Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-02-28
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Ich wollte mich hier bei dieser Differenzbereinigung eigentlich nicht äussern, weil ich grundsätzlich gegen diese Umsetzungsgesetzgebung bin, wie ich ja in der Eintretensdebatte eingehend begründet habe. Ich möchte jetzt trotzdem noch etwas ergänzen aufgrund dieser Diskussion und unterstütze die Position, die Kollege Rieder gerade skizziert hat.
Sie müssen sich einfach vor Augen halten, über welchen Bereich wir hier diskutieren. Die Volksinitiative sieht zwingend ein lebenslängliches Berufsverbot in bestimmten Fällen vor - und wir definieren nun diese Fälle. Die Unterscheidung, die wir in der Kommission zwischen unter 16-Jährigen und 16- bis 18-Jährigen vorgenommen haben, ist aus meiner Sicht begründet, auch wenn, was ich zugeben muss, die Sache damit kompliziert wird. Aber wir können auf der einen Seite Opfer von Sexualhandlungen zwischen 16 und 18 Jahren nicht mit Kindern vergleichen; sie bleiben damit Opfer, daran wird ja nichts geändert, es geht ja nur um die Massnahme des Berufsverbots. Auf der anderen Seite kann die Massnahme auch nicht die gleiche sein. Einen Mann, der die entsprechenden Delikte begeht, nicht mit Kindern arbeiten zu lassen hat eine andere Bedeutung, als das eben bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren der Fall ist. Entsprechend ist diese Unterscheidung, die ja auch das Gesetz mit dem Schutzalter vornimmt, absolut logisch. Von daher würde ich Ihnen empfehlen, das zu unterstützen.
Was den Deliktskatalog betrifft - und das ist vor allem der Grund, warum ich jetzt noch etwas sagen möchte -, begeben Sie sich auf ausserordentlich dünnes Eis. Ich muss Sie einfach darauf hinweisen: Gerade die Initianten haben immer betont, es müsse eine Härtefallklausel sein und keine Verhältnismässigkeitsprüfung. Wenn Sie jetzt hier in dieser Debatte so argumentieren und der Minderheit zustimmen, dann öffnen Sie Tür und Tor für die Richter, die dann unsere Debatte anschauen und sagen: "Aha, die wollten keine Härtefallklausel, die wollten eine Verhältnismässigkeitsprüfung, Fall für Fall." Also, wenn Sie jetzt hier wirklich konsequent sein und der Minderheit zustimmen wollen, dann sagen Sie: "Wir wollen eigentlich immer, auch bei mildesten Delikten, ein lebenslängliches, endgültiges Berufsverbot, ausser in absoluten Ausnahmefällen." Sonst, Herr Kollege Engler, machen Sie hier eine Vermischung, die ich, wenn ich Ihre Position hätte, nicht riskieren würde.
Deshalb plädiere ich dafür und rate Ihnen, mit der Mehrheit zu stimmen. Wenn Sie bei der Minderheit bleiben wollen, dann müssen Sie einfach wissen, dass Sie praktisch eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Volksinitiative vornehmen und noch darüber hinausgehen, indem Sie die Altersgrenze gewissermassen erweitern.