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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-02-26

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen über alle drei Abkommen gleichzeitig Bericht erstatten. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen sehr deutlich, alle drei Abkommen zu genehmigen. Bei demjenigen mit Lettland tut sie dies mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei demjenigen mit Pakistan mit 10 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen und bei demjenigen mit Kosovo auch mit 10 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Sie tut es allerdings, ich werde das auch gleich in der Eintretensdebatte sagen, bei allen drei Abkommen mit einer wesentlichen Abweichung vom Entwurf des Bundesrates - ich komme gleich darauf zurück.

Zunächst zu den drei Abkommen in Kürze: Beim Abkommen mit Lettland, zu dem der Bundesrat am 28. Juni 2017 die Botschaft verabschiedet hat, geht es um eine Revision. Hier sind wir Zweitrat, der Nationalrat hat das Abkommen bereits beraten. Es enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Mit dem Abkommen wird insbesondere eine tiefere Besteuerung von Abgaben und von ausgeschütteten Gewinnen auf qualifizierten Beteiligungen eingeführt. Eine Präambel [PAGE 6] sieht auch die Umsetzung der Mindeststandards des OECD-Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) vor.

Das Abkommen mit Pakistan wird ebenfalls revidiert. Hier sind wir allerdings Erstrat; der Nationalrat hat das Abkommen noch nicht behandelt. Es entspricht in verschiedenen Punkten, namentlich im Bereich des Informationsaustauschs, nicht mehr der aktuellen Politik der beiden Vertragsstaaten. Aus diesem Grund wird die Revision vorgeschlagen. Die Änderungen sind analog zu denjenigen im Abkommen mit Lettland. Das neue Abkommen wurde am 21. März 2017 unterzeichnet.

Schliesslich zum Abkommen mit Kosovo, das am 26. Mai 2017 unterzeichnet wurde: Dieses ist nun ein Erstabkommen, denn wir hatten noch keines mit Kosovo, und auch hier sind wir Erstrat. Das Abkommen entspricht der heutigen Abkommenspolitik beider Staaten sowie dem Wortlaut des Musterabkommens der OECD. Der Entwurf trägt den Entwicklungen aus dem Projekt Beps gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen Rechnung. Alle drei Abkommen enthalten auch eine Schiedsklausel.

Nun gleich auch noch zur wesentlichen Differenz zum Entwurf des Bundesrates: Ihre Kommission schliesst sich ohne Gegenstimme dem Beschluss des Nationalrates an, in Bezug auf das Abkommen mit Lettland jenen Artikel im vom Bundesrat vorgelegten Beschlussentwurf zu streichen, wonach künftige Doppelbesteuerungsabkommen, die dieselben Bereiche auf vergleichbare Weise regeln, nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen.

Ihre Kommission will im Gegensatz zum Bundesrat die bestehende Praxis, die ihrer Meinung nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung entspricht, beibehalten. Das heisst also, es sollen jetzt keine Präjudizien über die Referendumsfähigkeit künftiger Abkommen geschaffen werden. Ihre Kommission erinnert insbesondere daran, dass das Parlament bereits einen ähnlichen Antrag des Bundesrates im Rahmen der Botschaft zum Freihandelsabkommen mit Georgien abgelehnt hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlagen zu allen drei Abkommen einzutreten und dann jeweils den entsprechenden Artikel 2 in der Detailberatung gemäss der einstimmigen Kommission zu streichen.