Brunner Toni · Nationalrat · 2018-03-05
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-05
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einer Motion von Ständerat Hans Hess aus dem Jahr 2015 zu tun. Im Wortlaut wird darin der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen, dass Hersteller von Produkten ihren Vertriebspartnern in der Schweiz in den Vertriebsverträgen ausdrücklich erlauben, für ihre Produkte auch dann Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten zu leisten, wenn diese direkt im EWR eingekauft worden sind.
Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit Stichentscheid des Präsidenten und bei 1 Enthaltung, die Motion abzuschreiben. Sie empfiehlt dies im Einklang mit dem Bundesrat. Die Kommissionsmehrheit hat hierfür gute Gründe:
1. Es ist mehr als zweifelhaft, ob im geforderten Bereich überhaupt ein Problem besteht. Jedenfalls sind bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde, bei der Weko, keine entsprechenden Beschwerden hängig, die mit der Motion in irgendeiner Form geregelt werden könnten.
2. Wenn es zu Leistungsvereinbarungen von Vertriebspartnern kam, hatte dies gemäss einer Umfrage der Weko andere Gründe, zum Beispiel unterschiedliche Zulassungsbedingungen in der Schweiz und im EWR, was unter anderem - das gibt es in gewissen Bereichen - auf unterschiedliche Normen und Anschlüsse zurückzuführen ist. Das ist auch zurückzuführen auf gewisse Ausnahmen beim Cassis-de-Dijon-Prinzip oder auf Haftungsrisiken, welche die Leistungserbringer in der Schweiz nicht bereit sind zu tragen - auch das ist legitim. Dafür braucht es aber nicht diese Motion Hess Hans.
3. Private Wettbewerbsbeschränkungen, wie sie in der Motion angeführt werden, können durch das bereits bestehende Kartellrecht aufgefangen werden. Werden nämlich Probleme festgestellt, so kann jede Privatperson oder auch jedes Unternehmen jederzeit an die Wettbewerbsbehörde gelangen, welche dann eine Untersuchung durchführt und allenfalls Sanktionen aussprechen kann. Die Weko hat denn auch nach der Annahme der Motion ihre Vertikalbekanntmachung überarbeitet. Sie schreibt: "Die Nichtvergütung von Garantieleistungen durch den Hersteller bei direkt- oder parallelimportierten Produkten kann einen direkten, absoluten Gebietsschutz darstellen." Wir wissen unterdessen, dass solche Vereinbarungen direkt sanktionierbar sind.
4. Die Motion wäre ein klassischer Auslöser staatlicher Überreglementierung und eines zusätzlichen unsäglichen Bürokratieaufwands. Denken Sie nur daran, welcher zusätzliche Aufwand bei allen Unternehmen entstehen würde; diese müssten nämlich sämtliche Verträge - bei grösseren Unternehmen können das gleich Hunderte von Verträgen sein - überarbeiten und anpassen. Es wäre aber auch ein zusätzlicher administrativer Aufwand für den Staat, weil Kontrollaufwand entstehen würde. Schliesslich müssten ja diese Verträge auch überprüft werden. Das würde die Bürokratie wieder aufblähen.
Vor diesem Hintergrund und jenem der bereits bestehenden kartellrechtlichen Regelungen, die wir in unserem Land haben, wäre die Quintessenz dieser Motion ein unzulässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit von Geschäftspartnern, was wir nicht goutieren können.
Zusammengefasst: Die Motion ist überflüssig. Kein zusätzlicher staatlicher Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Und wer direkt im Ausland einkauft - bitte, nehmen Sie auch diese Bemerkung noch zur Kenntnis -, der tut dies sehr oft aus finanziellen Überlegungen. Wer billig einkaufen will, muss sich aber auch gewisser Nachteile bewusst sein, nämlich dass zum Beispiel gewisse Anschlüsse und Normen, die wir hier in der Schweiz kennen, so im EWR-Raum nicht passen und dass es daher bei der Montage oder bei der Installation in der Schweiz möglicherweise wegen des fehlenden Supports zu Problemen kommen kann. Oder es fehlen beziehungsweise es gibt gar keine Garantieleistungen. Auch das könnte ein Nachteil sein. Also, der niedrigere Preis dank Direkteinkauf im Ausland hat halt auch seinen Preis. Irgendwo muss es ja einen Unterschied geben, und irgendwo hat man solche Konsequenzen halt auch selber zu tragen.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, dass Sie diese überflüssige Motion abschreiben, und zwar können Sie sie guten Gewissens abschreiben.