Engler Stefan · Ständerat · 2018-02-27
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-02-27
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dieser zwar kleinen, aber smarten Minderheit zu folgen und damit den Bundesrat zu beauftragen, in der Botschaft zu einem neuen Gesetz eine Aussage darüber zu machen, ob die Befristung des Gesetzes sachdienlich ist oder nicht. Es geht also überhaupt nicht darum, eine umfassende Befristung für alle Gesetze einzuführen, sondern lediglich darum, dass man frühzeitig einen Gedanken daran verschwendet, ob allenfalls eine Befristung des Gesetzes dem Zweck dient oder nicht.
Ich möchte kurz das Ganze etwas einbetten. Gesetze unter bestimmten Voraussetzungen befristen zu können ist ja kein neues Thema. Zurzeit - das hat der Kommissionssprecher gesagt - und unabhängig von dieser Vorlage wurde es schon aufgegriffen mit der parlamentarischen Initiative Vogt 16.435, "Überregulierung stoppen! Für jedes neue Gesetz muss ein bestehendes aufgehoben werden ('one in, one out')". Der Nationalrat hat dieser parlamentarischen Initiative grünes Licht gegeben, nachdem die SPK-NR sie abgelehnt hatte.
Jetzt nimmt dieser Minderheitsantrag die Idee und die Absicht der parlamentarischen Initiative auf und möchte sie mit der Parlamentsgesetzgebung verwirklichen. Wenn Sie also jetzt Ja dazu sagen, erübrigt sich nachher eine Abstimmung über die parlamentarische Initiative. Wenn Sie zu diesem Antrag Nein sagen, dann wollen Sie nichts wissen von der Möglichkeit der Befristung von Gesetzen.
Zur Begründung dieser Forderung werden in der parlamentarischen Initiative folgende Argumente genannt: Es wird gesagt, eine Befristung könne einen Beitrag dazu leisten, der Überregulierung Schranken zu setzen, die Regulierungsfolgekosten zu reduzieren und die Verwaltungsbürokratie einzudämmen.
Ich möchte noch einen weiteren, in der parlamentarischen Initiative nichtgenannten Grund anfügen, nämlich die bessere Wirkung und Qualität der Gesetzgebung. Die Kritik am Zustand der Gesetzgebung ist bekanntlich so alt wie die Gesetzgebung selbst: Schon in den "Annalen" des Tacitus ist zu lesen: "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen." Immer wieder wird ja die Regulierungswut beklagt; eine Regulierungswut, die auch noch von schlechter Qualität zeugt, bringt das Fass zum Überlaufen.
Der Ruf nach guter Gesetzgebung ist also allgemein lautgeworden. Um der Forderung nach hoher gesetzgeberischer Qualität bei gleichzeitiger Reduzierung der Normen gerecht zu werden, haben sich in Deutschland viele Bundesländer dafür entschieden, ihre gesamte Gesetzgebung zu befristen. Rechtssätze und Gesetze haben sich nicht nur beim Erlass zu bewähren, sondern müssen sich auch im Zeitablauf rechtfertigen. Die Befristung der Gesetzgebung soll in Deutschland dazu geführt haben, dass ein viel höheres Augenmerk auf die Qualität der Gesetzgebung gerichtet ist als etwa bei uns. Das sage ich ja auch selbstkritisch. Ich bin nicht immer von der Qualität unserer Gesetzgebung überzeugt.
Ziel des Gesetzgebers muss es nicht nur sein, das Recht aktuell und umfassend darzustellen und überflüssig gewordene Vorschriften aufzuheben. Es muss auch darum gehen, alle Gesetze - in Deutschland wird das auch auf der Verordnungsebene so gemacht - unter einen ständigen Aktualisierungs- und Rechtfertigungszwang zu stellen. Gesetze und Verordnungen müssen sich im Zeitverlauf bewähren und nicht nur im Zeitpunkt ihres Erlasses. So gehört zu einer guten Gesetzgebung auch eine permanente Bereinigung der Gesetzgebung, also von Gesetzen und Verordnungen.
In Deutschland unterstellen viele Bundesländer ihre gesamte Gesetzgebung einer Befristung, aber es ist nicht nur dort der Fall: Ich habe in der schweizerischen Politik, in den Kantonen nachgeforscht, wer sich mit dem Thema der Befristung von Gesetzen auch befasst hat. Ich habe ein Dokument gefunden, unterzeichnet von Landammann Hans Wicki, Mitglied des Regierungsrates von Nidwalden, welcher sich auch mit der Frage einer Verfassungsinitiative betreffend Einführung eines Verfalldatums für Gesetze zu befassen hatte. In diesem Bericht konnte ich nachlesen, dass auch Vergleiche mit Deutschland angestellt wurden. Es wird auf ein Gutachten Bezug genommen, das für die Bertelsmann-Stiftung erstellt wurde, mit dem Titel "Bessere Rechtsetzung durch Befristungs- und Evaluationsklauseln?". Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass Befristungen dazu geeignet sein können, ganz unterschiedliche politische Querschnittaufgaben zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass man sich über das Ziel einer Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Erlasses im Klaren ist und dass man auch die Instrumente des Monitorings und der Evaluation heranzieht, um fortlaufend beurteilen zu können, ob jetzt das Gesetz so wirkt, wie man es im Zeitpunkt des Erlasses gemeint hat, und ob sich das Ziel erreichen lässt, das damit verfolgt wurde.
Im Ergebnis kommt der Regierungsrat von Nidwalden zum Schluss, dass es eigentlich viel Charme hätte, eine solche Befristung der Gesetzgebung in die Verfassung aufzunehmen, dass es allerdings heute schon möglich sei, Gesetze zu befristen, ohne das zusätzlich in die Verfassung aufzunehmen. Aus dem Bericht des Regierungsrates an den Landrat liest sich heraus, dass durchaus vieles für eine solche Regulierungsbremse in Form einer Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen zu befristen, spräche.
Ich komme zum Schluss. Bei diesem Minderheitsantrag geht es nicht darum, alle Gesetze in Zukunft einer Befristung zu unterstellen. Das wäre ein viel weiter greifender Entscheid. Es geht lediglich darum - da sind wir bei der Gesetzgebung noch im Mikrobereich der Qualitätssicherung -, dass der Bundesrat, wenn er ein neues Gesetz beantragt, sich Gedanken darüber macht, ob eine Befristung sinnvoll sein könnte.
Es gibt verschiedene Argumente zur Frage, der Urheber der parlamentarischen Initiative hat sie übrigens aufgeführt, unter welchen Bedingungen eine Befristung sinnvoll sein könnte. Es geht also lediglich darum, in einer Botschaft eine Antwort auf die Fragen zu geben, ob eine Befristung sachdienlich sein könnte, wie das Monitoring bzw. die Wirkungsmessung zu erfolgen hätte, wenn man sich dafür entscheiden würde, ein Gesetz zu befristen, und wie das Verfahren ablaufen würde, wenn ein Gesetz nicht mehr erneuert und es - wie die Sonne beim Untergang aus dem Blickfeld - aus dem Gesetzeswerk verschwinden würde.
Seien wir deshalb etwas mutig, machen wir für die künftige Gesetzgebung einen ersten Schritt bei der Qualitätssicherung, und verpflichten wir den Bundesrat, in Zukunft bei neuen Gesetzen die Befristung zu prüfen. Nochmals: Unterstützen Sie die Minderheit, dann haben Sie Gewähr, dass wir uns - wenn auch sehr, sehr behutsam - auf einen neuen Weg der Gesetzgebung begeben. Vielleicht wird es in zehn oder zwanzig Jahren üblich sein, dass alle Gesetze befristet sind.