Guhl Bernhard · Nationalrat · 2018-03-01
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2018-03-01
Wortprotokoll
Velofahren ist gesund, genauso gesund wie Wandern. Ich möchte mich aber trotzdem nicht auf eine Diskussion darüber einlassen, was gesünder ist, und diese zwei Sportarten nicht gegeneinander ausspielen. Ich möchte auch nicht Velo und Auto gegeneinander ausspielen. Es ist aber dennoch so - und damit eben anders, als Herr Hurter gesagt hat -: Ich kenne in meinem Umfeld sehr viele Leute, die neu für den Arbeitsweg eben das E-Bike verwenden statt das Auto.
Ich gehe davon aus, dass Sie anschliessend von unzähligen Einzelvotanten oder, besser gesagt, von Velofans hören werden, welche positiven Erlebnisse sie beim Velofahren hatten, dass Sie schöne Velogeschichten und dass Sie von all den unzähligen Vorteilen des Velofahrens hören werden. Herr Grossen hat bereits damit begonnen und seine Mountainbike-Geschichten erzählt. Wenn ich jetzt nach draussen schaue, dann erinnere ich mich an die Schulzeit, wo ich auf schneebedeckten Strassen meine grossen Probleme mit dem Dynamo hatte. Aber ich möchte Sie hier ja nicht mit diesen Geschichten langweilen.
Die Velonetze können noch verbessert werden. Das Anliegen der Initiative ist berechtigt. Mit dem Aufkommen der E-Bikes erhalten die Velowege auch eine neue Bedeutung. Etliche Pendler, die einen kurzen oder mittleren Arbeitsweg haben oder aus anderen Gründen mittlere oder längere Strecken fahren müssen - sei es nur für einen Verein oder so -, verwenden eben neu häufiger das Velo oder das E-Bike als das Auto. Das ist auch gut so, und das gilt es zu unterstützen. Unterstützen können wir dies, indem wir dem Anliegen der Initiative Rechnung tragen. Die BDP unterstützt es daher, dass die Velowege entsprechend den Wanderwegen ebenfalls in der Verfassung erwähnt werden.
Doch die Initiative geht etwas zu weit. Die Bestandteile, welche über die heutigen Kompetenzen des Bundes bei den Fuss- und Wanderwegen hinausgehen, sollten wir nicht in die Verfassung schreiben. Der Ständerat hat entsprechend einem direkten Gegenvorschlag zugestimmt. Die BDP-Fraktion befürwortet den direkten Gegenvorschlag so, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, und nicht so, wie ihn die Minderheit Hurter Thomas abändern möchte. Die BDP-Fraktion anerkennt zwar auch das Anliegen der Minderheit Hurter Thomas: Die Verhältnismässigkeit muss gegeben sein, da sind wir mit Herrn Hurter einig. Das soll jedoch auf Gesetzesebene festgehalten werden, wie dies im Bereich der Fuss- und Wanderwege heute der Fall ist.
Falls Sie Angst haben, dass nach Annahme der Verfassungsänderung in der Gesetzesberatung vergessen gehen könnte, dass wir das hier so gesagt haben, können Sie mich dann gern zitieren. Oder ich lese Ihnen einfach mal den entsprechenden Passus in Artikel 7 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege vor: "Müssen die in den Plänen enthaltenen Fuss- und Wanderwegnetze oder Teile davon aufgehoben werden, so ist, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, für angemessenen Ersatz durch vorhandene oder neu zu schaffende Wege zu sorgen." Das ist doch ganz einfach so.
Entsprechend bitten wir Sie, bei Vorlage 2 den Minderheitsantrag Hurter Thomas abzulehnen. Bei Vorlage 1 bitten wir Sie ebenfalls, mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen. Es macht keinen Sinn, die Initiative zur Annahme zu empfehlen und dem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen. Die BDP-Fraktion wird hier klar dem direkten Gegenvorschlag zustimmen.