Fässler Daniel · Nationalrat · 2018-02-27
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-02-27
Wortprotokoll
Zuerst zu Ihrer Aussage, die Standesinitiativen oder die Motion des Ständerates würden die Zersiedelung fördern: Dieser Auffassung bin ich nicht, denn die beiden Standesinitiativen der Kantone Graubünden und Wallis verlangen nur, dass bestehende Bauten, die die Landschaft bereits zersiedeln, umgenutzt werden können. In diesem Sinne führen diese beiden Standesinitiativen nicht zu einer zusätzlichen Besiedelung. Sie würden nur dazu führen, dass nicht für Wohnzwecke erstellte Bauten neu für Wohnzwecke genutzt werden dürften.
Nun aber zu Ihrer Frage zur Kompensationspflicht: Der Bundesrat hat schon vor einiger Zeit die Revision RPG 2 in Angriff genommen. Er hat dabei versucht, eine Neuordnung im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen zu schaffen. In Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde versucht, einen Planungsansatz zu schaffen. Was vom Bundesrat in einem ersten und auch in einem zweiten Anlauf in die Vernehmlassung gegeben wurde, fand bei den Kantonen nicht jene Unterstützung, die es erlauben würde, auf diesem Weg direkt fortzufahren.
Im Zusammenhang mit dem Planungsansatz kam auch das Thema Kompensationspflicht auf den Tisch. Das ist das, was Sie angesprochen haben. Kompensationspflicht würde heissen: Wenn eine heute nicht für Wohnzwecke genutzte Baute neu der Wohnnutzung zugeführt würde, dann wäre auf der anderen Seite dieser Mehranspruch, diese Mehrbenutzung zu kompensieren. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Standesinitiativen und auch nicht Gegenstand der Kommissionsmotion, über die Sie heute beraten. Es ist nur so, dass der Ständerat bzw. die ständerätliche Kommission in der Begründung zu ihrer Motion wörtlich ausgeführt hat: "Zur Wahrung des Trennungsgrundsatzes muss dabei im Sinne des sogenannten Planungsansatzes sichergestellt werden, dass Mehrnutzungen im Gebiet ausserhalb der Bauzonen insgesamt keine grösseren, intensiveren oder störenden Nutzungen zur Folge haben." Die Ergänzung des Wortlautes der Motion des Ständerates durch die knappe Kommissionsmehrheit hat damit aber nichts zu tun. Es ist auch nicht die Meinung Ihrer Kommission, dass mit einer Annahme der Motion des Ständerates eine Kompensationspflicht eingeführt werden müsste. Dies ist nicht Teil des Wortlautes der Kommissionsmotion.
Ich hoffe, diese Frage damit geklärt zu haben.