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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Wir haben im letzten Juni einen Bericht verfasst. Ich kann Ihnen vielleicht ergänzend noch einmal sagen, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Groupe d'action financière (Gafi) den vierten Länderbericht zur Schweiz betreffend Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht hat. In Bezug auf das gesetzliche Dispositiv wurde die Meldepflicht nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Geldwäschereigesetzes als mit der massgebenden Gafi-Empfehlung Nummer 20 weitgehend konform bewertet. Wir haben also die Bewertung, dass Übereinstimmung mit dem internationalen Recht besteht.

Die Gafi ist aber der Meinung, dass das Nebeneinander von Meldepflicht nach Geldwäschereigesetz einerseits und Melderecht nach Strafgesetzbuch andererseits für Finanzintermediäre zu Verwirrung führt und die Wirksamkeit des Meldesystems beeinträchtigt. Sie bemängelte darüber hinaus weiterhin, trotz starkem Anstieg in den letzten Jahren, die zu geringe Anzahl der Verdachtsmeldungen - falls das wirklich so gemessen werden kann. Sie hat der Schweiz empfohlen, den Unterschied zwischen Melderecht und Meldepflicht auf gesetzlicher Ebene klarer zu regeln.

Wie ich Ihnen schon gesagt habe, erarbeiten wir zurzeit aufgrund dieser Empfehlungen eine Vorlage. Diese wird im Moment in einer Arbeitsgruppe behandelt. Ich kann Ihnen im Moment noch nichts zum Resultat sagen. Sie werden aber auch dazu im Laufe des ersten Semesters des nächsten Jahres eine Vernehmlassungsvorlage erhalten. Damit ist mindestens die Stossrichtung der Motion Schwaab aufgenommen worden. Wie die Details ausgestaltet werden können, werden Sie im Rahmen der Vernehmlassung sehen.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen. Wir haben die Arbeiten schon weit vorangetrieben, sie stehen kurz vor dem Abschluss.

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