preparatory:AB 224959
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Hier geht es, namentlich bei Buchstabe d, um ein rechtsstaatliches Grunderfordernis. Das wurde vorhin auch gesagt. Es handelt sich hier um eine Eingriffstätigkeit, die durch private Unternehmungen vorgenommen werden kann. Die Regeln dazu haben wir vorhin gesetzlich statuiert. Jetzt kann die private Unternehmung nach freier Wahl Mitarbeitende oder Externe einsetzen, um diese Überwachungstätigkeiten [PAGE 1013] vorzunehmen. Hier scheint es mir nun rechtsstaatlich das Mindeste zu sein, dass der Bundesrat die Anforderungen an diese Personen definieren kann. In der Regel werden gemäss IV-Stellen Menschen eingesetzt, die Erfahrung aus dem Polizeibereich haben. Das ist aber nicht zwingend der Fall. Wenn Eingriffstätigkeiten, die rechtsstaatlich fraglich sein können und die einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre bedingen, vorgenommen werden können, sollten die Personen, die als Private diese öffentliche Aufgabe wahrnehmen, wenigstens bestimmten Anforderungen, die der Bundesrat zu definieren hat, genügen.[GZ]
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.