Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2018-03-05
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit der Finanzkommission des Nationalrates und beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.
Bei Artikel 50 HFKG geht es um die Festlegung der Beiträge des Bundes an die kantonalen Hochschulen; die Kommissionssprecher haben das erwähnt. Die Bestimmung tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Die Mehrheit der FK-NR will also eine Gesetzesbestimmung abändern, die noch gar nicht in Kraft ist. Damit soll der finanzpolitische Spielraum erhöht werden.
Die Minderheit lehnt dieses Ansinnen aus folgenden Gründen ab: Im Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung aus dem Jahr 2017 ist, im Gegensatz zu den Ausführungen von Kommissionssprecher Keller Peter, keine ausdrückliche Empfehlung enthalten, dass im Bereich der Bildung [PAGE 199] schon kurzfristig Massnahmen ergriffen werden sollten. Im Gegenteil: Geschrieben wird unter anderem, dass in den nächsten Jahren Aufgaben- und Finanzierungsentflechtungen zwischen Bund und Kantonen näher zu prüfen seien. "In den nächsten Jahren" - das heisst, wir sollten jetzt nichts überstürzen, sondern uns die nötige Zeit für allfällige Reformen nehmen, wenn man sie denn will, um sie gerade in Zusammenarbeit mit den Kantonen gründlich zu prüfen. Meines Erachtens sollte dies in einer Gesamtsicht im Sinne eines NFA 2 geschehen, wie dies der Bericht sinngemäss auch vorschlägt, und nicht, indem einzelne Bereiche einfach herausgepflückt werden.
Mit der Verfassungsbestimmung gemäss Artikel 63a Absatz 2 ist der Bund verpflichtet, die kantonalen Hochschulen zu unterstützen. Er soll gemeinsam mit den Kantonen für ein wettbewerbsfähiges, koordiniertes und gesamtschweizerisches Hochschulwesen von hoher Qualität sorgen. Die in Artikel 50 HFKG festgelegten Beitragssätze waren dabei mit ein Grund, dass etliche Kantone diesem Gesetz zugestimmt haben. Das ist auch einem Schreiben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zu entnehmen. Man hat den Kantonen versprochen, dass sie als Gegenleistung für die wichtigere Stellung des Bundes im Bildungswesen eine finanzielle Absicherung im Umfang von 20 bis 30 Prozent erhalten würden.
Die Umsetzung der Verfassungsbestimmung war ein langer politischer Prozess zwischen Bund und Kantonen. Wird mit der Motion einzig die Finanzierung flexibilisiert, lies, werden die kantonalen Hochschulen möglicherweise Sparübungen unterworfen - das wurde auch im Votum des Kommissionssprechers angesprochen -, ist dies ein Vertrauensbruch gegenüber den Kantonen. Artikel 50 HFKG soll im Jahr 2020 erstmals angewendet werden. Nimmt man jetzt eine Kann-Vorschrift auf, dann nimmt man den Kantonen auch gleich die Planungssicherheit. Es kann auch nicht sein, dass sich der Bund einer Verpflichtung, die er erst gerade eingegangen ist, entzieht, bevor die Bestimmung in Kraft tritt. Welches Zeichen geben wir denn damit? Wo bleibt die Rechtssicherheit, die Sie sonst auch hochhalten?
Vertrauen, Planungssicherheit, Rechtssicherheit - das sind drei Gründe, weshalb die Motion aus Sicht der Minderheit abgelehnt werden soll. Der wichtigste Grund ist aber folgender: Bildung ist die Ressource der Schweiz, und sie ist zusammen mit der Wissenschaft die wichtigste Ressource der Schweiz, gerade auch im internationalen Wettbewerb. Nach Ansicht der Minderheit soll nicht ausgerechnet in diesem Bereich mit Sparübungen begonnen werden. Mit der Annahme der Motion würde man dem aber Tür und Tor öffnen.
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion.