Lexipedia

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2018-03-01

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-03-01

Wortprotokoll

In der Volksabstimmung vom 18. Februar 1979 wurde der heutige Artikel über Fuss- und Wanderwege in die Bundesverfassung aufgenommen, mit dem Traumresultat von 78 Prozent Jastimmen. Nun hat es also nochmals vierzig Jahre gedauert, bis die gleiche Förderung auch dem Velofahren zugutekommen soll. Es ist höchste Zeit für den Veloartikel in der Bundesverfassung. Er will dem Bund die Kompetenz geben, Rahmenbedingungen zur [PAGE 137] Veloförderung zu definieren und Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung zu unterstützen.

In der Schweiz zirkulieren 4,5 Millionen Personenwagen. Mit 3,9 Millionen sind ihnen die Velos auf den Fersen. Das hat das Bundesamt für Statistik berechnet. Doch nur für 1,4 Prozent der pro Jahr im Durchschnitt gesamthaft zurückgelegten Strecke nutzen Herr und Frau Schweizer das Velo. Damit das ändert, braucht es den Veloartikel in der Bundesverfassung. Die Initiative und der Gegenvorschlag bieten die Chance, das Velofahren einheitlich und über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg zu fördern.

Ausgebaute Radwege garantieren den Velofahrerinnen und Velofahrern Sicherheit. Velofahren hält fit. Velos brauchen wenig Platz und verursachen keinen Lärm, und Velofahren ist die energieeffizienteste Art der Fortbewegung. Von der Förderung des Velofahrens und dem Ausbau der Velowege profitieren alle. Wir sparen damit Raum für Verkehrsinfrastruktur. Wenn attraktive und durchgängige Fahrradwege zum Umsteigen auf das Velo animieren, dann werden der öffentliche Verkehr und die Strassen entlastet.

So stellt sich eigentlich nur die Frage, ob das Velofahren mit der Initiative oder mit dem direkten Gegenvorschlag unterstützt werden soll. Beide stellen die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleich. Der Hauptunterschied zwischen Initiative und Gegenvorschlag besteht darin, dass Velowege, Fusswege und Wanderwege gemäss der Initiative von Bund, Kantonen und Dritten gefördert werden müssen, während beim Gegenvorschlag Bund, Kantone und Dritte dies nur tun können.

Würde jedoch beim Gegenvorschlag der Minderheitsantrag Hurter Thomas angenommen, würde die seit Jahrzehnten in unserem Land geltende Ersatzwegpflicht des Bundes eingeschränkt. Für den Fussverkehr mit seinem heutigen Verfassungsartikel und dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege wäre ein derart abgeänderter Gegenvorschlag eine Verschlechterung gegenüber heute. Das kann nicht sein. Es geht nicht darum, die verschiedenen Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Ziel muss ein gutes Miteinander sein.

Noch ein Wort zur Sicherheit: Nur die Initiative verlangt die Anlage und Erhaltung attraktiver und sicherer Netze. Dies ist besonders wichtig, weil bei der Verkehrssicherheit die Velos der einzige Bereich sind, in welchem in den letzten Jahren die Unfallzahlen nicht gesunken sind. 2016 gab es - das hat das UVEK errechnet - bei insgesamt 216 Todesopfern auf Schweizer Strassen 33 bei Unfällen mit Velos. Auf den Veloverkehr entfallen 1,4 Prozent der zurückgelegten Strecke, aber über 15 Prozent der Toten. Handeln ist nötig!

Die EVP bittet Sie, der Initiative und dem Gegenvorschlag gemäss Bundesrat, Ständerat und der Mehrheit der KVF-NR zuzustimmen.