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Schelbert Louis · Nationalrat · 2018-02-28

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es darum, den unnötigen Gegenvorschlag zur Volksinitiative mit dem irreführenden Titel "Ja zum Schutz der Privatsphäre" definitiv zu erledigen. Diese Vorlage war für die Fraktion der Grünen von Anfang an ein politischer Fehler. Es war auch unverständlich, wie viel politische Prominenz darin verstrickt war.

Zur Vorgeschichte: Die vorberatende Kommission hatte bereits beschlossen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Über einen Rückkommensantrag für ein Gegenprojekt kam es Wochen später doch zu einem Gegenvorschlag.

Wieso war dieser Gegenvorschlag unnötig? Die Antwort: Die Daten, die er zu schützen vorgab, waren und sind durch das geltende Recht bereits geschützt. Es ging dabei nur um finanzielle Daten. Diese sind nach gängiger Lehre und gemäss Rechtsprechung durch das Bundesgericht nicht besonders schützenswert. Wie auch?! Bei der Veranlagung sind Einkünfte und Vermögen gegenüber den Steuerbehörden ja offenzulegen. Dasselbe gilt im Übrigen für die Volksinitiative.

Und inwiefern war der Titel irreführend? Initiative wie Gegenvorschlag hätten den Schutz der Privatsphäre, wie dargelegt, nicht wirklich verbessert. Es gäbe indessen schon Gründe für Verbesserungen; denn private und staatliche Datensammler bedrohen unsere individuelle Freiheit. Es ginge um das Recht des Individuums, grundsätzlich selbst über die Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen. Doch dazu sagten weder der Gegenvorschlag noch die Initiative etwas. Beide würden die Privatsphäre nicht umfassend schützen.

Den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nützten beide Vorlagen im Übrigen nichts. Im Gegenteil, auch der Gegenvorschlag stellte die Steuergerechtigkeit infrage. Laut Studien werden heute 15 bis 30 Prozent der Steuern hinterzogen. Die Halter dieser Gelder wären die Hauptnutzniesser von Initiative und Gegenvorschlag geworden. Deshalb hat auch der Bundesrat Initiative und Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Steuerhinterziehung verdient nicht Schutz, sondern Ahndung. Wir sind im Übrigen sicher, dass auch die Bevölkerung beide Vorlagen in einer Volksabstimmung abgelehnt hätte.

Das internationale Recht entwickelt sich in Richtung mehr Steuertransparenz. Es wird schwieriger, Einkommen und Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Mit dem automatischen Informationsaustausch bekommen Behörden im Ausland bald automatisch finanzielle Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, die zum Beispiel in der Schweiz Bankkonten unterhalten. Doch in der Schweiz selbst, wo diese Daten erhoben werden, dürfen sie vorderhand nicht weitervermittelt oder verwendet werden. Die eine Hand darf offensichtlich nicht wissen, was die andere tut. Das geht auf Dauer nicht. Informationen, die an ausländische Steuerbehörden gehen, müssen auch im Inland verwendet und verwertet werden dürfen. Der Zug fährt, die Schweiz kann ihn nicht stoppen.

Stellt sich schliesslich die Frage: Was war der Sinn dieser Übung, die zum Schluss alle Arbeiten zu Makulatur werden lässt? Es gibt zu denken, wie viel Ressourcen, Sitzungszeit und Geld die Kommissionen und beide Räte vergeuden mussten, um einen politischen Fehler einiger exponierter Politikerinnen und Parteipräsidenten im Nachhinein zu kaschieren. Der Gegenvorschlag war eine teure Pirouette auf einem zu teuren Tanz. Wir sind froh, dass diese Übung jetzt ein Ende nimmt.