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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10

Wortprotokoll

In diesem Geschäft hatte der Bundesrat viele Ratgeber. Auch jetzt, wenn ich die Debatte analysiere, sind Ratschläge da, die sich kaum unter einen Hut bringen lassen. Nun, das ist nicht speziell verwunderlich - im Übrigen auch keineswegs gegen das Projekt. Wenn ich die Reform von "Armee XXI" mit der Armeereform 61 vergleiche, dann sind wir wohl bei den Leuten.

Jetzt zur Sache: Ich bitte Sie, vom Armeeleitbild Kenntnis zu nehmen, und beantrage Ihnen Eintreten auf die Gesetzgebung und Ablehnung der Rückweisungsanträge.

Gestatten Sie mir, wenn wir schon beim Militär sind und sich so viele Spezialisten - zu Recht im Übrigen - dazu äussern, mit einer Lagebeurteilung zu beginnen. Der Auftrag ist an sich klar. Ich halte mich mit dem Bundesrat an die Verfassung. Einzelne Anträge, die hier gestellt worden sind, würden eine Verfassungsänderung bedingen. Jetzt kann man selbstverständlich immer über Verfassungsänderungen sprechen, aber eine Verfassungsänderung heisst Verschieben des Projektes um mindestens - nach meiner politischen Erfahrung - fünf Jahre. Jetzt habe ich im Saal ebenfalls niemanden gehört, der sagt, dass man das Ganze problemlos um diese Zeit verschieben könnte. An sich geht es ja auch um Rückweisungen als um Nicht-Eintreten auf die Reform.

Wenn ich die Bundesverfassung Artikel 58 konsultiere, dann gibt es da den Verteidigungsauftrag und den Auftrag, zivile Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen zu unterstützen, und es gibt schliesslich die Bestimmung, dass das Gesetz weitere Aufgaben vorsehen kann. Der Gesetzgeber und das Volk haben das gemacht, dann nämlich, als man beispielsweise die friedensfördernden Massnahmen gutgeheissen hat.

Diese drei Armeeaufträge sind permanent und notfalls während 24 Stunden zu erfüllen. Eine Reihe von Vorschlägen, die ich hier gehört habe, lassen mindestens erhebliche Zweifel aufkommen, ob das dann möglich wäre. Der Auftrag ist also an sich klar.

Zu den Zeitverhältnissen: Handlungsbedarf ist mehrheitlich oder praktisch ausschliesslich anerkannt. Ein Teil der Risiken ist im Übrigen heute real; andere Risiken sind potenzielle Risiken, die über kürzere oder längere Frist real werden können. Hierüber hat sich das Parlament ausgesprochen, gestützt auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 des Bundesrates. Dort wurde diese Analyse gemacht und gezeigt, dass auch in unserer Zeit, der Zeit nach dem Zerfall des Warschauer Paktes, erhebliche Risiken für unsere Gesellschaft bestehen - Risiken, die sogar um einiges gefährlicher sind als frühere Risiken, und zwar vor allem deswegen, weil sie zurzeit schlecht konkretisierbar sind, weil sie sich sehr rasch verändern können. Sie haben aber immer das gleiche Ziel, nämlich die Souveränität des Staats, das Wohlergehen der Gesellschaft zu treffen. Mit anderen Worten: Die Zeitverhältnisse erlauben uns keinen Aufschub bis in irgendwelchen Zeiten.

Wenn ich die Sicherheitspolitik Europas analysiere, sehe ich, dass sich alle Länder dieses Kontinents in einer derartigen Neustrukturierung befinden, dass alle Länder mit gleichen Problemen, wie wir sie heute diskutieren, konfrontiert sind und dass teilweise neue Sicherheitsarchitekturen mindestens entworfen werden. Wir können die Entwicklung dieser Architekturen zwar verfolgen, und wir können sie auch zur Kenntnis nehmen. Sie lösen aber das Problem nicht, denn wir haben den Auftrag, die Sicherheitserfordernisse als neutraler Staat zu erfüllen. Das heisst, dass ich auch diese Elemente zu berücksichtigen habe.

Wenn ich schliesslich die feindlichen Mittel beurteile, verweise ich wieder auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2000. Es gibt Risiken, die mittel- oder längerfristig potenziell vorhanden sind, wie beispielsweise klassische militärische Aktivitäten, wie wir sie früher als Hauptrisiko erkannten. Es gibt Risiken, die insbesondere von den Gefahren der Proliferation herrühren, die für unsere Gesellschaft genauso gefährlich, genauso tödlich sind, wie es ein militärischer Angriff sein kann. Jetzt haben wir unsere Sicherheitsstruktur primär nach den Möglichkeiten dieses Gegners auszurichten und im Rahmen der uns gegebenen Bausteine das Beste zu tun.

Wenn ich die eigenen Mittel ansehe, dann stelle ich fest, dass das Parlament und auch der Bundesrat in den letzten zwölf Jahren das Budget des Militärs, das heisst des Verteidigungsteils meines Departementes, um einen Drittel gekürzt haben. Ein Drittel weniger geht nicht ohne Spur an diesem Sicherheitsinstrument vorbei. Ich stelle fest, dass 5000 Milizoffiziere, die heute eingeteilt sind, nur noch gestützt auf Progress, das heisst auf freiwillige Verträge, Dienst leisten. Ich stelle fest, dass mir 3000 Subalternoffiziere fehlen. Ich stelle fest, dass mir 700 Unteroffiziere fehlen. Ich stelle fest, dass von den 2200 Kompaniekommandanten der "Armee 95" 750 für ihre Funktion nicht ausgebildet sind. Von diesen 750 weigern sich 600, die Ausbildungsdienste zu leisten, weil ihre Arbeitgeber das nicht zulassen. Das sind Fakten. In der militärischen Truppenführung heisst es: "Die Beurteilung der Lage geht von Fakten aus, verdichtet diese zu Erkenntnissen und leitet daraus handlungsorientierte Konsequenzen ab."

Jetzt muss ich Sie bitten, in allen Diskussionen diese Fakten immer wieder präsent zu haben, um das Restrukturierungsmodell effektiv zu beurteilen. Ich habe den Eindruck, dass bei einer Reihe von Vorschlägen ein Teil dieser Fakten einfach ausgeblendet wird. Das kann nicht dazu führen, dass hier eine glaubwürdige Neukonzeption geschaffen wird, wobei - da stimme ich mit Herrn Schlüer überein - auch diese Konzeption nicht so ist, dass sie am 1. Januar 2004 zu hundert Prozent steht. Aber das werden Sie bei einer Konzeption nie haben. Das VBS wird also auch noch im Jahr 2006 nötig sein. Im Einzelnen komme ich darauf noch zurück.

Jetzt erlaube ich mir, einige Konsequenzen zu ziehen, wie das der Bundesrat im Armeeleitbild und in der Vorlage gemacht hat: Wenn auf der einen Seite die Risiken vielfältiger, in sich sogar diffuser geworden sind, auf der anderen Seite die Armee nach wie vor das wesentlichste Sicherheitsinstrument bleibt, dann hat das Konsequenzen für die Ausrüstung und hat Konsequenzen für die Ausbildung. Wir müssen besser ausbilden, denn wir haben unablässig glaubwürdig zu sein. Unabhängig von der momentanen Lage müssen wir uns der Veränderung der Risikokomponenten anpassen können. Diese Erkenntnis ist im Übrigen nicht neu - verstehen Sie mich nicht falsch. Das führte auch früher schon zu [PAGE 807] Reformen und wird immer wieder zu Reformen führen, weil sich dieses Umfeld eben verändert. Aber die Verfassung sagt: Wir haben eine Milizarmee. Der Bundesrat will eine Milizarmee. Wer etwas anderes behauptet, verlässt den Pfad der Wahrheit. Wenn wir eine Milizarmee zu organisieren haben, dann müssen wir auch die Milizverträglichkeit im Rahmen des Möglichen erhöhen. Das heisst beispielsweise, dass wir bereit sein müssen, über Dienstzeiten zu sprechen. Das werden wir bei der Beratung der Vorlage tun. Wir müssen bereit sein, über Kaderlehrgänge zu sprechen; das werden wir tun. Wir müssen bereit sein, über Kaderlaufbahnen zu sprechen; das werden wir auch tun - und alles mit dem Ziel, hier die Gesamtbelastung zu verkleinern, ohne dadurch an Effizienz zu verlieren.

Wenn wir im Übrigen im Kader stark unterdotiert sind, dann haben wir dem Rechnung zu tragen. Es nützt nichts, sich mit schlecht ausgebildeten Kadern oder ungenügenden Kaderbeständen den Herausforderungen der heutigen Zeit oder der Zukunft stellen zu wollen - genauso wenig, wie das früher etwas genützt hätte. Das heisst, dass wir über die Bestandesgrösse der Armee diskutieren müssen. Wenn die Lage diffus geworden ist, müssen wir die Risiken, die eine hohe Bereitschaft verlangen, herausschälen und für sie, auch über Ausbildung, Ausrüstung und Führung der Truppe, eine entsprechende Bereitschaft garantieren. Wir können uns für Risiken, für die sich Veränderungen längerfristig erkennen lassen, allenfalls auf die Kompetenz - nicht auf die Bereitschaft, sondern auf die Kompetenz - beschränken. Aber wir dürfen die Kompetenz nicht verlieren. Das ist das Prinzip der abgestuften Bereitschaft, im Armeeleitbild vorgeschlagen und insoweit neu - aber nicht neu, weil wir irgendwelche Konzessionen machen wollen, sondern weil es der heutigen Lage entspricht.

Wenn im Übrigen ein Einsatzverband möglichst adäquat zum Risiko zum Einsatz kommen soll und die Risiken sehr unterschiedlich definiert sind, dann müssen wir uns zur Modularität bekennen und über die Modularität den Einsatzverband so zusammenstellen, dass er dem Risiko entspricht. Auch das ist nicht neu. Ich war mit meinem Bataillon seinerzeit in Genf für die Bewachung von Arafat. Ich leistete nicht unter meinem Regimentskommandanten Dienst. Ich war unter einem höheren Stabsoffizier, den ich vorher nie gesehen hatte. Aber das hat der Dienstleistungsbereitschaft meiner Truppe keinen Abbruch getan. Die Truppe hat hervorragend Dienst geleistet.

Das Modul ist das Bataillon. Und dieses Bataillon ist verwurzelt - verwurzelt in den Rekrutierungskreisen, verwurzelt in den Ausbildungseinheiten, verwurzelt auch in den Verbänden, die einen entsprechenden Einsatz zulassen. Wenn wieder Übungen gemacht werden sollen und Führung vermittelt werden soll, dann müssen Sie uns die Gelegenheit geben, die Truppe wieder so auszubilden, dass man sie in grösseren Verbänden führen kann.

Seit der "Armee 95" wird nur noch bis Stufe Zug ausgebildet, mit dem Effekt, dass der "Meccano" eines kombinierten Einsatzes einem Rekruten nach Abschluss seiner Grundausbildung nicht bekannt ist. In Wiederholungskursen - das hat die "Armee 95" gezeigt - lässt sich das nicht nachholen. Also hat auch das entsprechende Konsequenzen. Damit habe ich eigentlich die wesentlichsten Punkte dieses Armeeleitbildes besprochen.

Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen.

Jetzt zu einzelnen Anträgen: Frau Haering macht die Feststellung, der Sicherheitspolitische Bericht 2000 schäle einen richtigen Auftrag heraus, dieser werde aber dann nicht konsequent umgesetzt. Ich darf diesem Votum mindestens entnehmen, dass wir in der richtigen Richtung marschieren.

Die Minderheit I (Haering) will mit ihrem Rückweisungsantrag, dass der Verteidigungsauftrag mit einer Vorwarnzeit von zehn Jahren zu erfüllen sei. Dazu muss ich Ihnen sagen: Damit würden Sie mich zwingen, einige Rüstungsvorhaben, die jetzt geplant sind, noch viel früher durchzusetzen, weil allein die Beschaffungszeit mit der entsprechenden Einführung in der Miliz in der Regel die Zehnjahresfrist überschreitet. Mit anderen Worten: Mit dieser Auflage erreichen Sie nicht, was Sie zu erreichen glauben. Sie können dann mit Sicherheit nicht einen Kostenrahmen von 2,5 bis 3 Milliarden Franken durchsetzen.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.

Wenn im Rückweisungsantrag der Minderheit Schlüer verlangt wird, dass die Abgrenzung zwischen innerer und äusserer Sicherheit aufzuheben sei, dann findet Herr Schlüer nicht meinen generellen Widerspruch, aber ich muss sagen: Das erledigen Sie nicht über die Militärgesetzgebung, beim besten Willen nicht, weil bei diesem Antrag - wir sprechen jetzt über das Militärgesetz - noch ganz andere Aspekte einbezogen werden müssten, unter anderem und mit einiger Sicherheit Verfassungsänderungen. Wenn gesagt wird, es sei eine Territorialarmee aufzubauen, die komplexe Präventionsaufträge erfüllen soll, dann wird die Armee in ein Feld geschickt, das bisher eigentlich der Polizei vorbehalten war. Deshalb spreche ich von Verfassungsproblematik.

Wenn Sie allein von der Territorialarmee sprechen, ohne den Verteidigungsauftrag zu erwähnen, muss ich Ihnen sagen, dass ich mindestens, gestützt auf die Verfassung, auch den Verteidigungsauftrag mit hoher Autonomie erfüllen will. Das hat entsprechende Konsequenzen. Wenn Sie im Weiteren sagen, dass der Milizcharakter der Armee auch bezüglich Ausbildung gewährleistet werden soll, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich bereits vor der Vernehmlassungsvorlage die Trennung von Ausbildungs- und Einsatzverantwortung aufgehoben habe, dass wir jetzt sogar in der Parlamentsverordnung entsprechende Anträge aufzunehmen bereit sind.

Herr Baumann J. Alexander spricht von der Marginalisierung der Miliz. Im Gegenteil - ich habe bereits darüber gesprochen -: Die Miliz soll wieder vermehrt zum Zuge kommen! Deshalb brauchen wir eine Modifikation im System. Wenn gesagt wird, dass eine für die drei Teilaufträge der Armee entwickelte Strategie und eine für den Verteidigungsauftrag ausgearbeitete Doktrin auszuarbeiten seien, muss ich darauf hinweisen, dass im Verteidigungsbereich zwar die operative Ausbildung geübt werden kann, dass uns und auch den anderen Staaten aber eine eigentliche Doktrin, welche für ein bestimmtes Szenario eine Vorwarnzeit von zehn Jahren hat, nicht möglich ist. Die Antwort auf diese Veränderung, gerade auch aufgrund des 11. Septembers, fordert uns dahin gehend, dass wir ein bewegliches System machen, das entsprechend kurzfristig angepasst werden kann - durch Ausbildung, durch Ausrüstung usw. Und mit dieser Beweglichkeit optimieren Sie die jetzt vorhandenen Möglichkeiten. Also auch dieser Rückweisungsantrag ist nicht geeignet, das Problem zu lösen.

Herr Cuche wies namens der grünen Fraktion auf die Relativität des Schutzes der Armee hin. Er hat Recht, und es ist unbestritten, dass Sicherheitspolitik viele Facetten hat. Aber ganz wesentliche Facetten können nur über die Armee abgedeckt werden. Das gilt selbst für die von ihm aufgeführten Beispiele. Wer erbringt denn die Logistik in diesem Land, wenn derartige radioaktive Wolken zu verzeichnen sind? Es gibt nicht nur präventive, dissuasive Funktionen der Armee, es gibt auch rettende, schützende Funktionen der Armee, und das einzige Instrument, das in der Lage ist, zeitgerecht und glaubwürdig zu reagieren, das sind die auch für den Verteidigungsauftrag vorgesehenen Elemente.

Herr Schlüer, ich stimme auch im folgenden Punkt mit Ihnen überein: Die Instruktorenfrage ist eine Schlüsselfrage. Aber sehen Sie, ich kann diese Schlüsselfrage ohne diese Reform nicht lösen. Ich brauche die Reform, um in der Logistik entsprechende Reformen vornehmen zu können, um mit diesen Mitteln dann wieder investieren zu dürfen. Das Parlament, vielleicht nicht einmal Sie, wird mir nie auf Vorrat 100 Millionen Franken zur Verfügung stellen, um Leute anzustellen, die im Moment noch gar nicht gebraucht werden. Deshalb ist das ein Prozess, deshalb haben wir jetzt die Kampagne gestartet, und deshalb wollen wir jetzt, wenn wir grünes Licht bekommen, diesen Prozess umsetzen - und immerhin: Das absolute Minimum an Bedarf ist heute im Grossteil der Bestände und im Grossteil der Waffengattungen im Deckungsgrad eins zu eins erfüllt. Hier haben wir [PAGE 808] selbstverständlich noch Probleme zu lösen. Eine Rückweisung, Herr Schlüer, löst die Probleme aber nicht.

Damit bitte ich Sie, vom Leitbild Kenntnis zu nehmen, die Rückweisungsanträge der Minderheiten I und II (Haering) sowie der Minderheit Schlüer und den Rückweisungsantrag Baumann J. Alexander abzulehnen und auf das Geschäft einzutreten.