Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05
Wortprotokoll
Das ist wieder ein bisschen eine Schlaumeier-Motion. Beim Energiegesetz habe ich immer gehört: Wir wollen die KEV, also die Subventionen für Investitionen, befristen und degressiv ausgestalten. Das haben wir gemacht. Man hat dann festgestellt: Okay, wir sehen für die Grosswasserkraft übergangsmässig noch diese Marktprämie, also 120 Millionen Franken pro Jahr für fünf Jahre, vor - das wollten die Kantone und Sie, und auch das haben wir gemacht. Das ist aber ebenfalls eine Subvention, und es wurde auch dort gesagt, das solle nur vorübergehend gelten, da die Studien ergeben haben, dass nicht alle, aber doch das Gros der Anlagenbetreiber eine hohe Eigenkapitalrendite hat.
Wir haben auch festgestellt, dass wir kein Problem mit der Versorgungssicherheit haben. Es war die ETH, Herr Ständerat Luginbühl, die diese Studie im Auftrag des BFE gemacht hat, und gleichzeitig auch die Elcom. Man hat gesehen: Wir haben kein Problem mit der Versorgungssicherheit bis ins Jahr 2035 - aber natürlich nur mit dem heutigen System, mit dem wir eingebunden sind, und physikalisch sind wir seit den Sechzigerjahren in das europäische Stromnetz eingebunden. Dieser Austausch findet statt, wir importieren seit Jahren im Winter Strom aus der EU - das ist nichts Neues.
Es gäbe für die Versorgung der Schweiz ein gewisses Risiko mit Blick auf ein paar Tage in den Wintermonaten, für den extremen Fall, dass in Frankreich zig Atomkraftwerke am Boden wären, in Deutschland alle Atomkraftwerke abgeschaltet wären und bei uns nicht das gebaut worden wäre, was wir im Gesetz verankert haben. Bei dieser Summierung der maximalen Risiken und Extremfälle kommen die ETH-Experten darauf, dass für ein paar wenige Tage im Winter ein gewisses [PAGE 84] Risiko bestehen könnte. Deshalb gibt es die strategische Reserve, die wahrscheinlich dann mit Wasserkraft abgesichert würde. Das sagen die Experten.
Das ist dann auch die Ausgangslage für das Marktdesign. Anreize bilden ja in der Regel Subventionen. Das wollen Sie hier: weitere Subventionen, um Investitionen in der Schweiz sicherzustellen. Das entspricht einfach nicht dem, was Sie bei der Energiestrategie gefordert haben. Das heisst eigentlich, wir wollen jetzt diesen Weg beschreiten, die Erneuerbaren wie gewünscht so ausbauen, mit der KEV, mit den Subventionen, die da gesprochen wurden, aber wir wollen nicht schon wieder mitten in der Übung Neues.
Was die Stromleitungen betrifft, haben Sie gerade jetzt das neue Gesetz verabschiedet. Wir haben den Weighted Average Cost of Capital nach wie vor so ausgerichtet, dass er für Investoren ein Anreiz ist. Ich weise darauf hin, dass viele Anlagenbetreiber - nicht alle, aber viele - gleichzeitig auch Eigentümer der Stromnetze sind und dort nach wie vor gutes Geld verdienen.
Auch bei der Marktöffnung hat das Parlament dann wiederum Zeit. Wenn sie nicht dem Markt ausgesetzt sind, haben sie Gestehungskosten, haben sie gebundene Kunden und können somit auch dort von einem gewissen Schutz profitieren. Auch hier wird Ihnen der Bundesrat ja die volle Marktöffnung vorschlagen. Wie schnell das dann kommt, mit welchen Bedingungen, auch das wird wiederum das Parlament im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes entscheiden.
Wenn Sie das als Postulat annehmen - sehr gerne. Aber Ihre Kommission hat hier eine Motion eingereicht. Das wäre schon wieder verpflichtend: Wir sollen Ihnen im Stromversorgungsgesetz Anreize, sprich neue Subventionen, für Anlagenbetreiber vorschlagen. Das möchte der Bundesrat nicht. Wir halten uns an die abgegebenen Versprechen - für die Wirtschaft, für das Volk. So haben wir auch die Abstimmung bestritten.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.