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Ammann Thomas · Nationalrat · 2018-03-01

Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-03-01

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Ich kann es vorwegnehmen: Unsere Fraktion wird die Initiative ablehnen, weil sie unserer Meinung nach zu weit geht und den Kantonen zu viele Vorschriften macht. Den Antrag der Minderheit Rytz Regula, Initiative und Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen und den Gegenentwurf in der Stichfrage vorzuziehen, werden wir ebenfalls ablehnen.

Auch wir sind für die Förderung des Veloverkehrs und werden daher mit einem überzeugenden Bekenntnis zur Bedeutung und Wichtigkeit des Langsamverkehrs dem föderalistischen Gegenentwurf zustimmen. Der Bund soll sich nach unserer Meinung im Bereich der Velowege auf eine einfache Grundsatzgesetzgebung und auf subsidiäre Aufgaben beschränken. Damit sollen eben Velowege gleich behandelt werden wie Fuss- und Wanderwege. Es ist folgerichtig, dass der Bund nicht in kantonale Kompetenzen eingreift und eben auf unnötige Regulierungen verzichtet. Der Veloverkehr kann mithelfen, Engpässe beim motorisierten Individualverkehr und beim öffentlichen Verkehr zu reduzieren und den inländischen CO2-Ausstoss und den Energieverbrauch zu senken, und er ist auch für unseren Schweizer Tourismus von Bedeutung. Zudem fördert Velofahren die Gesundheit.

Die CVP-Fraktion erachtet, wie die Initianten und der Bundesrat, ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege für sinnvoll und zweckmässig. Da aber Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen Sache der Kantone und last, but not least, der Gemeinden sind und da dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt sind, sind für die CVP-Fraktion jene Bestandteile der Initiative ein No-go, die über eine einfache Ergänzung des heutigen Verfassungsartikels über die Fuss- und Wanderwege mit Bestimmungen zu den Velowegen hinausgehen.

Mit der Ergänzung von Artikel 88 der Bundesverfassung soll dem Bund konkret ermöglicht werden, Grundsätze für Velowegnetze wie bei den Fuss- und Wanderwegnetzen festzulegen und Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen sowie die Information darüber zu unterstützen und zu koordinieren. Mit diesem Vorgehen und dem daraus resultierenden Gegenentwurf bringt der Bundesrat nach unserer Meinung zum Ausdruck, dass er die [PAGE 124] Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen aus verkehrspolitischer Sicht als sinnvoll und zweckmässig erachtet.

Für die CVP-Fraktion ist der Gegenentwurf mit der Beschränkung auf das Wesentliche die richtige Antwort auf die Velo-Initiative. Wir werden den Minderheitsantrag Hurter Thomas zur Anpassung von Artikel 88 Absatz 3 der Bundesverfassung ablehnen und dem Gegenentwurf des Bundesrates und der Mehrheit unserer Kommission, der KVF-NR, folgen. In Artikel 7 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege ist bereits von "angemessenem Ersatz" die Rede. Damit ist bereits ausgesagt, Herr Hurter, dass eine Interessenabwägung nötig ist. Es braucht nach unserer Meinung keine zusätzliche Legiferierung.

Die CVP-Fraktion teilt insgesamt die Meinung der Initianten, dass der Bund bei den Velowegen die gleichen Aufgaben wahrnehmen soll wie bei den Fuss- und Wanderwegen, und erachtet auch die Gleichstellung aus verkehrspolitischer Sicht als sinnvoll. Wie unsere Kommission will jedoch auch die CVP-Fraktion an den bestehenden Kompetenzen der Kantone festhalten. Mit Blick auf unser bewährtes Subsidiaritätsprinzip erwähne ich an dieser Stelle, dass sich die Gemeinden, Städte und Kantone auch für den vorliegenden Gegenentwurf ausgesprochen haben. Deshalb soll sich die Aufgabe des Bundes auf Information und Koordination beschränken. Es muss klar sein, dass weiterhin die Kantone für die Weiterführung und Weiterentwicklung der Velowege zuständig sind.

Ja, der gesellschaftliche Nutzen des Velofahrens ist gross und unbestritten. Nicht nur Velofahrerinnen und Velofahrer selbst profitieren, sondern das Velo als Verkehrsmittel entlastet das gesamte Verkehrssystem. Der Veloverkehr hat auch nach unserer Meinung noch Potenzial und kann mithelfen, Verkehrsspitzen zu brechen. Hier wird der Gegenentwurf einen effektiven Beitrag leisten, vor allem in Agglomerationen und Zentren.

Es muss aber auch gesagt werden, dass die Förderung des Langsamverkehrs kein Wundermittel gegen die Verkehrsprobleme ist. Eben, es gibt generell keine Wundermittel; am Ende müssen wir überall versuchen, den Verkehr zu optimieren und bei seinen Stärken anzusetzen. Wir müssen den Verkehrsraum, der zunehmend enger wird, so organisieren, dass er sicherer und verlässlicher funktionieren kann. Dazu kann der Veloweg eben seinen Beitrag leisten.

Aus den dargelegten Gründen wird die CVP-Fraktion dem Gegenentwurf zustimmen und die Velo-Initiative zur Ablehnung empfehlen.

Ich möchte aber am Schluss danken: Dank den Initianten und den Unterzeichnern der Velo-Initiative hat eine ergebnisorientierte Diskussion und Beratung stattgefunden, und letztlich werden jetzt auch Massnahmen für den Veloverkehr getroffen.