Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-03-06
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Willkommen in der Neidkultur! In Ihrer Finanzkommission erlebe ich nicht eine Entrüstung über die unsäglichen Boni in der Finanzindustrie, die erst noch desaströse Fehlanreize in der Bankenwelt setzten. Auch der Widerstand gegen fehlende Besteuerung von Einkommensbestandteilen, welche für die Mehrheit der FK-NR ein Graus wäre, ist nicht das Thema. Nicht einmal der Ausfall gesetzlich festgelegter Steuereinnahmen, welche dem Fiskus nachweisbar mangels Kontrollen Jahr für Jahr in Milliardenhöhe entgehen, wird als skandalös eingestuft. Nein, die Arbeitsbedingungen des Bundespersonals beschäftigen uns regelmässig. Geht es das eine Mal um das Lohnsystem des Bundespersonals, interessiert uns das andere Mal dessen Pensionskasse, wieder ein anderes Mal die Funktionen und deren Bewertung, dann die Lohnentwicklungen innerhalb der Lohnbänder.
Ja, in meinen sechseinhalb Jahren Mitwirken in der Finanzkommission beschäftigten uns die Arbeitsbedingungen des Bundespersonals regelmässig. Wird bei der Betrachtung der Arbeitsbedingungen festgestellt, dass diese wohl kaum Spielraum für Verschlechterungen zulassen und der Bundesrat teilweise in vorauseilendem Gehorsam bereits Spar- und Abbaumassnahmen durchsetzte, neigt unser Rat dazu, mit dem Zweihänder Querschnittkürzungen und Plafonierungen zu verlangen. Tragikomisch mutet es an, wenn dem Bund neue Aufgaben zugetragen werden, wenn gar verlangt wird, Leistungen seien auszubauen, wenn vereinzelt eine Personalaufstockung in konkreten Bereichen gefordert wird, davor und danach dann aber wieder Abbauprogramme mit Namen Stabilisierung, Konsolidierung, Aufgabenplanungsprüfung oder Kostensenkungen verlangt werden.
Heute geht es für einmal um die Teuerung, okay. Die Mehrheit der FK-NR verlangt vom Bundesrat, dem Parlament sei eine Änderung des Bundespersonalgesetzes zu unterbreiten, mit der die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich aufgehoben werden. Die Motion Ihrer Finanzkommission lässt den Anschein entstehen, dass dem Bundespersonal per Gesetz der Teuerungsausgleich zustehe. Ich persönlich fände das richtig. Bei beachtlicher Teuerung ist es sowieso schon stossend, dass Teuerungsausgleiche erst im Nachhinein, für die Zukunft, gewährt werden.
Während externe Leistungserbringer oft Teuerungsausgleichsmodi vertraglich festlegen, ist es eben beim Bundespersonal gerade nicht so. Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes regelt dies wie folgt: "Der Arbeitgeber richtet den Angestellten auf den Lohn oder einzelne Lohnanteile sowie auf weitere Leistungen einen angemessenen Teuerungsausgleich aus. Er berücksichtigt dabei seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt." Gemäss Artikel 44 der Bundespersonalverordnung beschliesst der Bundesrat nach den Verhandlungen mit den Gewerkschaften den Teuerungsausgleich.
Es besteht zu meinem Bedauern also gerade kein definierter Rechtsanspruch auf den Teuerungsausgleich an sich. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bundes gelte es zu berücksichtigen, ebenfalls die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, habe ich aus dem relevanten Gesetzestext vorgelesen. Vielleicht haben die Initianten dieser fragwürdigen Motion Angst, dass bei den regelmässigen Spitzenergebnissen der Jahresrechnung des Bundes die finanzielle Lage so zu interpretieren wäre, dass drastische Lohnerhöhungen zu gewähren wären.
Der Bundesrat, welcher ja nicht gerade als Gremium von Gewerkschaftern gesehen werden kann, empfiehlt, die vorliegende Motion abzulehnen, mit der ganz einfachen Begründung: Es besteht kein Revisionsbedarf. Schliessen Sie sich dem an, wie dies auch die SP-Fraktion tut.