also, den Antrag Hollenstein abzulehnen.