Walliser Bruno · Nationalrat · 2017-12-13
Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13
Wortprotokoll
Sie erinnern sich bestimmt noch: Beim Anschlag in Nizza am 14. Juli 2016 fuhr der Attentäter auf der Promenade mit einem LKW durch eine Menschenmenge. Mindestens 86 Personen wurden dabei getötet, mehr als 400 wurden zum Teil schwer verletzt. Der Täter war der Polizei bekannt. Beim Anschlag vor einem Jahr mit einem LKW auf dem Berliner Weihnachtsmarkt starben 12 Besucher, weitere 55 Besucher wurden verletzt. Auch dieser Attentäter war dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt bekannt. Extremistische Gefährder können heute in Deutschland zum Tragen einer Fussfessel gezwungen werden. Der Bundestag beschloss ein solches Gesetz, das dem Bundeskriminalamt die Aufenthaltsüberwachung erlaubt.
Bis heute wurden wir in der Schweiz von solchen Terroranschlägen glücklicherweise verschont. Dies ist wahrscheinlich nur Zufall, oder wir hatten einfach das Glück, nicht auf dem Radar solcher Wahnsinnstäter zu sein. Mit meiner Motion will ich den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen, die die innere Sicherheit gefährden und dem Nachrichtendienst des Bundes als sogenannte Gefährder oder, wie sie der NDB nennt, als Risikopersonen bekannt sind, zwingend permanent elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der NDB oder die zuständige Behörde diese potenziellen Terroristen jederzeit lokalisieren und überwachen kann. Wer terroristisches Gedankengut weiterverbreitet, muss überwacht werden. Das Grundrecht, sich in der Schweiz frei bewegen zu können, ist für solche Personen einzuschränken. Die Sicherheit der Bevölkerung hat höchste Priorität. Wir können nicht für jeden Gefährder oder jede Risikoperson drei Polizisten rund um die Uhr abstellen.
Am vergangenen 4. Dezember stellte Frau Bundesrätin Sommaruga den nationalen Aktionsplan zur Behinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vor. Dieser Aktionsplan enthält 26 Massnahmen, die auf vielen bereits bestehenden Bemühungen aufbauen können, und ergänzt die laufenden Gesetzgebungsprojekte, mit denen der Kampf gegen den Terrorismus verstärkt wird. Dieses Vorgehen und diesen nationalen Aktionsplan unterstütze ich voll und ganz, jedoch kann ich nicht verstehen, wieso der Bundesrat meine Motion, die einen weiteren sinnvollen Vorschlag zur Bekämpfung und Verhinderung von gewalttätigem Extremismus darstellt, zur Ablehnung empfiehlt.
In Medien habe ich am 8. Dezember 2017 Folgendes gelesen: "Terrorismus könne nicht mit den Mitteln des Strafrechts allein bekämpft werden, schreibt der Bundesrat. Die Radikalisierung von Personen erfordere frühzeitige staatliche Interventionen ... Heute seien der Polizei die Hände gebunden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. Als Beispiel nannte sie drei Iraker, die ihre Strafe abgesessen haben, aber immer noch als gefährlich gelten. Weil die Ausweisung nicht vollzogen werden kann, sind sie auf freiem Fuss."
Mit meiner Motion verlange ich: Die zuständigen Stellen sollen die Handys der Betroffenen orten und elektronische Fussfesseln verwenden dürfen - nicht weniger und nicht mehr. Besten Dank für die Unterstützung meiner Motion.