preparatory:AB 225362
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-26
Wortprotokoll
Das Anliegen der Minderheit wird immer wieder diskutiert, wenn dieses Gesetz in Revision ist. Der Bundesrat schlägt Ihnen auch nach der Vernehmlassung zum einen vor, bei dieser Mindestabgabe von 400 Franken zu bleiben, und zum andern, die Abgabe bei 3 Prozent des taxpflichtigen Einkommens zu belassen.
Der Charakter dieses Gesetzes ist, dass die Ersatzabgabe eben eine Abgabe sein soll und nicht eine Steuer. Würde man den Antrag der Minderheit Hêche umsetzen, könnte man auch sagen, dass, wer viel verdient, mehr Militärdienst leisten muss. Wenn man mehr zu bezahlen hätte, so hätte man auch mehr Militärdienst zu leisten. Diese Unterscheidung nimmt dieser Antrag vor. Wir sagen aber, dass jeder genau gleich viele Diensttage zu leisten hat, sodass er für diese Ersatzabgabe auch den gleichen Anteil des Einkommens leisten muss. Das macht durchaus Sinn. Mit dem Antrag der Minderheit würden wir aber einen Wechsel vornehmen.
Hinzu kommt, dass der Antrag der Minderheit Hêche zu Mindereinnahmen von 34 Millionen Franken führen würde. Das könnte natürlich heissen, dass man sich überlegt, den Dienst nicht zu leisten und lieber zu bezahlen. Genau dies möchten wir aber nicht. Diese Ersatzabgabe soll es nicht zu einfach machen, die Dienstpflicht nicht zu erfüllen. Mit diesen 400 Franken und den 3 Prozent haben wir, denke ich, wohl den Mittelweg gewählt. Hinzu kommt, dass es sich bei diesen Personen, die keinen Militärdienst leisten, um junge Leute handelt, die oft auch gesundheitliche Probleme haben. Es ist effektiv so, dass 52 Prozent aller Abgabepflichtigen ein Nettoeinkommen von weniger als 33 000 Franken haben. Wir reden hier also nicht von Grosseinkommen - nur ein einziges Prozent hat ein Nettoeinkommen von über 200 000 Franken.
Damit erreicht dieser Minderheitsantrag zwei Ziele nicht: Zum einen schafft er eher eine Ungerechtigkeit bei tieferen Einkommen, wobei die Versuchung steigt, die Abgabe zu zahlen, statt Militärdienst zu leisten. Das erachten wir als falsch. Zum andern treffen wir mit dieser Progression keine höheren Einkommen, weil es diese in diesem Alter kaum gibt. Es kommt ab und zu vor, und es handelt sich dann um Spitzensportler oder um andere Leute, die sehr viel verdienen, doch das ist die grosse Ausnahme.
Wir sind der Meinung, dass wir Ihnen mit einer Mindestabgabe von 400 Franken bzw. 3 Prozent des Einkommens eine gute Lösung vorschlagen. Der Antrag der Minderheit Hêche schafft eine Ungleichheit zwischen Dienstleistung und finanzieller Belastung. Konsequenterweise müsste man dann ja sagen, dass Leute mit hohen Einkommen länger Dienst leisten müssten. Das kann es dann ja auch nicht sein, weil es sich um eine Ersatzabgabe handelt und nicht um eine Steuer.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen.