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AB 226054

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-02-28

Wortprotokoll

Ich habe vorhin beim Vorstoss von Nationalrat Glättli schon einleitend festgestellt, dass jedes einzelne Geschäft mit aller Sorgfalt geprüft und abgewogen wird und dann entschieden wird. Ich habe bereits einmal gesagt, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften ganz genau eingehalten werden. Ich habe zudem die Bemerkung gemacht, dass wir über ein Post-Shipment-Kontrollsystem verfügen, das andere nicht kennen. Mit anderen Worten: Wir schenken der Thematik grösste Aufmerksamkeit.

Frau Nationalrätin Seiler Graf, Ziel Ihrer Motion ist, dass keine neuen Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder, die in Jemen intervenieren, mehr möglich sind. Dann wollen Sie einen Widerruf der erteilten Ausfuhrbewilligungen in diese Länder und einen Lieferstopp für besondere militärische Güter.

Das Ausschlusskriterium der Verwicklung in einen internen bewaffneten Konflikt kommt zur Anwendung, wenn das Bestimmungsland der Ausfuhr in einen internen bewaffneten Konflikt in seinem eigenen Territorium verwickelt ist. Ausfuhrgesuche für Länder wie Saudi-Arabien waren deshalb gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a KMV nicht zwingend abzulehnen und konnten differenziert beurteilt werden. Die Beurteilung der Ausfuhrgesuche für Länder wie Saudi-Arabien erfolgte deshalb auf der Basis von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a KMV, wonach die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität berücksichtigt wird. Im Ergebnis erfolgte die Ablehnung von Ausfuhrgesuchen, wenn Grund zur Annahme bestand, dass das auszuführende Kriegsmaterial im Jemen-Konflikt hätte zum Einsatz kommen können.

Bei bewilligten Ausfuhrgesuchen handelt es sich primär um Kriegsmaterial für die Flugabwehr. Das dient der militärischen Selbstverteidigung. Die missbräuchliche Verwendung im Jemen-Konflikt aufgrund von Konzeption und Einsatzspektrum ist unwahrscheinlich. [PAGE 113]

Mit anderen Worten: Eine Einzelfallbeurteilung von Gesuchen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial ermöglicht angemessene Entscheidungen. In Bezug auf den Jemen-Konflikt hat sich eine differenzierte Praxis etabliert, die Völkerrecht und aussenpolitische Grundsätze der Schweiz einhält. Der Bundesrat sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Die Operation wird sorgfältigst umgesetzt. Der Bundesrat verfolgt selbstverständlich äusserst aufmerksam die Entwicklungen in Jemen und auf der Arabischen Halbinsel.

Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.