Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ihre Frage ist, ob es möglich ist, dass man bei der Sozialhilfe auch Kürzungen vornimmt wegen bestimmter Verhaltensweisen oder eines Fehlverhaltens, z. B. auch von minderjährigen Personen. Die Sozialhilfe ist verfassungsmässig eine kantonale Kompetenz. Deshalb ist es nicht so, dass der Bund hier nichts beeinflussen will, sondern die Sozialhilfe ist der Bundesverfassung gemäss eine kantonale Angelegenheit. Deshalb kann sich der Bund auch nicht in den Umgang der Kantone mit der Sozialhilfe einmischen. Dass das in einem kleinen oder ländlichen Kanton anders gehandhabt wird als in einem städtischen oder grossen Kanton, ist selbstverständlich möglich. Das ist eben die kantonale Kompetenz, mit der diesen unterschiedlichen Voraussetzungen auch Rechnung getragen werden kann.