AB 226553
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ich halte mich kurz. Es gilt, die zwei Optionen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Die erste Option heisst verlässliche Umsetzung, die zweite Option heisst finanzpolitischer Spielraum.
Auf der einen Seite steht die planmässige Umsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes. Dieses ist 2015 und 2017 etappiert in Kraft getreten. 2020 sollte Artikel 50 noch als letzte Bestimmung in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz ist in einem langen Prozess entstanden und weist dem Bund und den Kantonen klare Kompetenzen und Verpflichtungen zu. So schafft es für den Bund zum Beispiel gebundene Ausgaben. Es gibt ihm im Gegenzug aber eine Führungsrolle in der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination. Auf der anderen Seite steht der finanzpolitische Spielraum, der sich durch eine Änderung von Artikel 50 eröffnen würde.
Es gibt - das ist die Ansage der Regierung - für beide Optionen gewichtige Argumente. Der Bundesrat hat vom Parlament den Auftrag erhalten - da sind Sie angesprochen -, die gebundenen Ausgaben zu reduzieren. Er hat zu diesem Zweck schon Massnahmen eingeleitet. Er hat den Departementen zahlreiche Prüfaufträge erteilt. Die Resultate werden bis im Juni dieses Jahres vorliegen. Unter anderem wird auch die Möglichkeit einer Lockerung der Ausgabenbindungen in Artikel 50 untersucht.
Im Vergleich zur vorliegenden Motion hat die Prüfung durch den Bundesrat einen grossen Vorteil. Sie räumt der Analyse mehr Zeit ein, und sie stellt die Frage in einen grösseren Kontext. Sie prüft sie gleichzeitig und in Verbindung mit anderen Bereichen, in welchen der Bund die Kantone finanziell unterstützt.
Das führt den Bundesrat zur Empfehlung, die Motion abzulehnen.