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Zäch Guido · Nationalrat · 2002-06-10

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

Das Armeeleitbild XXI korrigiert die Fehlentwicklungen der "Armee 95" und passt die Armee dem dauernden Wandel unseres sicherheitspolitischen Umfeldes an. Ich beantrage Ihnen darum namens der CVP-Fraktion, dem Leitbild zuzustimmen, die Ablehnungs- und Rückweisungsanträge abzulehnen und ohne Verzug die Revision des Militärgesetzes zu verabschieden. Die "Armee 95" hat versucht, auf den sicherheitspolitischen Wandel nach dem Fall der Mauer einzugehen, und das ist offensichtlich nicht ganz gelungen. Unsere Armee steht heute betreffend Personal, Ausbildung, Wissensstand und Bereitschaft vor grossen Problemen. Hierzu kommen die restriktiven finanziellen Rahmenbedingungen. Der Armee stehen rund ein Drittel weniger Gelder zur Verfügung als vor zwölf Jahren. Die demographische Entwicklung und besonders die rückläufige Militärdiensttauglichkeit bereiten ebenfalls Sorgen. Wir stehen an einem wichtigen sicherheitspolitischen Wendepunkt. Das Armeeleitbild muss alle Elemente bezeichnen, die im neuen sicherheitspolitischen Umfeld des permanenten Wandels nötig sind. Der terroristischen Bedrohung ohne Vorwarnzeit, der kurzfristig denkbaren Gefährdung der inneren Sicherheit sowie einem langfristig möglichen äusseren Konflikt muss wirksam entgegengewirkt werden können. Im Leitbild sind vier gleichberechtigte Kernelemente zu beachten.

1. Das Milizsystem und die regionale Verankerung: Der Milizcharakter unserer Armee gründet im Grundgedanken der umfassenden Verantwortlichkeit des Bürgers für seine Heimat und damit auch für die Sicherheit unseres Landes. Es ist mir darum wichtig, dass für alle, die aus irgend welchen Gründen keinen Militärdienst leisten, ein ebenso wertvoller Dienst an der Gesellschaft vorgesehen wird. Die regionale Verankerung schliesslich ist nicht bloss Teil des urschweizerischen Föderalismus. Sie fördert letztlich das Gefühl der Zusammengehörigkeit und die ganzheitliche gegenseitige Verantwortung.

2. Die Modularität in der Armee und die Einbettung in eine Gesamtkonzeption von Sicherheit: Die Trennung von innerer und äusserer Sicherheit ist nach den Ereignissen des vergangenen Jahres nicht mehr zeitgemäss. Die Armeereform ist nur ein Baustein. Mit der Überarbeitung des [PAGE 800] Bevölkerungsschutzes und der Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit gibt es eine Gesamtkonzeption Sicherheit. Das Leitbild muss flexibel und offen auf die anderen beiden Revisionsprojekte eingehen können. Es geht also im Wesentlichen auch um die Fähigkeit und Erfahrung in der Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Stellen. Die Armee muss in der jeweiligen Situation wirkungsvoll einsetzbar sein. Das ist eine andere Konzeption als jene des stehenden Landheeres mit klarer Einsatzdoktrin unserer Dienstvergangenheit. Eine flexible, modular aufgebaute Armee ist zukünftig besser auf mögliche Bedrohungsszenarien vorbereitet.

3. Ein drittes Kernelement stellt der verfassungsmässige Auftrag dar. Landesverteidigung, Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, Hilfeleistungen in ausserordentlichen Lagen und friedenserhaltende Einsätze im Ausland stellen weiterhin das Ziel der Armee dar. Ein Armeeleitbild legt fest, wie dieser Auftrag zu erfüllen ist. Der so formulierte Auftrag kann nur erfüllt werden, wenn wir im Gesetz eine neue Kategorie der Dienstleistenden schaffen, jene der Durchdiener. Sie bringen die personelle Flexibilität und Kontinuität mit, die gerade für subsidiäre Aufträge im Inland, Verstärkung der Raumsicherung, friedenserhaltende Operationen im Ausland und für die dringenden Verbesserungen bei der Ausbildung nötig sind.

4. Das vierte Element ist für mich die Kooperation mit sicherheitspolitischen Partnern im Ausland im Rahmen des neutralitätspolitisch Möglichen. Gerade die neuartigen Bedrohungen verlangen nach besserer internationaler Zusammenarbeit. Wissenstransfer in der Ausbildung, Erfahrungsaustausch auf Kaderebene, Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen und gemeinsames Training stellen wichtige Bausteine zur Verbesserung unserer Sicherheit dar.

Die Schweiz bleibt dauernd bewaffnet neutral, und sie tritt keinem Militärbündnis bei. Aber sie muss, um ihren verfassungsmässigen Auftrag der Landesverteidigung zu erfüllen, für eine effektive Verteidigungszusammenarbeit vorbereitet sein. Die Zusammenarbeit mit anderen Armeen stärkt unsere Landesverteidigung und festigt unsere bewaffnete Neutralität.

Diese vier Kernelemente sind in der "Armee XXI" vorgesehen. Der Auftrag der Verfassung muss erfüllt werden. Das Armeeleitbild stellt einen Zwischenschritt vom Auftrag zum konkreten Gesetzesvorhaben dar. Die gesetzten Rahmenbedingungen, die finanziellen Grenzen und der permanente sicherheitspolitische Wandel sind im Armeeleitbild berücksichtigt.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der CVP-Fraktion, dem Leitbild zuzustimmen und auf die Revision des Militärgesetzes einzutreten.