Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-12-15
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-12-15
Wortprotokoll
Zuerst äussere ich mich kurz zum Inhalt der parlamentarischen Initiative Amstutz: Sie verlangt eine Änderung von Artikel 32e USG in dem Sinne, dass der Bund bei belasteten Standorten auch nach 2020 Sanierungen von Schiessanlagen unterstützt, sofern höchstens ein Schiessanlass pro Jahr stattfindet.
Ihre Kommission hat diese parlamentarische Initiative am 7. November 2016 erstmals behandelt und ihr Folge gegeben. Am 20. Januar 2017 hat die UREK-SR ihr ebenfalls Folge gegeben. Ihre Kommission hat daraufhin am 28. August 2017, nach Einforderung verschiedener Unterlagen, diese parlamentarische Initiative erneut behandelt.
Zum Thema Umwelt und Blei: Blei greift das zentrale und periphere Nervensystem an. Ungeborene und Kleinkinder sind deshalb besonders empfindlich gegenüber einer Exposition. Blei verursacht auch kardiovaskuläre Veränderungen, weshalb es seit 1990 nicht mehr als Benzinzusatz verwendet werden darf. Nach den heutigen Erkenntnissen lässt sich für die menschliche Gesundheit kein unbedenklicher Grenzwert für Blei festlegen; seine Freisetzung in der Umwelt sollte unbedingt vermieden werden.
Die Schiesstätigkeit ist heute in der Schweiz die Hauptquelle für Bleibelastungen in der Umwelt. Es gibt hierzulande auch Fälle von Rindern, die durch eine von Schiessanlagen verursachte Bleivergiftung gestorben sind - also nicht durch das Blei beim Schiessen, sondern durch jenes im Boden. Folglich muss die landwirtschaftliche Nutzung der Parzellen, auf denen eine Schiesstätigkeit stattgefunden hat, eingeschränkt werden. Bereits nach einem einzigen Schiessanlass liegen die Bleigehalte über den Grenzwerten, die eine landwirtschaftliche Nutzungseinschränkung erforderlich machen. Wenn also auch nur einmal pro Jahr ein Schiessanlass stattfindet, lassen die üblicherweise grosse Teilnehmerzahl und die hohen Schusszahlen die Bleiwerte im Boden über Gebühr ansteigen - und zwar so, wie wenn Sie an einem normalen Schiessstand ein ganzes Jahr Betrieb haben. Die gesamte Menge Blei bei diesen Standorten, die maximal einmal jährlich für solche Anlässe genutzt werden, wird auf rund 4000 Kilo oder 4 Tonnen pro Jahr geschätzt.
Ich komme zur Rechtslage und zuerst zum Historischen. Die Frist war eigentlich ursprünglich für die Kantone bereits so gesetzt, dass bis 2008 sämtliche Anlagen saniert werden mussten. Wenn das nicht erfolgt wäre und nach 2008 weiterhin in den Boden geschossen worden wäre, wären die Subventionen vom Bund gestoppt worden. Die Räte haben dann in dieser Zeit eine Diskussion geführt und haben diese Frist verlängert. Damals war unbestritten, dass die Sanierungen erfolgen müssen und dass das Blei nicht mehr in den Boden gelangen soll. Hingegen waren damals verschiedene Kantone noch nicht so weit mit ihren Katastern. Auch die Anlagensanierer waren teilweise überlastet und konnten entsprechende Sanierungen nicht in genügender Zahl vornehmen. So hat Ihr Rat grundsätzlich die Frist, wie beantragt, bis 2012 verlängert und für solche Schiessen, wie wir sie heute diskutieren, bis 2020; insgesamt waren das dann zwölf Jahre.
Es ist zur Rechtslage festzuhalten: Es gibt kein Schiessverbot im Altlastenrecht. Das heisst, in den Boden zu schiessen ist nicht verboten. Es kann also auch nach 2020 weiterhin in den Boden geschossen werden, trotz dem, was ich vorhin zum Blei gesagt habe. Die Kantone sind zuständig, sie können dies einschränken oder verbieten. Falls aber nach 2020 weiterhin in den Boden geschossen wird, werden die Subventionen des Bundes nach der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (Vasa) nicht mehr ausgeschüttet, und die Kosten für eine Sanierung, die allenfalls erfolgt oder später erfolgen wird, sind von den Kantonen zu tragen. Wenn Subventionen beantragt werden, kann der Kanton davon ausgehen, dass rund 40 Prozent der Kosten von 300 000 bis 500 000 Franken, welche eine solche Sanierung verursacht, übernommen werden. Wenn aber sichergestellt ist, dass ab 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird, dann sind die Subventionen garantiert, auch wenn die Sanierung später oder viel später stattfindet. Die Bedingung ist einzig, dass ab 2020 nicht mehr direkt in den Boden geschossen wird.
Ich komme zum Mengengerüst. Wir reden grundsätzlich von rund 45 bis 55 Standorten, davon 35 für Feldschiessen und 20 für sogenannte historische Schiessen. Sonstige Anlagen sind mit einem Kugelfang ausgerüstet, insbesondere in den Kantonen Zürich, Zug, Thurgau, Baselland, Basel-Stadt, oder mit Big-Bags wie im Kanton Freiburg. Die Kommission war klar der Ansicht, dass Feldschiessen, die bereits grösstenteils auf sanierten Anlagen stattfinden, grundsätzlich auf sanierten Anlagen oder mit Big-Bags stattfinden können; das heisst, die 35 Anlässe des Feldschiessens sind kein Thema.
Es bleiben rund zwanzig historische Schiessen. 2016 waren es 17, davon drei im Kanton Bern, zwei im Kanton Appenzell Ausserrhoden, zwei im Kanton Schwyz und weitere zehn in anderen Kantonen. Die Standorte von acht dieser rund zwanzig historischen Schiessen sind bereits heute mit Kugelfängen oder Big-Bags ausgerüstet, es bleiben also noch zwölf Anlässe pro Jahr. Die Kosten, die anfallen, um an diesen Anlässen mit Big-Bags Schüsse in den Boden zu verhindern und damit die Bedingungen zu erfüllen, sodass die Subventionen auch weiterhin fliessen, werden auf rund 7000 Franken pro Anlass geschätzt. Mit anderen Worten: Wir sprechen von einem jährlichen Betrag für diese Big-Bag-Lösung von rund 85 000 Franken für die ganze Schweiz oder von 21 000 Franken pro Jahr für den am stärksten betroffenen Kanton, den Kanton Bern.
Die Kommission hat sich aufgrund dieser Ausgangslage mit Lösungsansätzen auseinandergesetzt und überlegt, wie sie damit umgehen kann. Sie hat am Ende diese Ansätze verworfen. Folgende Überlegungen waren dabei massgeblich: Die historischen Schiessen sind nicht gefährdet. Es ist eine reine Kostenfrage, und wir sprechen von 7000 Franken pro Anlass. Eine Subventionierung durch den Bund wurde als Bagatelle bezeichnet, die es nicht rechtfertige, eine Gesetzgebung zu erlassen. Weiter gibt es Kantone, die bereits das neue Recht einhalten. Eine Gleichbehandlung der Kantone ist für den Bund wichtig, und eine Subventionierung von einzelnen Kantonen ist nicht gerechtfertigt. Diese Bagatellbeträge könnten durchaus entweder auf die Teilnehmer oder eben auf ein Schussgeld umgelegt werden. Es würde wahrscheinlich zwischen 10 und 50 Rappen pro Schuss kosten, wenn man es so umlegt. Oder der Kanton könnte es subventionieren.
Angesichts dieser Ausgangslage beantrage ich Ihnen also im Namen der Kommission, die sich mit 13 zu 11 Stimmen dafür ausgesprochen hat, die parlamentarische Initiative abzuschreiben, und bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.