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AB 226496

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der beiden Motionen. Handelshemmnisse abzuschaffen ist der richtige Weg, um die Hochpreisinsel zu bekämpfen. Der Bundesrat unterstützt deshalb die Prüfung, wie Zulassungsverfahren vereinfacht werden können, wie dies mit der Motion 17.3624 beabsichtigt wird.

Wie die WAK des Nationalrates beantragt der Bundesrat jedoch, die Motion 17.3623 abzulehnen. Die Motion 17.3623 verlangt, dass optische Darstellungen von Deklarationen bei in der EU rechtmässig in Verkehr gebrachten Produkten auch in der Schweiz zulässig sind. Das Anliegen ist durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip bereits erfüllt. Weicht also beispielsweise die Schriftgrösse von den Schweizer Anforderungen ab, kann das Produkt dank dem Cassis-de-Dijon-Prinzip trotzdem in Verkehr gebracht werden. Gleichzeitig gilt weiterhin, dass die Kennzeichnung in einer Amtssprache erfolgen muss. Das Amtssprache-Erfordernis ist nicht Gegenstand dieser Motion. Die WAK-SR wie auch die WAK-NR haben dies bestätigt. Das Anliegen der Motion ist somit dank dem Cassis-de-Dijon-Prinzip erfüllt, und der Bundesrat beantragt, die Motion 17.3623 abzulehnen.

Der Bundesrat unterstützt, wie eingangs erwähnt, die Motion 17.3624. Der Import von zulassungspflichtigen Produkten ist zu vereinfachen. Zulassungen haben einen Grund. Sie sollen die Gesundheit oder die Umwelt schützen. Gleichzeitig können sie aber den Import erschweren; das erlaubt es, den Schweizer Markt abzuschotten. Vor- und Nachteile sind daher sorgfältig abzuwägen. Produkte wie Arzneimittel oder Produkte mit genetisch veränderten Organismen stehen daher nicht im Fokus. Die diesbezüglichen Zulassungsverfahren wurden erst kürzlich überprüft. Näher anzuschauen wären die restlichen Zulassungsverfahren, wie zum Beispiel für Autos oder Motorräder. Zuletzt wurden solche Zulassungsverfahren 2008 geprüft. Der Bundesrat ist bereit, zehn Jahre nach der letzten Kontrolle erneut eine Überprüfung vorzunehmen und Massnahmen vorzuschlagen. Das Hauptziel der Überprüfung besteht einerseits darin, zu klären, ob Produktkategorien von der Zulassungspflicht ausgenommen werden können. Andererseits soll geprüft werden, wie die Zulassungsverfahren weiter vereinfacht werden könnten. Der Bundesrat würde auch ein Postulat in diese Richtung begrüssen; eine Motion hat jedoch mehr Gewicht.

Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, die Motion 17.3624 anzunehmen.

[VS]

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