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Janiak Claude · Ständerat · 2017-12-14

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, mich zu melden. Herr Rechsteiner hat es dargelegt, wir reden hier nicht vom Strafrechtsbereich. Wenn ich mich melde, dann deshalb: Ich war einer derjenigen, die sich bei der Bearbeitung des Nachrichtendienstgesetzes vehement dafür eingesetzt haben, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien berücksichtigt, eingehalten werden. Unser Rat hat ja immerhin den vornehmen Ruf, das rechtsstaatliche Gewissen in diesem Haus zu sein. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Wenn wir eben nicht von Leuten reden, bei denen klar ist, dass ein Betrug vorliegt und die Strafbehörden bereits eingesetzt worden sind, sondern davon ausgehen, dass in Winterthur in der Moschee einer Hasspredigten macht, so konnte man bis jetzt nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln eingreifen. Man kann das jetzt. Aber man kann das nur, wenn man vorher den Richter angerufen hat.

Finden Sie es richtig, dass hier, bevor jemand in einem Strafverfahren ist, weil eine entsprechende Anzeige vorliegt, weniger strenge Voraussetzungen zur Geltung kommen sollen als in dem Bereich, wie ich ihn vorhin geschildert habe? Natürlich haben wir den Antrag Caroni, für den ich natürlich sehr dankbar bin. Aber ich finde, solche Fragen, die doch grundsätzlicher Natur sind, sollte man seriös behandeln. Man sollte die Einwände, die hier gekommen sind, ernst nehmen. Wenn wir jetzt drei Monate länger brauchen, bis zur nächsten Session, dann werden wir sicher unserem Ruf gerecht, solche elementaren Fragen des Rechtsstaates gründlich zu behandeln.