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preparatory:AB 224470

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-13

Wortprotokoll

Hier geht es, wie Sie gehört haben, um die Änderung eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Lettland. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen stammt aus dem Jahr 2002. Neu aufgenommen werden Bestimmungen über den Informationsaustausch, wobei sich der automatische Informationsaustausch mit Lettland nach dem Abkommen der Schweiz mit der EU richten wird.

Was neu ist bzw. in diesem Doppelbesteuerungsabkommen erstmalig vorkommt, ist die Aufnahme eines Punktes aus dem Beps-Projekt, nämlich die Frage nach der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Das Änderungsprotokoll sieht eine Anpassung des Titels und der Präambel vor sowie eben die Aufnahme einer Missbrauchsklausel in der Form einer Hauptzweckbestimmung, auf gut Deutsch: "principal purpose test rule" oder "PPT-Regel". Diese Bestimmung steht im Einklang mit der Massnahme 6 des Beps-Projektes. Damit erfüllt dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen den minimalen Standard der internationalen Vereinbarungen. Das ist neu und einmalig.

Wir gehen davon aus, dass wir bei künftigen Revisionen von Doppelbesteuerungsabkommen diesen Punkt auch wieder aufnehmen werden, um den internationalen Standards zu folgen. Das war auch der Grund, warum der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen hat, wenn dieses erste Abkommen durchkommt, künftig auf das fakultative Referendum zu verzichten - in der Annahme, wenn es hier gegen diese neue Bestimmung nicht ergriffen würde, dass es dann auch in Zukunft so sei. Das geschah nicht etwa im Sinn und Geist, irgendjemanden von den demokratischen Rechten auszunehmen oder diese zu umschiffen, sondern aus unserer Sicht hätten wir hier eine Verwaltungsvereinfachung vorgeschlagen.

Nachdem Ihre Kommission einstimmig diesen Artikel 2 streichen will, sind wir selbstverständlich damit einverstanden. Wenn Sie das anders wünschen, ist das für uns kein Problem, ich beharre also nicht auf einer Abstimmung. Dann werden wir auch künftige Abkommen entsprechend mit einem fakultativen Referendum ausstatten. Wie gesagt, es geht hier nicht darum, jemandem demokratische Rechte streitig zu machen; aus unserer Sicht wäre das eine Vereinfachung gewesen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen einzutreten. Diese neue Missbrauchsklausel werden wir wie gesagt auch bei künftigen Revisionen von Doppelbesteuerungsabkommen jeweils einbauen und sie Ihnen dann entsprechend vorlegen.

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