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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2018-02-28

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass die Regulierungsdichte und die Bürokratie laufend ansteigen. Man kann das statistisch belegen. Die Systematische Rechtssammlung des Bundes ist von 2004 bis 2015 um fast 20 000 Seiten umfangreicher geworden. Die Seitenzahl im Amtlichen Bulletin hat sich von 2000 bis 2014 von 6000 auf fast 11 000 Seiten jährlich erhöht. Sie wissen, dass es Studien der Universität St. Gallen gibt, die die Regulierungskosten auf rund 10 Prozent des Bruttosozialproduktes beziffern. Das entspricht ungefähr 60 Milliarden Franken. Der Bund hat vom Seco diese Zahlen in eigenen Studien verifizieren lassen oder zumindest erhärtet.

Regulierungskosten - und das ist entscheidend - wirken sich auf die Unternehmungen wie Fixkostenblöcke aus. Das heisst, die Firmen können diese Kosten nicht beeinflussen. Die KMU sind stärker davon betroffen als die Grossfirmen, und daraus ergibt sich in der Konsequenz: Je höher die Regulierungskosten ansteigen, desto höher sind die Produktivitäts- und die Wettbewerbsverluste der Unternehmungen. Das geht letztlich zulasten der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Es ist also zentral, dass Gesetzesprojekte ein Preisschild haben, ein Preisschild, das die Regulierungskosten beziffert. Darunter verstehen wir administrative Kosten, also ganz konkret Kosten für Verfahren und Kontrollen, Kosten für die Erhebung oder die Verarbeitung von Daten, Formalitäten wie das Ausfüllen von Formularen, aber auch Kosten, die entstehen, wenn man über die Regulierungen informiert. Es braucht auch eine Aussage über die Kosten, die wegen der Einhaltung der Regulierungen entstehen.

Wir haben dies hier im Parlament erkannt, und wir haben deshalb deutlich einer Einführung einer verwaltungsunabhängigen Kontrollinstanz zugestimmt. Doch dies alleine reicht nicht aus. Es braucht zusätzlich eine Bremse, um diese Regulierungen einzuschränken, und das heisst, es geht eben darum, eine parlamentarische Hürde einzurichten. Eine Regulierungsbremse soll eingeführt werden, wenn Regulierungskosten generiert sind, welche über einer fixen Grenze liegen - der Bundesrat kann das bestimmen -, oder bei Vorlagen, die voraussichtlich mehr als 10 000 Unternehmungen betreffen. In diesen Fällen ist eine Vorlage in der Gesamtabstimmung im parlamentarischen Prozess dem absoluten Mehr zu unterstellen.

Der Bundesrat - und das ist das Erfreuliche - sagt in seiner Stellungnahme einleitend: "Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die zunehmende Regulierungsdichte eine Belastung für die Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit sein kann." Das ist erfreulich. Es geht nun darum, dass dies umgesetzt wird.

Der Bundesrat lehnt diese Motion aus drei Gründen ab. Erstens sagt er, dass nicht genau klar sei, wie hoch die Folgekosten im künftigen Ausführungsrecht letztlich seien. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich werte dies als Eingeständnis, dass eine hohe Regulierung im Rahmen der Verordnungen stattfindet. Das ist sowieso schon abzulehnen.

Der Bundesrat sagt zweitens, dass nicht klar sei, wie viele Firmen einer solchen Regulierungsbremse unterstellt wären, und dass namentlich die Schwelle von 10 000 betroffenen Unternehmungen zu starr sei. Da verweise ich auf die verwaltungsinternen Verwaltungsrichtlinien des Bundesrates im Zusammenhang mit Stellungnahmen im Vernehmlassungsprozess. Dort sind genau diese Werte definiert; es ist also nichts Neues, sondern entspricht eigentlich der verwaltungsinternen Vorgabe des Bundesrates.

Drittens sagt der Bundesrat, dass Gesetzesanpassungen mit Blick auf die EU, in welchen es zum Teil einen Rechtsnachvollzug braucht, behindert werden könnten. Dem ist nicht grundsätzlich zu widersprechen. Nur ist festzuhalten: Das Parlament ist auch hier in der Lage, die übergeordneten Interessen sehr wohl in der Abstimmung zu berücksichtigen, wenn es denn sein sollte.

In kurzen Worten: Es braucht eine klare Einschränkung der Regulierungen, eine Regulierungsbremse, die analog zur Schuldenbremse wirkt und dazu führt, dass diese Einschränkung erzielt werden kann.

Ich bitte Sie, die Fraktionsmotion in diesem Sinne anzunehmen.