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Tuena Mauro · Nationalrat · 2017-12-13

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13

Wortprotokoll

Mit dem heute zur Debatte stehenden Programm Nasak 4 werden Beiträge an internationale Sportanlässe und Sportanlagen von nationaler Bedeutung unterstützt. Gefördert werden mit insgesamt 89,5 Millionen Franken somit Anlässe und Sportanlagen im Bereich zwischen Breiten- und Spitzensport.

Sport verbindet, ist gut für die Gesundheit und wirkt auf verschiedene Aspekte präventiv. Sport ist in der Bevölkerung äusserst beliebt und tief verankert. Grössere Sportanlässe werden von mehr Leuten angeschaut als etwa die Debatten unseres Rates. Die SVP anerkennt und schätzt insbesondere auch die unendlich vielen Stunden an Freiwilligenarbeit unserer Bevölkerung zugunsten des Sports. Entsprechend unterstützt die SVP-Fraktion das Nasak-4-Programm.

Der Bundesrat legt mit dem Nasak-4-Programm ein ausgewogenes Konzept vor, von welchem verschiedene Regionen unseres Landes gleichermassen profitieren. So können verschiedene sportliche Anlässe in Lausanne oder auch in der Innerschweiz finanziell unterstützt werden. Ebenfalls beteiligt sich der Bund grosszügig am Bau diverser Sportanlagen in vielen Landesteilen.

Für die SVP-Fraktion war wichtig, dass für Nasak 4 ein Kostendach vorhanden ist. Wir haben diese Forderung in den vorberatenden Kommissionen eingebracht. Damit ist klar geregelt, dass Organisatoren von geförderten Sportanlässen nicht noch nachträglich zusätzliche Forderungen stellen können. Der Bundesrat hat dieses Anliegen aufgenommen und in seine Botschaft integriert.

Die Kommissionsmehrheit will, wohl aus regionalpolitischen Gründen, zusätzliche Gelder für die Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021 sprechen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament für diese Veranstaltung einen Beitrag von 11 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit möchte diesen Beitrag um 3 Millionen Franken auf neu 14 Millionen Franken erhöhen.

Die Veranstalter dieser Winteruniversiade haben beim Bund ursprünglich tatsächlich 14 Millionen Franken beantragt. Nur ging dieser Antrag über die gemäss Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung zugelassene maximale Kostenbeteiligung des Bundes hinaus. Grundsätzlich bezahlt der Bund - ich zitiere hier Artikel 72 Absatz 2 dieser Verordnung - "höchstens die Hälfte des anrechenbaren Betrags, den Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten". Der Bund könnte in absoluten Ausnahmefällen davon abweichen, aber nur, wenn er - ich zitiere wieder aus der Verordnung, diesmal Artikel 72 Absatz 4 - "ein besonderes Interesse an der Durchführung des Anlasses" hat. Ein besonderes Interesse, seien Sie doch ehrlich mit sich selber, liegt nun wirklich nicht vor.

Der ursprüngliche Entscheid des Bundesrates für einen Verpflichtungskredit im Umfang von 11 Millionen Franken stützt sich vollumfänglich auf diese rechtlichen Bestimmungen ab. Passen Sie auf, Sie schaffen hier ein gefährliches Präjudiz! Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützt daher den Minderheitsantrag und die Fassung des Bundesrates, der einen Beitrag von 11 Millionen Franken vorsieht.

Abschliessend möchte ich hier noch festhalten, dass unsere Zustimmung zu diesem Sportpaket nicht automatisch als Zustimmung zu allen kommenden Sportanlässen und Infrastrukturbauten zu verstehen ist. Diese werden wir in separaten Fraktionssitzungen zu einem späteren Zeitpunkt eingehend diskutieren und anschliessend auch darüber entscheiden.