Oehrli Fritz Abraham · Nationalrat · 2002-06-11
Oehrli Fritz Abraham · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-11
Wortprotokoll
Natürlich sind wir von der SVP-Fraktion in dieser Angelegenheit wieder einmal anderer Meinung. In Artikel 112 will die Minderheit I (Fehr Jacqueline) die persönlichen Waffen unserer Soldaten nach geleisteter Dienstzeit im Zeughaus deponieren lassen. Die Waffe dürfte also nicht wieder mit nach Hause genommen werden. Wir haben gestern bei Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c entschieden, dass wir die obligatorische Schiesspflicht weiterführen müssen und wollen. Ja, womit soll denn der Wehr- und Schiesspflichtige die Schiesspflicht erfüllen? Mit dem Gameboy vielleicht? Oder muss er dann, um dieser Pflicht nachzukommen, das Gewehr im Zeughaus abholen und es dann wieder hinbringen? Muss er dann vielleicht noch zehn Formulare ausfüllen? Das würde auch in die heutige Zeit passen. Wie gedenken Sie denn dies dem Wehrmann zu ermöglichen? Nach der Risikoanalyse des Sicherheitspolitischen Berichtes wird davon ausgegangen, dass die persönliche Waffe speziell im Raumsicherungsbereich möglicherweise sofort gebraucht werden müsse. Die Minderheiten der Kommission wollen unsere Soldaten also den Gefahren dieser auch neuen Bedrohungen waffen- und munitionslos aussetzen. Ich frage Sie: Wo ist denn da die Verantwortung unseren Soldaten gegenüber? Im Übrigen sind wir der Meinung, eine Landesregierung könne eigentlich stolz sein, wenn sie ihren Wehrpflichtigen die Waffe inklusive Munition mit nach Hause geben kann. Das ist übrigens einzigartig auf der Welt! Aber das zeugt nach unserer Meinung eigentlich von einem unglaublich grossen Vertrauen zum Volk.
Vielleicht gerade deswegen dürfen sich in unserem Land auch die wichtigsten Persönlichkeiten immer noch, wo sie wollen, ohne Bodyguards bewegen. Wir sind auch der Meinung, dass wir hier in dieser Angelegenheit nicht nach tragischen, traurigen Einzelfällen urteilen dürfen, sondern das Gesamte sehen müssen. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir letztendlich, wenn es zum Ernstfall kommen sollte, auch die Verantwortung für unsere Soldaten tragen.
Ich will jetzt nicht wieder all die alten Traditionen, von denen wir gestern gesprochen haben, aufzählen. Aber für uns haben sie Bedeutung - grosse Bedeutung. Wir sind der Meinung, zu ihnen sei Sorge zu tragen.
Aber ich habe letzthin irgendwo gelesen - ich weiss nicht, welcher gescheite Kopf es geschrieben hat -: Wer die Vergangenheit verachtet, die Gegenwart vernachlässigt und die Zukunft fürchtet, der führt ein kümmerliches Leben. Ich denke doch: Wer unser Volk entwaffnen will, der misstraut ihm. Diese Minderheitsanträge scheinen mir doch ein Misstrauensvotum gegenüber unserem Volk zu sein.
Und jetzt noch zwei, drei Worte zum Antrag der Minderheit II (Vaudroz Jean-Claude): Dieser Antrag will unseren Soldaten die Taschenmunition entziehen. Wenn man all die neuen Bedrohungsszenarien verschiedenster inländischer und ausländischer Experten gelesen hat, wenn man die Risikoanalyse des Sicherheitspolitischen Berichtes - ich habe sie schon erwähnt - speziell betreffend Raumsicherung zur Kenntnis nimmt und das Ganze ernsthaft überdenkt, kommt man zu folgendem Schluss: Wenn es die Idee der Taschenmunition nicht schon gäbe, müsste man die Taschenmunition gerade jetzt erfinden.
Also bitte ich Sie dringend, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.