Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-02-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-02-28
Wortprotokoll
Ich möchte es noch einmal sagen: Die Lohngleichheit ist ein verfassungsmässiges Recht. Dabei macht die Bundesverfassung keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber ein Arbeitgeber der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft ist. Die Bundesverfassung macht keinen Unterschied. Daher rührt der Geltungsbereich der Vorlage des Bundesrates in Artikel 13a. Diese Lohngleichheitsanalyse, wie sie Ihnen der Bundesrat vorlegt, gilt für die öffentliche Hand genau gleich wie für den Privatsektor; dies einfach, damit es noch einmal gesagt ist. Es wurde immer wieder etwas suggeriert. Wenn Sie jetzt sagen: "Machen Sie zuerst mal bei der öffentlichen Hand etwas!", dann muss ich Ihnen antworten: Das verfassungsmässige Recht gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die öffentliche Hand ist oder ein Unternehmen im Privatsektor. Wenn wir nun gehalten sind, das verfassungsmässige Recht umzusetzen, dann muss dies für alle gelten.
Ein zweiter Punkt ist die Freiwilligkeit. Ich muss Ihnen sagen, die Frist für die Freiwilligkeit ist nach 37 Jahren Verfassungsbestimmung einfach abgelaufen. Abgelaufen! Man hat diesen Lohngleichheitsdialog während fünf Jahren, von 2009 bis 2014, gemacht. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben gemeinsam die Ziele definiert. 100 Unternehmen sollten in diesen fünf Jahren mitmachen. Von den 66 000 Unternehmen, die zur Verfügung gestanden hätten, um bei diesem Lohngleichheitsdialog mitzumachen, haben 28 mitgemacht. 28 von 66 000 Unternehmen des Privatsektors! In fünf Jahren! Ein Projekt, das gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern lanciert worden ist, um die Lohngleichheit in unserem Land durchzusetzen - das war das Ziel, das hat man sich zum Ziel gesetzt. Deshalb sage ich: Die Frist für die Freiwilligkeit ist abgelaufen.
Nun habe ich versucht, bei diesem Rückweisungsantrag herauszuhören, was Sie an Alternativen möchten oder wo Sie [PAGE 69] vielleicht noch etwas vertiefen möchten. Ihre Kommission weiss: Ich habe mich in der Kommission sehr flexibel gezeigt, um noch einmal Lösungen zu suchen, Kompromisse zu finden. Ich weiss, diese Vorlage ist offenbar für einige von Ihnen schwer verdaulich. Gleichzeitig spüren Sie natürlich den Druck des verfassungsmässigen Rechts. Deshalb war ich der Meinung und bin es weiterhin: Suchen wir etwas, das von der Mehrheit - der Mehrheit Ihres Rates, des Nationalrates und der Bevölkerung - mitgetragen wird.
Zur Selbstdeklaration: Selbst die Arbeitgeberorganisationen und die Arbeitnehmerorganisationen waren sich bei diesem freiwilligen Projekt einig, dass eine Lohngleichheitsanalyse vorausgegangen sein muss, wenn man eine Deklaration machen will. Lohngleichheit ist ja nicht etwas, bei dem man gefühlsmässig eine Aussage über den Zustand machen kann. Dazu ist eine Analyse notwendig. Nachher kann man selber deklarieren, dass man die Analyse durchgeführt und festgestellt habe, dass alles in Ordnung sei und keine Diskriminierung bestehe; es sei alles gut. Doch genau das schlägt ja der Bundesrat vor, genau das. Sie müssen einzig noch entscheiden, wie viele Unternehmen diese Selbstdeklaration aufgrund einer Lohngleichheitsanalyse machen sollen. Jedenfalls ist die Selbstdeklaration genau das, was der Bundesrat Ihnen vorschlägt.
Es kommt dabei keine staatliche Instanz ins Spiel, man kann sogar die Methode selber wählen, worauf man selber deklarieren kann, dass man diese Analyse durchgeführt habe, wobei man das nicht einmal gegenüber der Öffentlichkeit tun muss. Wir sagen, dass eine Selbstdeklaration gegenüber der Belegschaft möglich wäre.
Noch einmal: Die Selbstdeklaration muss auf einer Analyse basieren. Wenn man sagt, man habe analysiert, aber nicht sagt, wie und was, und wenn man dennoch deklariert, alles sei in Ordnung, wird die Belegschaft zu Recht fragen, ob man das habe überprüfen lassen. Genau das schlägt der Bundesrat Ihnen vor: Es soll eine Analyse stattfinden, die danach überprüft wird, worauf man gegenüber den Mitarbeitenden deklarieren kann, dass man die Löhne überprüft und keine Diskriminierung festgestellt habe. Das ist Selbstdeklaration. Bei dieser Debatte habe ich jetzt nicht gehört, was bei dieser möglichen Selbstdeklaration anders sei als das, was Sie hier in diesem Entwurf haben.
Jetzt sind natürlich noch einmal ganz viele Vorbehalte gegenüber diesem Vorgehen geäussert worden. Ich möchte nur zu einigen etwas sagen. Die Lohngleichheitsanalyse wird heute schon von Unternehmen gemacht. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat erstens eine wissenschaftliche Überprüfung der Methode durchgeführt; das habe ich Ihnen vorhin gesagt. Die Methode wurde wissenschaftlich überprüft; man hat gesagt, dass das so funktioniere. Das Gleichstellungsbüro hat zweitens aber auch eine repräsentative Umfrage bei 1300 Unternehmen durchgeführt. Die grosse Mehrheit der Unternehmen, die daran teilgenommen haben, hat gesagt, dass diese Überprüfung funktioniere und Sinn mache. Es gab auch Unternehmen, die überrascht waren, dass bei ihnen keine Lohngleichheit besteht, worauf sie dann von sich aus gesagt haben, dass man die Löhne selbstverständlich anpasse. Es funktioniert also. Das haben wir aus der Praxis gehört.
Der Bürokratievorwurf ist in diesem Zusammenhang nicht gemacht worden, auch bei dieser repräsentativen Umfrage nicht. Im Gegenteil: Der grösste Teil der Unternehmen, die diese Analyse jetzt machen müssen, braucht dafür einen Tag Aufwand. Schliesslich muss man diese Daten ja schon bei der Lohnstrukturerhebung liefern können. Einen Tag Aufwand alle vier Jahre, um nach 37 Jahren ein verfassungsmässiges Recht auf Lohngleichheit einzulösen - ist das zu viel verlangt?
Sie werden entscheiden, ob Sie das Geschäft nochmals in die Kommission bringen. Ich sichere Ihnen zu, ich werde alles Mögliche tun, um Ihnen aufzuzeigen, ob es Varianten gibt. Ich wollte nur sagen, die Selbstdeklaration ist genau das, was wir Ihnen vorschlagen.
Wenn Sie Freiwilligkeit wollen, dann muss ich Ihnen sagen: Nach 37 Jahren Verfassungsbestimmung und nach einem gescheiterten Versuch, es freiwillig zu schaffen, sehen wir, dass es so nicht geht. Ich glaube, da sind wir uns einig, ich habe auch von niemandem etwas anderes gehört. Es freut mich ausserordentlich, dass Frau Judith Stamm, die ich natürlich ebenfalls sehr hoch schätze, eigentlich genau das will, was der Bundesrat auch wollte. Er wollte eben auch diese öffentliche Meldung, er wollte eben auch Sanktionen. Er musste angesichts der Vernehmlassungsantworten sagen: Wir setzen auf Transparenz. Das ist wahrscheinlich das Höchste, was wir überhaupt durchbringen. Aber auch der Bundesrat wäre gerne so weit gegangen wie Frau Stamm.
Aber wenn Sie das Geschäft nun zurückweisen: Ich habe nicht wirklich gehört, dass Sie nun in Richtung Sanktionen und strengere Vorschriften gehen wollen. Sie wollen vielleicht nochmals darauf zurückkommen. Ich werde Ihnen unsere Mitarbeit zusichern. Ich bin auch gewillt, dafür zu sorgen, dass es rasch vorwärtsgeht. Ich glaube, wir sind es nicht nur unseren Frauen, sondern unserer ganzen Gesellschaft schuldig, dass in unserem Land Frauen gleich viel wert sind und damit für gleiche Arbeit auch gleich viel verdienen.